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Bilanz – die wichtigsten Fragen und Antworten
Bilanz ziehen ist ein Begriff, den wohl jeder aus dem Alltag kennt. Man hält inne, vergleicht, was zu diesem Zeitpunkt bisher gut und schlecht gelaufen ist und kommt schließlich zu einem Ergebnis, der Bilanz. Dieses Prinzip gilt in guter Näherung auch für die Bilanz von Unternehmen, um die es in diesem Beitrag gehen soll. Wir erklären zuerst, was die Bilanz in diesem Sinne ist und welche Arten es gibt. Wer ist verpflichtet, eine Bilanz zu machen und wer darf es freiwillig? Wie läuft die Erstellung einer Bilanz – und wo liegen die Unterschiede zwischen Bilanzierung und EÜR, der Einnahmenüberschussrechnung? Kann man zwischen diesen beiden wechseln? Und schließlich klären wir die spannende Frage, ob man die Bilanz selber machen kann oder sollte – und wenn nicht, was es kostet, die Erstellung der Bilanz an einen Steuerberater abzugeben.
Alle Antworten erhalten Sie im Folgenden
Bilanz: was steckt hinter diesem Begriff?
Historisch gesehen ist die Bilanz ein alter Begriff. Er leitet sich vom lateinischen bilancia ab, auf deutsch: Waage. Schon Ende des 15. Jahrhunderts gab es in einem Buch eine Beschreibung der Bilanz, praktisch verwendet wurde sie sogar schon zuvor in einigen italienischen Städten. 1794 führte Preußen bereits die Bilanzierungspflicht für Kaufleute ein. Und heute regeln Gesetze und das Handelsgesetzbuch (HGB) die Bilanzen.
Die Bilanz im rechtlichen Sinne ist eine Aufstellung von geldwerten Rechten (Vermögen), Pflichten (Schulden) und dem Nettovermögen zu einem festen Termin, dem Bilanzstichtag.
Im Rechnungswesen, also aus der Sicht eines Kaufmanns, ist die Bilanz eine Gegenüberstellung von Aktiva (auf der linken Seite der Bilanz) und Passiva (auf der rechten Seite).
Aktiva stellen alle dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände dar. Dazu gehören das Umlauf- und das Anlagevermögen.
Unter Passiva versteht man hingegen die Summe des zur Verfügung stehenden Kapitals (Eigen- und Fremdkapital). Es lässt sich also auf dieser Passivseite ablesen, aus welchen Kapitalquellen die Vermögenswerte stammen, die auf der Aktivseite verzeichnet sind. Die Bilanzsumme der Aktiva und der Passiva in der Buchhaltung ist immer identisch. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Bilanzgleichung. Der Ausgleich der beiden Bilanzseiten, die Balance, funktioniert über das Eigenkapital (Gewinne oder Verluste).
Die Bilanz hat drei verschiedene Funktionen, die Dokumentations-, die Gewinnermittlungs- und die Informationsfunktion. So stellt die Bilanz den Abschluss der doppelten Buchführung inklusive Bilanzgewinn, auch der Gewinn des Unternehmens lässt sich darüber ermitteln. Das Unternehmen selbst kann aus diesen Informationen Rückschlüsse ziehen und zum Beispiel etwas am Controlling verändern, aber auch andere können sich über den Zustand des Unternehmens informieren, etwa Banken.
Abschließend an dieser Stelle noch der Zusammenhang zum Begriff Jahresabschluss: Die Bilanz ist wie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Teil des Jahresabschlusses.
Verschiedene Arten der Bilanz
Nach dem ersten Überblick über den Begriff Bilanz kommen wir nun zu den verschiedenen Bilanzarten:
- Handelsbilanz: Allgemein ist das eine von Kaufleuten zu erstellende Bilanz, die sich an den Grundsätzen im Handelsrecht orientiert. Es ist das, was wir bisher als Bilanz beschrieben haben.
- Steuerbilanz: In der Regel wird die Steuerbilanz von der Handelsbilanz abgeleitet. Die Basis sind in diesem Fall steuerliche Vorschriften. Damit wird der steuerliche Gewinn ermittelt, der die Bemessungsgrundlagen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer darstellt.
- Konzernbilanz: Das ist tatsächlich nur die Bilanz eines Konzerns. Hat dieser unter seinem Dach mehrere selbständige Unternehmen, so erstellen diese eine Einzelbilanz.
- Eröffnungsbilanz: Das ist die Bilanz, die zu Beginn eines Geschäftsjahres erstellt werden muss.
- Schlussbilanz: Hier handelt es sich entsprechend um die Bilanz zum Abschluss des Geschäftsjahres.
- Zwischenbilanz: Im Unterschied zur eigentlichen Bilanz, die sich in der Regel auf ein Geschäftsjahr bezieht, sind zum Beispiel Unternehmen, die an der Börse notiert sind, verpflichtet, weitere Bilanzen bezüglich geringerer Zeiträume zu veröffentlichen. Diese nennt man dann Zwischenbilanz. Häufig ist dabei von der Quartalsbilanz oder salopper von den Quartalszahlen die Rede, die für gute oder schlechte Stimmung an den Börsen sorgen können.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
Viele verschiedene Begriffe, doch muss sich wirklich jeder damit beschäftigen? Genauer: Müssen alle Unternehmen tatsächlich eine Bilanz aufstellen? Die vermutlich gute Nachricht: Nein, es müssen nicht alle. Viele Unternehmer dürfen darauf verzichten und können stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Aber auch diese können statt der EÜR eine Bilanz machen. Über die Vor- und Nachteile dieser beiden Möglichkeiten kommen wir später noch. Zuerst zeigen wir kurz auf, wer verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen. Das sind:
- alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG und SE)
- alle Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
- alle eingetragene Kaufleute (e.K.)
- andere Unternehmen (GbR und gewerbliche Einzelunternehmer), die mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz oder mehr als 60.000 Euro Jahresgewinn erzielen.
Die große Ausnahme von der Bilanzierungspflicht stellen die Freiberufler dar. Sie müssen in keinem Fall eine Bilanz erstellen, egal wie hoch Gewinn oder Umsatz auch sein mögen. GbR und gewerbliche Einzelunternehmer sind davon nur befreit, wenn Sie beide genannten Grenzen nicht überschreiten.
Vergleich von Bilanz und EÜR: Vorteile und Nachteile
Nun stellt sich für Unternehmer, die keine Bilanz machen müssen, die Frage, ob Sie vielleicht doch lieber eine Bilanz machen sollten.
Eine Einnahmenüberschussrechnung ist auf jeden Fall mit deutlich weniger Aufwand zu machen. Kurz gesagt müssen Sie nur alle Einnahmen und alle Ausgaben aufzeichnen, die Sie in einem Wirtschaftsjahr haben. Investitionen können Sie aber nur in Höhe der zulässigen Abschreibung abziehen. Auch der finanzielle Aufwand ist deutlich geringer.
Für die Bilanz spricht die deutlich bessere betriebswirtschaftliche Auswertbarkeit. Sie haben damit einen klaren Blick auf die Vermögenssituation und sehen besser, wie es wirtschaftlich um Ihr Unternehmen bestellt ist. Die Bilanz bildet zudem eine bessere Verhandlungsbasis, wenn es zum Beispiel in Gespräche mit Banken über die Finanzierung geht.
Ein weiterer interessanter Aspekt ist der Wechsel von der Bilanz zur EÜR. Der geht natürlich nur, wenn keine Bilanzierungspflicht (mehr) besteht. Vorab, wenn Sie das tun, müssen Sie dann auch für die nächsten drei Jahre dabei bleiben. Das Prozedere ist kurz gesagt wie folgt: Erstellen Sie für den Stichtag des Wechsels eine Schlussbilanz und machen Sie dann eine Überleitungsrechnung, mit der Ihnen der Sprung zur EÜR nahtlos gelingt.
Bilanz: der prinzipielle Ablauf
Wir hatten es bereits weiter oben beschrieben: Die Bilanz ist nicht mehr und nicht weniger als die Gegenüberstellung der Aktiva und der Passiva eines Unternehmens. Auf der Aktivseite geht es grob gesagt um Investition, auf der Passivseite um die Finanzierung.
Wer bilanzieren muss, ist also zur doppelten Buchführung verpflichtet, eine einfache Finanzbuchhaltung ist nicht statthaft.
Kapitalgesellschaften haben laut § 266 HGB einer vorgegebenen Gliederung der Bilanz zu folgen. Und spätestens jetzt sollte jedem Laien klar sein, dass eine Bilanz nicht ansatzweise im Vorbeigehen zu erstellen ist. Doch schauen Sie sich das mal an.
Allein auf der Aktivseite haben wir diese Punkte zu berücksichtigen:
- A. Anlagevermögen (unterteilt in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen)
- B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere sowie Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks)
- C. Rechnungsabgrenzungsposten
- D. Aktive latente Steuern
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Dazu kommt natürlich noch die Passivseite:
- A. Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen wie die Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
- B. Rückstellungen
- C. Verbindlichkeiten
- D. Rechnungsabgrenzungsposten
- E. Passive latente Steuern
So einfach das Grundprinzip der Bilanz auch sein mag, so kompliziert ist sie im Detail. Man muss vielleicht nicht gleich BWL studiert haben, aber ohne vertiefte Kenntnisse ins Rechnungswesen geht es ganz sicher nicht.
Bilanz selber machen: die Pros und Kontras
Das bringt uns jetzt zu der Frage, ob man die Bilanz selber machen sollte oder nicht. Nur noch mal zur Sicherheit: Auch wenn digitale Helfer wie eine Buchhaltungssoftware längst in vielen Unternehmen Einzug gehalten haben, bleibt eine Bilanz weiterhin kein Kinderspiel. Mehr als nur solide Kenntnisse in Rechnungswesen und Steuerrecht sind absolute Mindestanforderungen. Nur wenn Sie das von sich sagen können, sollten Sie überhaupt darüber nachdenken, die Bilanz selbst in die Hand zu nehmen.
Kommen wir zu den Vorteilen dieser Lösung:
- Die Kosten. Sie müssen kein Geld für einen Steuerberater ausgeben. Was das kostet, erfahren Sie weiter unten.
- Wenn Sie sich (zwangsläufig) schon zuvor in die Finanzbuchhaltung eingearbeitet haben, stecken Sie ganz gut drin in der Materie.
Die Nachteile überwiegen aber deutlich:
- Fehler passieren. Wenn Sie welche machen, ist es Ihr (auch finanzielles) Problem. Wenn ein Steuerberater welche macht, ist er in der Verantwortung.
- Selbst wenn Sie einigermaßen mit der Materie vertraut sind, müssen Sie regelmäßig am Ball bleiben, um mit ihrem Wissen auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
- Überlegen Sie sich, wie viele Stunden Sie für Buchhaltung und Bilanz investieren wollen. Gehen Sie davon aus, dass Sie deutlich länger brauchen werden. Zeit, die Ihnen fehlt, um Ihr Unternehmen nach vorne zu bringen und kreativ zu sein.
Wie viel kostet die Bilanz beim Steuerberater?
Wenn Ihre Entscheidung jetzt für den Steuerberater gefallen sein sollte, stellt sich die Kostenfrage. Und da kommt die Steuerberatervergütungsverordnung ins Spiel (StBVV). Falls Sie sagen „das ist aber ein sperriger Begriff“, dann haben Sie den Inhalt noch nicht gesehen. Denn die einfache Frage nach den Kosten für die Erstellung der Bilanz beim Steuerberater liefert ganz sicher keine einfache Antwort. Die Gebühr hängt zuerst einmal vom Gegenstandswert ab. Und den zu ermitteln, ist kompliziert genug. Denn hier tauchen Begriffe wie berichtigte Bilanzsumme oder betriebliche Jahresleistung auf. Und wenn man das endlich alles geklärt haben sollte, gibt es auch noch keine feste Gebühr, sondern lediglich einen Gebührenrahmen. Bei einem Gegenstandswert von 100.000 Euro schwankt der zwischen 311 und 1244 Euro. Hinzu kommen aber immer noch weitere Kosten. Kurz gesagt: Die Preisbildung ist kaum zu verstehen und Planungssicherheit haben Sie da schon gar nicht.
Ganz einfach und klar sieht das hingegen bei felix1.de aus. Unternehmer wählen einfach eines von zwei Steuerberatungspaketen aus. Dann geben Sie mittels eines Schiebereglers ihren Jahresumsatz ein und bekommen sofort den Preis angezeigt. In diesem Preis ist dann alles drin, bei einer Bilanz sind das zum Beispiel die Handelsbilanz (inklusive Gewinn- und Verlustrechnung), die Steuerbilanz, der Anhang, die handelsrechtliche und steuerrechtliche Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz.
Worauf warten Sie noch, wählen Sie auf dieser Seite die passende Unternehmensform und probieren Sie es gleich aus. Und den am besten zu Ihnen passenden Steuerberater findet felix1.de für Sie auch.
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