Steuerberater für Baugewerbe
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Einfache und bequeme Zusammenarbeit
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Steuerberater für Baugewerbe – ein sicheres Fundament
Die Bauwirtschaft zählt mit Fug und Recht zu den wichtigsten Branchen in Deutschland. Aber sie gilt auch als eine der schwierigsten. Das liegt unter anderem an vielen steuerlichen Besonderheiten – ein Steuerberater für Baugewerbe ist deshalb fast immer eine gute Wahl. Doch woran liegt das genau? Was ist bei der Gründung zu beachten, wo liegen die speziellen Anforderungen für Bauunternehmen bei Einkommen- und Umsatzsteuer? Wie sieht es mit der Lohnbuchhaltung im Baugewerbe aus? Welche Aufgaben kann ein Steuerberater übernehmen, wie läuft die Zusammenarbeit ganz konkret und was kostet die Steuerberatung?
Steuerberater Baugewerbe
Finanzbuchhaltung- Erstellung der Finanzbuchhaltung
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
- Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
- Prüfung aller betrieblichen Steuerbescheide
Die Antworten auf Ihre Fragen
Steuerberater für Baugewerbe: Hilfe bei der Gründung
Ein Unternehmer in der Baubranche ist schlecht beraten, wenn er einfach mal so auf die Schnelle unter die Existenzgründer geht. Denn in der Gründungsphase gemachte Fehler lassen sich oft schwer und manchmal gar nicht mehr beheben und können schlimme Folgen für das ganze Unternehmen haben. Was gilt es nun zu beachten? Neben ausreichend Startkapital spielt die geeignete Rechtsform eine wichtige Rolle. Soll es ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft sein? Letztere (etwa die beliebte GmbH und die UG) bieten eine beschränkte Haftung. Geht das Unternehmen den Bach runter, bleibt wenigstens das Privatvermögen unangetastet. Anders sieht es bei Personengesellschaften (Beispiel GbR) aus. Hier greift die Haftung auch für das private Vermögen, Immobilien zählen übrigens auch dazu. Andererseits ist eine GbR schneller und kostengünstiger gegründet als etwa eine GmbH und eine Bilanzierung kann oft vermieden werden. Über Vor- und Nachteile kann Sie ein Steuerberater für Baugewerbe ganz sicher informieren.
Ebenfalls wichtig ist die Wahl des Firmensitzes. Danach richtet sich die Höhe der Gewerbesteuer – und die Unterschiede gerade zwischen einer Großstadt und dem Speckgürtel sind oft beträchtlich.
Gleich zu Beginn ist es auch wichtig über die Buchhaltung nachzudenken. Was ist notwendig, was ist empfehlenswert? Und schließlich müssen auch noch Formalien erledigt werden: Gewerbeanmeldung, der Eintrag ins Handelsregister, die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (oder IHK) und die Anmeldung beim Finanzamt. All diese Dinge können Sie natürlich auch selbst in die Hand nehmen. Das kostet aber jede Menge Zeit und Fehler sind dann nicht gerade selten. Entspannter und sicherer ist es, einen Steuerberater für Baugewerbe hinzuzuziehen, der sich um diese ganzen Punkte in der Gründungsphase kümmert: felix1.de bietet einen Mix aus Rechts-, Steuer- und Gründungsberatung sowie Orientierungsgespräche zu einzelnen Themen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und können auch gleich einen Rückruf anfordern.
Steuerliche Besonderheiten im Baugewerbe
Wenn Sie immer noch denken, dass Sie das nach erfolgreicher Gründung mit den Steuern allein stemmen können, lesen Sie jetzt bitte weiter. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Besonderheiten im Baugewerbe. Gleich vorab: Ein Fachberater, also ein auf das Baugewerbe spezialisierter Steuerberater, kennt sich damit bestens aus und kann Sie vor viel Arbeit und Fehlern bewahren.
- Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer: Normalerweise stellt ein Unternehmer dem Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie dann ans Finanzamt ab. Stellt aber ein Bauunternehmen („A“) einem anderen Bauunternehmen („B“) eine Rechnung, kehrt sich das Ganze um. A stellt B eine Rechnung für eine Bauleistung – Netto ohne Umsatzsteuer! A muss aber in der Rechnung auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft hinweisen, vgl. § 14a Abs. 5 UStG „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.“ Unternehmen B – der Leistungsempfänger – muss die Umsatzsteuer beim Finanzamt melden, darf in der Regel aber den Betrag gleich wieder als Vorsteuer abziehen. Da kann einiges schief gehen, zumal der Begriff Bauleistung recht weit gefasst wird. Für weitere Informationen und Beispiele empfehlen wir den Blogartikel „Umsatzsteuer bei Bauleistungen – so geht´s
- Bauabzugsteuer und die Freistellungsbescheinigung: Kommen wir zur nächsten „Baustelle“: die Bauabzugsteuer. Auch hier geht es darum, dass der Leistungsempfänger Steuern an das Finanzamt abführt. Trotzdem gibt es erhebliche Unterschiede zum ersten Punkt. A erbringt eine Bauleistung. B ist ein Unternehmen oder eine juristische Person öffentliches Rechts. Dann muss B 15 Prozent des Rechnungsbetrags als Steuerabzug an das für A zuständige Finanzamt überweisen. Eingeführt wurde diese Regelung übrigens zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Geregelt ist alles in § 48 ff. EStG (Einkommensteuergesetz). Ausnahmen: A kann eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorweisen oder die erbrachte Leistung wird im laufenden Jahr voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigen.
- Aufbewahrungspflicht von Rechnungen über Bauleistungen: Wer als Bauunternehmer eine Rechnung stellt, muss den Auftraggeber auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dieser Rechnung hinweisen, sofern dieser eine Privatperson ist oder es sich um den Privatbereich handelt. In diesem Fall beträgt die Frist zwei Jahre, beginnend am 31.12. des Jahres der Leistungserbringung. Die Frist steigt auf zehn Jahre, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer handelt. In diesem Fall besteht allerdings keine Hinweispflicht. Nachzulesen ist das alles in §14b UStG.
Klingt kompliziert, oder? Vertrauen Sie deshalb besser einem Steuerberater für Baugewerbe.
Besonderheit bei der Einstellung von Mitarbeitern
Wenn Sie im Baugewerbe Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese vor Aufnahme der Arbeit angemeldet werden. Auch diese Sofortmeldepflicht hat ihre Wurzeln in der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Der Zoll führt auch immer wieder unangemeldete Kontrollen durch – und dann müssen alle Papiere da sein. Sonst wird es teuer. Die eigentliche Sofortmeldung ist schnell übers Internet erledigt. Allerdings müssen Sie sich zuvor als Unternehmen registrieren. Dafür braucht man wiederum eine Betriebsnummer – und die müssen Sie bei der Arbeitsagentur anfordern. Auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Sprechen Sie also auch über dieses Thema mit einem Steuerberater für Baugewerbe.
Wie kann ein Steuerberater für Baugewerbe konkret unterstützen?
Es waren bisher schon recht viele Punkte, die für einen Steuerberater für Baugewerbe sprechen. Wir wollen jetzt zeigen, wie die Unterstützung im Detail aussehen kann. Bei felix1.de gibt es zwei Steuerberatungspakete – jeweils für die verschiedenen Unternehmensformen wie GmbH und GbR. Das Basis-Paket enthält dabei alle betrieblichen Steuererklärungen und den Jahresabschluss. Das Premium-Paket hat zusätzliche Leistungen. Wie sieht es im Detail aus?
- Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuererklärung sowie die Prüfung des Steuerbescheids sind in beiden Steuerberatungspaketen inklusive.
- Umsatzsteuer: Hier lohnt es sich wie oben beschrieben, genauer hinzuschauen – Stichwort Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Bei felix1.de sind die Umsatzsteuererklärung, eine Plausibilitätsprüfung der Umsätze, die Umsatzsteuerverprobung sowie die Prüfung des Umsatzsteuerbescheids in beiden Steuerpaketen enthalten. Wollen Sie auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) von felix1.de machen lassen, müssen Sie sich für das Premium-Paket entscheiden.
- Körperschaftsteuer: Betroffen hiervon sind nur Kapitalgesellschaften, etwa die GmbH. Die Steuererklärung und die Überprüfung des Körperschaftsteuerbescheids gehören zu beiden Steuerberatungspaketen von felix1.de dazu.
- Finanzbuchhaltung: Die Basis für den Jahresabschluss und alle Steuererklärungen. Wenn Sie die Finanzbuchhaltung an felix1.de abgeben wollen, buchen Sie bitte das Premium-Paket. Denn da ist die FiBu schon enthalten.
- Bilanz/Einnahmenüberschussrechnung: Die Bilanz ist bei Kapitalgesellschaften Pflicht – deshalb ist sie für diese Unternehmensform auch in beiden Steuerberatungspaketen von felix1.de enthalten. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften reicht oft die Einnahmenüberschussrechnung. Diese EÜR ist dann wiederum in beiden Paketen drin. Wenn Sie keine Kapitalgesellschaft haben, aber trotzdem bilanzieren wollen oder müssen, können Sie die Bilanz zu Ihrem gewählten Steuerberatungspaket hinzubuchen.
- Lohnbuchhaltung: Das ist nicht zu unterschätzen. Denn neben der Sofortmeldepflicht gibt es auch noch die Eigenheiten beim Baulohn zu beachten. Baulohn besteht aus dem (tariflichen) Stundenlohn und den Bauzuschlägen. Zudem gibt es die Besonderheiten bei den Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK). Hier steckt dann auch wieder der Teufel im Detail. Lassen Sie die Lohnbuchhaltung deshalb am besten von einem Steuerberater für Baugewerbe erledigen. Bei felix1.de zahlen Sie dafür einen festen Preis pro Lohnabrechnung. Details können Sie auf dieser Seite nachlesen.
- Einkommensteuer: Und zu guter Letzt kümmert sich felix1.de auch um Ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Die lässt sich zu beiden Paketen hinzubuchen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Baugewerbe?
Prinzipiell gibt es zwei Wege. Der eine ist eher klassisch – oder besser antiquiert. Dabei sammeln Sie alle Belege, heften sie ab und bringen die Steuerordner zum Steuerberater für Baugewerbe. Geht natürlich, aber das Gelbe vom Ei ist es nicht. Zum Glück gibt es bei felix1.de auch eine moderne Lösung für die Zusammenarbeit. Lassen Sie einfach felix1.de Ihre FiBu übernehmen, denn dann kann alles übers Internet laufen. Im Mittelpunkt steht dabei unsere Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen. Nach einer kurzen Einführung in das Programm können Sie zum Beispiel Eingangsrechnungen einfach hochladen. Ausgangsrechnungen lassen sich direkt in ETL PISA Finanzen erstellen und Bankkonten einbinden. Selbstverständlich werden alle Dokumente sicher verschlüsselt gespeichert. Und ebenfalls selbstverständlich geschieht das auf Servern in Deutschland. Das Gute an dieser Lösung: Sie können von jedem Ort der Welt auf alle Ihre Daten zugreifen. Das ist schon etwas anderes als bei der klassischen Lösung. Denn gern lagern dringend gebrauchte Dokumente beim Steuerberater. Die zweite Person, die Zugriff auf Ihre Unterlagen hat, ist Ihr persönlicher Steuerberater für Baugewerbe. Sie beide haben also alles und jederzeit im Blick und können zudem Nachrichten austauschen. Und wenn etwas besprochen werden muss, vereinbaren Sie einfach einen Skype-Anruf. Zusammengefasst ist diese moderne Form der Zusammenarbeit einfach, effektiv und sicher.
Wie finden Sie einen Steuerberater für Baugewerbe – und was kostet er?
Die Suche nach einem auf das Baugewerbe spezialisierten Steuerberater ist oft zeitaufwendig. Anders bei felix1.de. Hier kümmern wir uns um einen Steuerberater, der erstens die nötige Erfahrung in der Branche mitbringt und zweitens auch genau zu Ihnen passt.
Mittlerweile dürfte klar sein, dass ein Steuerberater für Baugewerbe immer eine gute Wahl ist. Es gibt einfach zu viele Vorteile. Der Nachteil: Das kostet natürlich Geld. Doch von welchen Summen reden wir hier? Bevor wir gleich erklären, wie das bei felix1.de läuft, einige grundsätzliche Bemerkungen. Normalerweise verlangen Steuerberater für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Die darf er nicht völlig willkürlich festlegen, es gibt schließlich die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Das Problem: Die StBVV sieht immer nur einen Gebührenrahmen vor – und zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr ist viel Spielraum. Es liegt dann schließlich im Ermessen des Steuerberaters, wie er die Gebühr exakt ansetzt. Für Sie ist in der Regel kaum nachvollziehbar, welcher Aufwand für die jeweilige Leistung nötig war, also ob die jeweilige Gebühr gerechtfertigt ist – oder nicht. Transparent ist das schon mal nicht.
Könnte man bei einer einzigen Leistung noch sagen, dass das ja nicht so schlimm sei, sieht es im Gesamtbild schon anders aus. Denn es handelt sich um eine größere Zahl von Leistungen, die der Steuerberater erbringt. Und dann summiert sich die Schwankung zwischen Mindest- und Höchstgebühr so richtig auf. Eine seriöse Planung für die Steuerberatungskosten ist damit nicht möglich.
Bei felix1.de sieht das zum Glück ganz anders aus. Hier gibt es nicht nur absolute Transparenz, sondern auch Planungssicherheit. Klingt zu schön um wahr zu sein? Überzeugen Sie sich doch einfach selbst davon. Wählen Sie auf dieser Internetseite zuerst Ihre Unternehmensform aus – und danach Ihr gewünschtes Steuerberatungspaket. Nun müssen Sie nur noch per Schieberegler Ihren erwarteten Jahresumsatz eingeben. Fertig! Jetzt sehen Sie sofort, wie viel Sie der Steuerberater für Baugewerbe bei felix1.de kosten wird. Und natürlich auch, was Sie für dieses Geld erwarten dürfen. Einfacher geht es nun wirklich kaum.
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