Steuerberater für die UG

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    felix1.de hat sich zum Ziel gesetzt, die einfachste Steuerberatung Deutschlands zu sein.

  • Persönlicher Steuerberater

    Jeder Mandant erhält seinen persönlichen Steuerberater, der für die Erstellung aller Leistungen verantwortlich ist.

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Steuerlich optimal aufgestellt mit der UG

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist die kleine Schwester der GmbH. Beschränkte Haftung und geringes Startkapital machen die seit 2008 existierende Gesellschaftsform attraktiv. Sie stellt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital dar. Lediglich ein Euro muss bei Gründung der auch als „Mini-GmbH“ bezeichneten Gesellschaft mindestens eingezahlt werden.

Vor der von Experten lang geforderten Gesetzesnovelle gab es für Existenzgründer mit wenig Eigenkapital nur die Möglichkeit, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Diese erfordert zwar kein Startkapital, hat jedoch einen gravierenden Nachteil: Sie kennt keine Haftungsbeschränkung. Wer sich also die 25.000 Euro Pflichteinlage für die Gründung einer GmbH nicht leisten konnte, musste entweder voll für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens haften oder auf die Existenzgründung verzichten. Der Gesetzgeber stufte die Rechtslage richtigerweise als gründungsfeindlich und unzureichend ein, und schuf die UG. Mittlerweile erfreut sich diese großer Beliebtheit: Vor allem für kleine Unternehmen, die mit wenig Kapital auskommen, passt die Gründung als Unternehmergesellschaft gut.

Egal wie groß ein Unternehmen ist und wie viel Stammkapital es hat - die Führung eines eigenen Betriebs stellt immer eine große Verantwortung dar. Neben dem laufenden Geschäft übernehmen Sie als Inhaber einer UG die Finanzplanung, erstellen Steuererklärungen und müssen, weil die UG eine Kapitalgesellschaft ist, laufend bilanzieren.

Falls Sie nicht über vertiefte Kenntnisse im deutschen Steuerrecht verfügen, sollten Sie sich beim Thema Steuern unterstützen lassen. Bestenfalls ergänzen Sie Ihr Team um einen auf Ihren Bereich spezialisierten Steuerberater. So haben Sie mehr Zeit, um sich um Ihr Geschäft zu kümmern und sind in Steuerfragen optimal aufgestellt.

Unsere Leistungen

Steuerberatung für Unternehmen

Egal ob Freiberufler, Einzelunternehmer, GbR oder GmbH - felix1.de hat das passende Beratungspaket.

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Private Einkommensteuer

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Gründung

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Steuergestaltung

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Wir geben Ihnen einen Überblick über alle in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen und informieren über unsere maßgeschneiderten Beratungslösungen!

Ja. Auch wenn die UG weniger Haftungskapital als die GmbH erfordert, sind die formellen Anforderungen gleich hoch. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vor und bei der Gründung Ihres Unternehmens professionelle Hilfe holen. Und auch im laufenden Geschäft kann ein Steuerberater Sie mit wichtigen Steuertipps beraten oder beispielsweise die zeitaufwendige Bilanzierung übernehmen. Abhängig von Ihren eigenen Kenntnissen und zeitlichen Kapazitäten sollten Sie einige Aufgaben einem Experten überlassen.

Informieren Sie sich über unsere Gründungspakete und Beratungspakete für Unternehmergesellschaften.

Die UG muss Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland 15% des Gewinns eines Unternehmens. Auf diesen Satz wird noch der Solidaritätszuschlag aufgeschlagen, sodass ein effektiver Steuersatz von 15,825% zu zahlen ist. Da die Körperschaftsteuer proportional berechnet wird, variiert der Steuersatz nicht. Es bleibt also unabhängig von der Höhe des Gewinns Ihrer UG stets bei einem Steuersatz von 15,825%. Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Steuerarten.

Umsatzsteuer wird für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen fällig. Der Steuersatz beträgt 19%, für Lebensmittel und viele weitere Produkte gilt jedoch ein vergünstigter Steuersatz von 7%. Die Umsatzsteuer wird als Mehrwertsteuer durch den Endverbraucher getragen. Weil dieser die volle Steuerlast tragen soll, gibt es den sogenannten „Vorsteuerabzug“.

Wenn Unternehmer untereinander Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen sie Umsatzsteuer wie ein Verbraucher. Diese kann im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt rückerstattet werden. De facto werden Sie als Unternehmer also durch die Umsatzsteuer nicht belastet, wenn Sie den Vorsteuerabzug gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen.

Die Höhe des Gewerbesteuersatzes ist standortabhängig, weil die Gewerbesteuer von der Gemeinde erhoben wird, in der Ihre UG ansässig ist. Das Finanzamt ermittelt anhand des Gewinns Ihrer UG den Steuermessbetrag, der von der Gemeinde mit dem geltenden Hebesatz multipliziert wird. Ergebnis ist Ihre Gewerbesteuer. In der Regel liegt der effektive Steuersatz bei ca. 15%, in Großstädten meist darüber.

Wenn Ihre UG Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet, wird zudem Kapitalertragsteuer fällig. Der Steuersatz liegt inklusive Solidaritätszuschlag bei 26,375%.

Sie haben eine gute Geschäftsidee, einen durchdachten Businessplan und etwas Startkapital für Ihre UG? Dann haben Sie ein paar wichtige Schritte absolviert. Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Vor allem die Vorbereitung auf Rechts- und Steuerfragen gehört zum Pflichtprogramm jedes Gründers. Wissen Sie im Detail, welche Verträge Sie für die Gründung Ihrer UG brauchen? Oder bei welchen Ämtern Sie Ihr Unternehmen anmelden müssen?

Erkundigen Sie sich dazu einfach bei einem Experten. Gerade die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der UG ist an hohe formale Anforderungen gebunden. Wir geben einen Überblick.

Die Gründung der UG erfordert grundsätzlich einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Als juristischer Laie sollten Sie sich bei der Erstellung Ihres Gesellschaftervertrags anwaltlich beraten lassen. Schließlich sind die hier getroffenen Regelungen maßgebend für Ihre gesamte Geschäftstätigkeit.

Neben dem Gesellschaftsvertrag erstellen Sie eine Gesellschafterliste, die Angaben zu allen beteiligten Gesellschaftern und deren Anteilen an der Gesellschaft enthält.

Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkundet.

Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch durch ein sogenanntes „Musterprotokoll“ ersetzt werden. Dieses soll die Gründung vereinfachen, beschleunigen und günstiger machen. Die Notarkosten fallen niedriger aus. Zudem ersetzt das Musterprotokoll die Gesellschafterliste und die formelle Bestellung des Geschäftsführers.

Gleichzeitig werden im Musterprotokoll aber keine Regelungen zu Rechten und Pflichten der Gesellschafter und vielen weiteren, potenziell problematischen Punkten aufgestellt. Kommt es in der UG zu Konflikten, gibt es keine vertraglichen Regelungen, die Klarheit schaffen könnten.

Ob für Ihre Gründung ein Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Prüfen Sie für sich selbst genau und am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater!

Erkundigen Sie sich nach den Beratungslösungen für UG-Gründer von felix1.de!

Nachdem Sie Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll aufgestellt haben, steht als nächstes die Eintragung Ihres Unternehmens in das Handelsregister an. Diese nimmt der Notar beim zuständigen Amtsgericht für Sie vor.

Daraufhin kontaktiert Sie das Finanzamt zum ersten Mal: Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Post, den Sie auszufüllen haben. Dieser Erstkontakt mit dem Finanzamt fällt vielen Gründern nicht leicht. Der Fragebogen enthält komplizierte Detailfragen, die ohne Vorkenntnisse im Steuerrecht kaum korrekt beantwortet werden können. Dennoch ist die vollständige und korrekte Erfassung äußerst wichtig für den reibungslosen Fortgang Ihres Unternehmens.

Nächster Schritt ist die Anmeldung Ihres Gewerbes bei dem Gewerbeamt. Das Gewerbeamt prüft, ob Sie die spezifischen Voraussetzungen zur Ausübung Ihres Gewerbes erfüllen.

Zudem müssen Sie Ihre UG bei der zuständigen IHK oder HWK mit Ihrem Unternehmensnamen anmelden. Der Kreativität sind bei der Bestimmung Ihres Unternehmensnamens bestimmte Grenzen gesetzt, die Sie unbedingt einhalten müssen. Zudem darf Ihr Name selbstverständlich noch nicht vergeben sein. Daher müssen Sie im Vorfeld genau prüfen, ob Ihr Unternehmensname den gesetzlichen Anforderungen entspricht und verfügbar ist.

Bei allen Fragen rund um die Anmeldung Ihrer UG (steuerlich und rechtlich), sämtlichen Gründungsformalitäten sowie der anschließenden laufenden steuerlichen Beratung unterstützen Sie die Steuerberater von felix1.de in Zusammenarbeit mit den ETL Rechtsanwälten. Erkundigen Sie sich nach unseren Pakten für UG-Gründer. So haben Sie einen guten Start in die Selbstständigkeit und eine sichere laufende steuerliche Betreuung!

Wer ein eigenes Unternehmen führt, ist mit dem laufenden Geschäft meist mehr als ausgelastet. Zeit sich um steuerliche Verpflichtungen und die laufende Buchführung zu kümmern, bleibt kaum. Zudem fehlt es vielen Unternehmern an den notwenigen steuerlichen oder buchhalterischen Kenntnissen. Daher werden bestimmte Aufgaben gerne an Experten abgegeben. Wir verschaffen einen Überblick.

Die UG ist kraft Gesetzes zur Bilanzierung (doppelte Buchführung) verpflichtet.

Ohne sehr gute buchhalterische Kenntnisse werden Sie die Bilanzierung selbstständig kaum bewerkstelligen können. Außerdem entsteht Ihnen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand im laufenden Geschäft. Wir raten daher zur Übertragung dieser Aufgabe an einen erfahrenen Steuerberater.

Bei felix1.de erhalten Sie die laufende Bilanzierung im Premium-Paket ab 179,00 Euro monatlich. Dabei verwenden Sie zur Kommunikation mit Ihrem Steuerberater das Online-Portal PISA-Finanzen.

Ihre UG muss zudem laufend Umsatzsteuer anmelden und abführen. Im Unterschied zu anderen Steuerarten wird die Umsatzsteuer also über das ganze Jahr verteilt abgeführt. Sinn und Zweck dieser Regelung ist der laufende Liquiditätsfluss an den Fiskus. Außerdem soll Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmer am Jahresende vorgebeugt werden.

Konkret müssen Sie also in bestimmten Abständen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen versenden. Wie oft Sie das tun müssen, legt das Finanzamt fest. Sollten sie zeitliche Engpässe haben oder nicht genau wissen, wie Sie die Umsatzsteuer abführen müssen, können Sie diese Aufgabe Ihrem Steuerberater überlassen.

Wenn Ihre UG Mitarbeiter beschäftigt, entsteht Ihnen administrativer Aufwand. Erneut kommen beispielsweise zahlreiche Meldepflichten auf Sie zu. Nicht zuletzt müssen Sie Ihre Mitarbeiter auch regelmäßig und pünktlich bezahlen.

All diese Pflichten sind im Rahmen der Lohnbuchführung zu erledigen.

Wenn Sie Ihre Lohnbuchführung unseren Experten überlassen wollen, erkundigen Sie sich nach den Paketen und Zusatzleistungen von felix1.de!

Ihre UG muss zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Dieser stellt den Abschluss der Buchhaltung mit der Erstellung einer Handelsbilanz dar.

Zudem müssen Sie Ihren Jahresabschluss offenlegen: Spätestens zwölf Monate nach Abschlussstichtag muss dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sein. Der Grund für die sogenannte „Publizitätspflicht“ liegt in der beschränkten Haftung Ihrer UG. Dritte sollen sich durch die Offenlegung über den Zustand Ihres Unternehmens informieren können. Letztlich ist dies auch in Ihrem Interesse: Durch die Publizität ermöglichen Sie es Dritten erst, mit Ihnen Geschäfte zu machen. Schließlich ist niemand bereit Geschäfte zu machen, wenn die Risiken eines Zahlungsausfalls nicht abschätzbar sind.

Ihr Steuerberater erstellt für Ihren Jahresabschluss eine umfassende Handelsbilanz auf Basis der laufenden Bilanzierung. Sie erhalten ein verlässliches, umfassendes Bild von Ihrem Unternehmen. Zudem erstellt er den gesetzlich vorgeschriebenen Anhang und erledigt alle weiteren wesentlichen Aufgaben. So starten Sie gut vorbereitet in das neue Geschäftsjahr.

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses erhalten Sie bei felix1.de im Basis-Paket ab 117,00 Euro monatlich!

Unternehmer müssen regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Das ist nicht nur zeitaufwendig, sondern vor allem kompliziert. Dennoch gehört das korrekte Erklären der betrieblichen Steuern für Sie als Unternehmer zum absoluten Pflichtprogramm. Und wer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, bewegt sich im Bereich des Steuerstrafrechts.

Daher gilt es, Steuerpflichten ernst zu nehmen. Und sich Unterstützung zu holen, wenn das nötig ist. 

Ihr Steuerberater stellt sicher, dass Sie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer korrekt erklären. Er übernimmt alle Aufgaben rund um die Erstellung Ihrer Erklärungen und übermittelt diese elektronisch an das Finanzamt. So sehen Sie auch einer eventuellen Betriebsprüfung völlig entspannt entgegen.

Die Steuerberater von felix1.de erstellen Ihre betrieblichen Steuererklärungen im Basis-Paket ab 117,00 Euro monatlich!

Wenn Sie nach der Erklärung Ihrer Steuern einen von Ihren Berechnungen abweichenden Steuerbescheid erhalten, sollten Sie diesem stets mit gesundem Misstrauen begegnen. Keinesfalls sollte Sie vorschnell zahlen, was das Finanzamt verlangt. Rund 80% der aktuell verschickten Steuerbescheide sind fehlerhaft. Daher lohnt sich eine Überprüfung Ihres Bescheids durch Ihren Steuerberater allemal. Sollten Fehler vorliegen, gibt dieser Ihnen seine Empfehlung für einen Rechtsbehelf.

Auch die Überprüfung Ihrer Steuerbescheide erhalten Sie bei felix1.de im Basis-Paket ab 117,00 Euro monatlich.

Von der Steuerberatersuche bis zur reibungslosen Kommunikation - Ihr Verhältnis zu Ihrem Steuerberater muss stimmen. Schließlich ist dieser Ihr Experte in Steuerfragen und damit wichtiger Teil Ihres Teams. Daher sollten Sie sich nur an ein auf Ihren Bereich spezialisiertes Steuerbüro wenden.

Bei felix1.de haben wir über 130 erfahrene Steuerberater mit Spezialisierung in den verschiedensten Bereichen. Bei uns finden Sie mit Sicherheit den passenden Experten für Ihr Projekt. Da uns ein persönliches Mandantenverhältnis besonders wichtig ist, bekommen Sie alle Leistungen von Ihrem persönlichen Steuerberater aus einer Hand.

Zudem setzen wir auf eine einfache und bequeme Zusammenarbeit mit zeitgemäßem NiveauUnsere Steuerberater und Mandanten nutzen für die Kommunikation unsere Mobile-App und unser Unternehmerportal.

Bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung etwa profitieren Sie von unserem Unternehmerportal ETL PISA. Hier können Sie Belege ganz bequem hochladen, die Archivierung übernehmen unsere Steuerberater. Zettelwirtschaft und Pendelordner sind nicht mehr zeitgemäß, wie wir finden.

Wenn Sie möchten, können Sie auch PISA Finanzen für die Erfassung und Archivierung Ihrer Belege nutzen. Probieren Sie es einfach aus!

Steuerberater orientieren sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt für jede Leistung einen Rahmen fest, innerhalb dessen sich der Steuerberater bei der Abrechnung bewegen muss. Diese Angaben können aber allenfalls als Orientierung dienen, weil Steuerberater sich innerhalb des festgesetzten Rahmens frei orientieren können. Ausreichende Transparenz kann daher durch die StBVV nicht gewährleistet werden. 

Bei felix1.de wissen wir, wie wichtig transparente Preise und verlässliche Kostenkalkulation für Unternehmer sind. Daher können Sie Ihre Preise bei uns online kalkulieren. Unsere Beratungspakete haben jeweils einen Ausgangspreis, der sich abhängig von Ihrem geschätzten Jahresumsatz erhöht. Mittels eines Schiebereglers können Sie Ihren Preis dann direkt online einsehen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die einfachste Steuerberatung Deutschlands zu sein. Probieren Sie es einfach aus!

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