Steuerberater für Ärzte

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Steuerberater für Ärzte – für Ihre Gesundheit

Es ist mehr als eine Berufung und eine Lebensaufgabe. Wer sich als Arzt niederlässt, hat das volle Paket. Große Investitionen in die Praxis, die Eigenheiten im Gesundheitswesen und viele steuerliche Besonderheiten warten schon vor Eröffnung. Ein Steuerberater für Ärzte ist deshalb nahezu zwingend. Er dient sprichwörtlich auch der eigenen Gesundheit der beteiligten Ärzte. Lesen Sie hier, was bei der Gründung zu beachten ist, wie ein Steuerberater für Ärzte schon in dieser Phase und auch danach unterstützen kann, wie die Zusammenarbeit Arzt/Steuerberater läuft und schließlich auch, was die Steuerberatung kostet.

 

Steuerberater Ärzte

Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
Betriebliche Steuern
  • Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
  • Prüfung aller betrieblichen Steuerbescheide

Freiberufler

ab 116,00 € netto monatlichzzgl. 149,00 € Einrichtungsgebühr
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Die Antworten auf Ihre Fragen

Es ist ein großer Schritt in die Selbstständigkeit: eine eigene Arztpraxis, ob allein oder mit anderen Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis. Und es stellen sich viele Fragen. Soll es eine Praxisübernahme sein, oder eine ganz neue Praxisgründung? Auf dem Land oder in der Stadt? Hier gilt es zu beachten, dass es für Ärzte Zulassungsbeschränkungen gibt und nicht unbegrenzt Praxen eröffnet werden können. Unter welcher Rechtsform soll die Praxis laufen? Weil das eine sehr spezielle Frage ist, gibt es die Antwort ausführlich im nächsten Abschnitt. Bleibt noch die Finanzierung. Verschiedene – oft sehr teure – Geräte müssen angeschafft werden. Wie rechnen sich Kauf auf Kredit, Leasing oder andere Formen in Ihrem speziellen Fall – und wie wirkt sich das steuerlich aus? Und auch die Wahl der Praxis-Software soll gut überlegt sein. Denn sie sollte den nahtlosen Übergang zu einer Finanzbuchhaltung erlauben.
Sie sehen, es gibt sehr viele Sachen zu beachten. Ein Steuerberater für Ärzte kennt diese Probleme in der Gründungsphase natürlich und kann Ihnen erstens jede Menge Arbeit abnehmen und zweitens dafür sorgen, dass die Gründung nicht im finanziellen Desaster endet. Er weiß übrigens auch, ob Sie als Arzt Gewerbesteuer zahlen müssen, also ob Gewerbesteuerpflicht besteht. Meist sind Ärzte als Vertreter der freien Berufe zwar davon ausgenommen, doch es gibt in der Tat immer noch Ausnahmen.

Wir hatten es eben schon erwähnt: Wichtig ist auch die gewählte Rechtsform. Wer eine Einzelpraxis als Freiberufler gründet, hat es relativ einfach. Es ist in der Regel keine doppelte Buchhaltung nötig und die Gründung ist vergleichsweise günstig. Allerdings trägt man in diesem Fall auch die Risiken allein, die Haftung beschränkt sich nicht nur auf das Betriebsvermögen, auch das komplette Privatvermögen könnte den Bach runter gehen.
Wer sich mit anderen Ärzten zusammenschließt, muss mehr beachten. Meist wird dann eine Personengesellschaft gegründet. Ein GbR ist zwar prinzipiell möglich, ratsamer ist allerdings die sogenannte Partnergesellschaft (PartG). Die ist ausschließlich für Angehörige der freien Berufe möglich und bietet zusätzlich zu den Möglichkeiten der GbR eine Haftungsbeschränkung. In einer GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch auch mit ihrem Privatvermögen. In einer Partnergesellschaft hingegen kann auch nur der haften, der für einen beruflichen Fehler verantwortlich war. Die anderen haften dann nicht mit ihrem Privatvermögen. Es ist sogar möglich, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu gründen. Dann ist auch das private Vermögen des Partners geschützt, der den Fehler gemacht hat. Äußerst selten ist dagegen die Rechtsform einer GmbH. Diese kommt nur bei Medizinischen Versorgungszentren vor. Zudem ist sie aufwendiger zu gründen und im Regelfall besteht sogar Gewerbesteuerpflicht.
Ein Steuerberater für Ärzte kann Sie sowohl in diesem als auch in allen anderen Punkten in der Gründungsphase unterstützen. Informieren Sie sich doch einfach zuerst auf dieser Seite von felix1.de. Oder gehen Sie gleich zu den Gründerpaketen. Hier gibt es einen Mix aus Gründungs-, Rechts- und Steuerberatung sowie Orientierungsgespräche zu speziellen Problemen.

Wohl jeder Steuerberater für Ärzte kennt die wichtigsten beiden steuerlichen Besonderheiten in Arztpraxen: die Umsatzsteuerbefreiung für viele Leistungen und die Probleme bei Praxiskauf und Praxisverkauf. Stichworte sind hier Betriebsvermögen und stille Reserven.

  • Umsatzsteuer: Das Leben könnte so einfach sein. Normalerweise sind ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Also müsste sich ein Arzt beziehungsweise sein Steuerberater für Ärzte gar nicht um das Thema Umsatzsteuer kümmern. Ein Fehler. Denn erstens sind tatsächlich nicht alle ärztlichen Leistungen umsatzsteuerfrei und zweitens verkaufen Ärzte ja mitunter auch Produkte – und auf diese fällt Umsatzsteuer an. Generell gilt: Was unter der Feststellung, der Heilung und der Linderung von Beschwerden fällt, ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Rest nicht. Also privat bezahlte Schönheitsoperationen oder die Entfernung von Körperhaaren oder Tätowierungen. Es gibt aber noch viel mehr davon, fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater für Ärzte.
    Immerhin: Sie können unter Umständen von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Erzielen Sie mit umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen im Jahr weniger als 17.500 Euro und im folgenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, können sie die Kleinunternehmerregelung beantragen und in Anspruch nehmen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Ein Steuerberater für Ärzte hilft Ihnen da ganz sicher weiter.
  • Praxiskauf/Praxisverkauf: Hier wird es noch ein bisschen komplizierter. Vor allem: Beraten Sie sich unbedingt vor dem Kauf mit einem Steuerberater für Ärzte. Danach kann es sonst zu spät sein. 
    Oft kauft ein Arzt eine Praxis. Nach beispielsweise 20 Jahren verkauft er sie und die Praxisräume wieder. Dann muss er die stillen Reserven versteuern. Das ist die Differenz aus Verkehrswert und dem Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs. Letzteres sind die Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen.
    Problem: Der Arzt hatte ein Haus gekauft und einen Teil davon als Praxisraum genutzt. Der Verkauf der privaten Räume ist steuerfrei, die stillen Reserven der Praxisräumlichkeiten muss er versteuern. Das lässt sich umgehen, wenn zum Beispiel die Ehepartnerin die Praxisräume an ihren Mann vermietet.

Das sollte nach dem Lesen eher eine rhetorische Frage sein. Ein Steuerberater für Ärzte achtet schon in der Gründungsphase darauf, dass keine Fehler gemacht werden – die über kurz oder lang große Auswirkungen haben können. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei allen steuerlichen Fragen und kennt sich als Experte in den aktuellen Neuerungen im Thema Steuern und als Spezialist auch im Gesundheitswesen aus. Sie als Arzt können sich um das Wohl Ihrer Patienten kümmern. Das ist ohnehin schon eine komplexe Aufgabe.

Natürlich denkt man da zuerst an die Steuererklärungen, aber es gibt noch viel mehr. Wir zeigen Ihnen, wie das im Detail aussehen kann. Bei felix1.de gibt es zwei Steuerberatungspakete: das Basis-Paket mit den grundlegenden betrieblichen Steuererklärungen und das Premium-Paket mit zusätzlichen Leistungen. Wir nehmen auch die Gewerbe- und Umsatzsteuer mit auf, auch wenn das nicht alle Ärzte betreffen wird.

  • Umsatzsteuer: Wenn Sie als Arzt damit zu tun haben, übernimmt felix1.de die Umsatzsteuererklärung, eine Plausibilitätsprüfung der Umsätze, eine Umsatzsteuerverprobung und die Prüfung des Umsatzsteuerbescheids. Das ist in beiden Paketen enthalten. Wenn Sie auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) abgeben wollen, buchen Sie das Premium-Paket.
  • Gewerbesteuer: Sowohl die entsprechende Steuererklärung als auch die Prüfung des Bescheids sind in beiden Paketen inklusive.
  • Körperschaftsteuer: Wenn Sie sich für eine GmbH entschieden haben, kümmert sich der Steuerberater für Ärzte von felix1.de um die Körperschaftsteuererklärung und die Prüfung des Bescheids. Enthalten wiederum in beiden Beratungspaketen.
  • Finanzbuchhaltung: Die macht im Laufe des Jahres wohl die meiste Arbeit. Im meist gewählten Premium-Paket übernimmt felix1.de diese Arbeit für Sie.
  • Einnahmenüberschussrechnung/Bilanz: Sind Sie Einzelunternehmer oder haben eine Personengesellschaft (GbR oder PartG), reicht oft die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die ist in den beiden Paketen schon drin. Falls Sie bilanzieren müssen oder wollen, buchen Sie das einfach zu Ihrem jeweiligen Paket hinzu. Wenn Sie eine GmbH haben, ist die Bilanz Pflicht. Deshalb ist sie in diesem Fall auch im Paket enthalten.
  • Lohnbuchhaltung: Meist haben Sie in der Praxis auch Angestellte. Geben Sie die Lohnbuchhaltung einfach auch an Ihren Steuerberater für Ärzte von felix1.de ab. Sie bezahlen einen Festpreis pro Lohnabrechnung.
  • Einkommensteuer: Diese können Sie einfach zu jedem Paket dazu buchen.

Wie die Steuerberater von felix1.de in schwierigen Situationen noch helfen können, lesen Sie auf dieser Seite.

Natürlich können auch Ärzte auf die althergebrachte Methode des Ausdruckens, Abheftens und der dicken Ordner setzen. Die dann auch immer noch regelmäßig zum Steuerberater für Ärzte müssen. Da aber meist ohnehin die Leistungen des Arztes im Computer erfasst werden, bietet felix1.de auch einen modernen, sicheren und einfachen Weg der Zusammenarbeit. Wenn wir von felix1.de uns um Ihre Finanzbuchhaltung kümmern, läuft alles übers Internet. Das Herz ist dabei unsere Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen. Eine kurze Einführung – und schon können Sie loslegen. Eingangsrechnungen lassen sich einfach hochladen, Ausgangsrechnungen werden direkt in ETL PISA Finanzen erstellt. Ein oder mehrere Bankkonten lassen sich mühelos integrieren. Und sicher ist das Ganze auch. Alle Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Sie können jederzeit auf alle Ihre Unterlagen zu greifen, sogar von jedem Ort auf der Welt, solange dieser eine Internetverbindung bietet. Auch Ihr persönlicher Steuerberater für Ärzte hat Zugriff und bearbeitet die Unterlagen, schickt Ihnen zum Beispiel Nachrichten oder legt Steuererklärungen ab. Und wenn Sie mal Redebedarf haben: Ihr Berater von felix1.de ist nur einen Skype-Anruf entfernt. Das alles ist eine sehr effektive Art der Zusammenarbeit. Und fehlende Steuerordner – die natürlich genau dann beim Steuerberater sind, wenn man sie braucht – gehören damit auch der Vergangenheit an.

Fragt sich bei den vielen Leistungen nur noch, was das alles kostet. Im klassischen Fall berechnet ein Steuerberater für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Die kann er zwar nicht nach Lust und Laune festlegen – schließlich gibt es dafür die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – aber er hat Spielraum. Denn die StBVV legt immer nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen sich die eigentliche Gebühr bewegen darf. Und das ist genau das Problem. Denn Sie als Arzt können in der Regel nicht nachvollziehen, warum die Gebühr höher oder niedriger ist. Und wenn es nur die eine Gebühr wäre. Es sind aber viele. Und bei jeder kann die Gebühr erheblich schwanken. In der Summe werden die Unterschiede zwischen Maximal- und Mindestgebühren dann riesengroß. Sie können nicht im Ansatz vorher planen, welche Kosten im Endeffekt auf Sie zukommen. Und für Sie durchschaubar ist das Ganze auch nicht.
Zum Glück gibt es aber felix1.de – mit Planungssicherheit und Transparenz. „Wie soll das gehen?“, fragen Sie sich jetzt vielleicht. Es ist ganz einfach, überzeugen Sie sich gleich live davon. Wählen Sie auf dieser Seite Ihre Unternehmensform aus und dann das entsprechende Steuerberatungspaket. Geben Sie dann per Schieberegler Ihren erwarteten Jahresumsatz ein. Das war es auch schon. Denn sofort sehen Sie, was Sie der Steuerberater für Ärzte bei felix1.de kosten wird – und welche Leistungen Sie bekommen. Buchen Sie etwas hinzu, aktualisiert sich der Preis sofort und natürlich können Sie auch schnell sehen, was das jeweils andere Paket kostet.
Die wirklich letzte Frage: Wie finden Sie nun einen Steuerberater für Ärzte, der erstens wirklich was von seinem (und Ihrem) Fach versteht und auch noch gut zu Ihnen passt? Die Antwort ist schnell gegeben: Darum kümmern wir uns. Wir haben den richtigen Steuerberater für Sie. Versprochen.

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Was unsere Mandanten sagen

Isabell Hertel

Bei felix1.de habe ich meinen persönlichen Steuer­berater, der auf meine Branche spezialisiert ist und auf den ich mich 100%ig verlassen kann. Meine Steuererklärung weiß ich in guten Händen und kann mich voll und ganz auf meine Rollen vor­bereiten. Das nenn' ich Service!

Isabell Hertel
Schauspielerin

Mavi Teicke & Elisabeth von Stackelberg-Teicke

Mit felix1.de haben wir eine professionelle Steuerberatung gefunden, die uns nicht nur im Gründungsprozess unterstützt hat, sondern bis heute die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und die betrieblichen Steuern übernimmt.

Mavi Teicke & Elisabeth von Stackelberg-Teicke
HeartSpace GmbH

Thomas Hamm

Ich liebe meine Arbeit, aber es gibt auch Aufgaben, die machen mir nicht so viel Spaß und die habe ich in gute Hände gegeben. Die Professionalität von felix1.de habe ich schon beim ersten Klick festgestellt.

Thomas Hamm
Hamm & Partner Unternehmensberatung

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