Steuerberater für
den Einzelhandel

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Steuerberater für Einzelhandel – professionelle Hilfe fürs Geschäft

Der Einzelhandel gehört zu den wichtigsten Säulen der deutschen Wirtschaft. Die überwiegende Mehrheit der Einzelhändler dürfte dabei auf einen Steuerberater für Einzelhandel setzen – und das aus gutem Grund. Denn die steuerlichen Aspekte spielen eine große Rolle im Einzelhandel. Sie nehmen in der Gründungsphase, dem Alltagsgeschäft (Buchhaltung!) und dem Jahresabschluss viel Zeit und Aufwand in Anspruch. Doch was steckt konkret dahinter? Was macht ein Steuerberater für Einzelhandel, wie kann er einem Unternehmen helfen? Um das einschätzen zu können, sollte ein (angehender) Einzelhändler wissen, welche Steuern auf ihn zukommen. Was hat es mit der Kassenbuchführung auf sich? Muss in jedem Fall eine Bilanzaufstellung erfolgen? Was ist bei der Einstellung von Angestellten steuerlich zu beachten? Und natürlich beantworten wir auch die Frage nach den Kosten eines Steuerberaters im Einzelhandel – und wie Sie einen solchen Experten für die Steuerberatung finden.

 

Steuerberatung Einzelhandel

Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
Betriebliche Steuern
  • Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
  • Prüfung aller betrieblichen Steuerbescheide

Einzelunternehmer

ab 128,- € netto monatlichzzgl. 149,- € Einrichtungsgebühr
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GbR, OHG und KG

ab 143,- € netto monatlichzzgl. 149,- € Einrichtungsgebühr
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GmbH und UG

ab 179,- € netto monatlichzzgl. 149,- € Einrichtungsgebühr
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Alle Antworten finden Sie auf dieser Seite.


Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens – das kann sich bereits in der Gründungsphase entscheiden. Bevor der erste Artikel über den Ladentisch geht, müssen Einzelhändler viele Grundsatzentscheidungen treffen und unter anderem ihren Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt anmelden. Das betrifft wirklich alle Unternehmen – vom kleinen Eckladen bis zu einer Kette mit mehreren Filialgeschäften. An erster Stelle sollte dabei die Überlegung stehen, welche Unternehmensform die beste ist. Alle haben Vor- und Nachteile. So kann ein gewerblicher Einzelunternehmer ohne Kapital relativ schnell und günstig gründen. Zudem ist er unter Umständen nicht bilanzierungspflichtig (Umsatz nicht mehr als 600.000 Euro und Gewinn nicht mehr als 60.000 Euro) und kann stattdessen mit einer weniger aufwendigen Einnahmenüberschussrechnung arbeiten. Auf der anderen Seite haftet er auch mit seinem Privatvermögen, wenn die Geschäfte nicht so wie erwartet laufen.

Letzteres gilt übrigens auch für Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG). Für diese braucht es wenigstens zwei Personen, die Gründung ist aber ebenfalls ohne Startkapital möglich. Doppelte Buchführung und Bilanz sind in einer OHG aber Pflicht.
Wem diese beiden Rechtsformen wegen der persönlichen Haftung zu riskant sind, sollte auf eine Kapitalgesellschaft setzen. Eine UG (haftungsbeschränkt) erfordert auch nahezu kein Startkapital, Ihr Privatvermögen ist wie bei der GmbH (Startkapital 25.000 Euro) aber vom Unternehmen getrennt. Natürlich sind bei Kapitalgesellschaften die Anforderungen (auch bei der Gründung) deutlich höher, Bilanz und doppelte Buchführung sind zwingend und unter Umständen muss ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.
Wie auch immer Ihre Entscheidung ausfällt, ein Steuerberater für Einzelhandel kann Ihnen bei der Gründung unter die Arme greifen. Damit verpassen Sie zum Beispiel auch nicht die in vielen Fällen nötige Eintragung ins Handelsregister. Bei felix1.de gibt es für die verschiedenen Unternehmensformen die entsprechenden Gründerpakete. Mit solch professioneller Hilfe sind Sie auf der sicheren Seite und legen den steuerlichen Grundstein für den geschäftlichen Erfolg. Und im Anschluss übernimmt der felix1.de-Steuerberater gleich die laufenden steuerlichen Angelegenheiten - so sind Sie in jedem Fall steuerlich bestens gerüstet.


Gerade um den Jahreswechsel 2017 war die Aufregung groß: Neue Regelungen gegen Kassenmanipulationen standen bevor – und die Unsicherheit war und ist groß. Wie ist das mit der Kassenführung? Reicht meine bisherige Kasse aus oder brauche ich eine neue elektronische Registrierkasse? Das ist nun schon eine ganze Weile her - doch Unsicherheiten bleiben. Wir bringen an dieser Stelle Licht ins Dunkel, einfach weil die Kasse der zentrale Punkt im Einzelhandel ist.

Die gute Nachricht kommt für Anhänger der offenen Ladenkasse. Auch die kann weiter wie bisher genutzt werden – entgegen anderslautenden Meldungen, die vorzugsweise aus den Reihen der Hersteller elektronischer Registrierkassen kamen. Wer eine Handkasse betreibt, muss nur täglich einen Kassenbericht erstellen. Dazu muss jeweils der Kassenendbestand gezählt werden. Davon werden der Kassenendbestand vom Vortag und die Bareinlagen abgezogen. Aufgeschlagen werden Barentnahmen und Ausgaben. Im Ergebnis stehen die jeweiligen Tageseinnahmen.
Bemerkung am Rande: Wer zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet ist (siehe den ersten Abschnitt zur Gründung), muss zudem ein Kassenbuch führen, in dem nicht nur der tägliche Kassenbericht auftaucht, sondern jeder einzelne Geschäftsvorfall aufgezeichnet wird. 
Wer eine elektronische Registrierkasse verwendet, muss seit Anfang 2017 die neuen Regelungen beachten. Die Kasse muss so funktionieren, dass jeder Geschäftsvorfall elektronisch gespeichert werden kann – für mindestens zehn Jahre. Kassen älterer Bauart, die einen Drucker für den Kundenbon und einen für die Journalrolle haben, sind nicht mehr erlaubt. Wer Sie trotzdem einsetzt, läuft unmittelbar Gefahr, ernsthafte Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Es gibt aber verschiedene Lösungen, dem zu entgehen. Einige Kassen lassen sich aufrüsten, so dass die gesetzlichen Regelungen doch erfüllt werden. Wenn alle Stricke reißen, muss es dann eben doch eine neue elektronische Kasse sein, die das Journal digital speichern kann. Ebenfalls möglich: eine PC-gestützte Kasse, bei der sich eine Software quasi um alles kümmert – und die Daten sogar, wenn gewünscht, direkt automatisiert in die Finanzbuchhaltung einfließen.

Übrigens: Seit 1.1.2018 müssen Einzelhändler damit rechnen, dass der Außenprüfer unangemeldet vor der Tür steht. Grund: Das Finanzamt hat die Möglichkeit einer Kassennachschau - und muss den Besuch des Außenprüfers nicht ankündigen, wenn dieser Unterlagen prüfen möchte.


Oft bleibt es im Einzelhandel nicht beim Ein-Mann- oder Eine-Frau-Betrieb. Ein oder mehrere Mitarbeiter müssen eingestellt werden – mit allen Konsequenzen. Die offensichtlichste lautet natürlich: Die Arbeitnehmer müssen bezahlt werden, was zusätzliche Ausgaben bedeutet. Doch wie sieht es genau aus? Wo müssen die Angestellten gemeldet werden, wie sieht es mit den gesetzlichen Abzügen aus (etwa Lohnsteuer, Sozialversicherung), was ist bei Krankheit? Das sind alles Aufgaben der Lohnbuchhaltung, zu der natürlich auch die Lohnabrechnung gehört. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag „Der erste Mitarbeiter: Was Sie bei Lohnsteuer und Sozialversicherung beachten müssen“. Klingt nach viel Arbeit, die Sie aber auch an einen Steuerberater für Einzelhandel delegieren können. So bietet auch felix1.de einen entsprechenden Service. Mehr dazu aber später. 


Kommen wir nun zu den Steuern, die auf den Einzelhändler zukommen. Vorab: Es sind mehr als bei einem Freiberufler.

  • Wie alle Gewerbetreibende muss er Gewerbesteuer zahlen. Hier gibt es zwei grundlegende Dinge zu beachten: Es gibt erstens einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Jahr. Dieser gilt aber nicht, wenn der Einzelhändler als Unternehmensform die Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) gewählt hat. Zweitens: Die Höhe der Gewerbesteuer schwankt regional sehr. Das liegt daran, dass sie eine Gemeindesteuer ist und die Gemeinden über den sogenannten Hebesatz letztendlich die Höhe der Gewerbesteuer festlegen. Nun ist im Einzelhandel natürlich die Lage wichtig – und man kann sich den Ort für das Geschäft nicht immer aussuchen. Aber wo es möglich ist – im Online-Einzelhandel ist es das übrigens fast immer – sollte man überprüfen, wie hoch die Hebesätze tatsächlich sind. Allgemein gilt: In Großstädten sind die Hebesätze deutlich höher als im Umland.
  • Für fast alle Einzelhändler gilt zudem Umsatzsteuerpflicht. Unternehmer müssen 19 Prozent (Regelsatz) oder 7 Prozent (ermäßigter Satz) abführen. Die Ausnahme bilden Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Umsatz im ersten oder vorangegangen Geschäftsjahr bei nicht mehr als 17.500 Euro liegt und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
  • Wie ein Angestellter muss auch ein selbständiger Einzelhändler Einkommensteuer bezahlen. Bei Kapitalgesellschaften kommt noch die Körperschaftsteuer hinzu. Die Grundlage für diese beiden Steuern bilden die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz.

Sie sehen, dass da einiges steuerlich auf Sie zukommt. Mit einer simplen Steuererklärung wie der für Arbeitnehmer ist es bei weitem nicht getan. Es gilt, jedes Jahr mehrere Steuererklärungen abzugeben. Hinzu kommen die kontinuierliche Buchführung und monatliche beziehungsweise vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen. Das ist nicht nur viel Holz, es dürfen dabei auch keine Fehler passieren, sei es inhaltlich oder bei den Fristen. Wenn das Finanzamt einmal nicht zufrieden ist, wird das in der Regel der Beginn einer lang andauernden Beziehung – mit anderen Worten: Ruhe haben Sie dann für die nächsten Jahre ganz sicher nicht vor den Finanzbehörden. Und in manchen Fällen ist es sogar ratsam, auch noch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Um alldem aus dem Weg zu gehen, bietet sich ein Steuerberater für Einzelhandel an. Für die meisten Einzelhändler ist es sogar ein Muss. Ausnahme dürften allenfalls zahlenaffine und steuerlich bestens bewanderte Unternehmer sein, die auch noch mehr als betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse mitbringen.


Natürlich fragen Sie jetzt zu Recht, wie Sie ein Steuerberater für Einzelhandel bei der Steuer ganz konkret unterstützen kann? Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen beispielhaft, wie das bei felix1.de funktioniert. Hier gibt es zwei verschiedene Pakete (Basis, Premium), wobei in allen die wichtigsten steuerlichen Dienstleistungen enthalten sind und im Premium-Paket noch weitere zusätzliche Leistungen hinzukommen. Das ist ein erheblicher Unterschied zu den meisten Steuerberatern, die für jede einzelne (und das meint auch wirklich jede) Leistung eine Gebühr erheben, was den Gesamtpreis in die Höhe treibt. Doch dazu im nächsten Abschnitt mehr. Kommen wir nun also zu den einzelnen Leistungen:

  • Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuererklärung selbst und die Prüfung des Gewerbesteuerbescheids kann ein Steuerberater für Einzelhandel übernehmen. Das ist in allen Paketen von felix1.de enthalten. Zum Beispiel im Basis-Paket für gewerbliche Einzelunternehmer ab 66 Euro im Monat.
  • Umsatzsteuer: Umsatzsteuererklärung, Plausibilitätsüberprüfung der Umsätze, Umsatzsteuerverprobung und Prüfung des Umsatzsteuerbescheids – all das ist ebenfalls in allen Steuerberatungs-Paketen von felix1.de inklusive, beispielsweise für eine OHG im Basis-Paket ab 81 Euro im Monat. Ein Steuerberater für Einzelhandel kann aber auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie übernehmen. Das ist jeweils im Premium-Paket enthalten, für das eine OHG ab 143 Euro im Monat zahlt
  • Finanzbuchhaltung: Sie muss laufend geführt werden und ist Grundlage für alle folgenden Steuererklärungen. Wenn Sie die FiBu selbst machen, wollen wählen Sie das Basis-Paket. In allen Premium-Paketen übernimmt hingegen felix1.de die komplette Finanzbuchhaltung. Preis für das Premium-Paket für einen gewerblichen Einzelunternehmer: ab 128 Euro pro Monat.
  • Körperschaftsteuer: Das betrifft nur Kapitalgesellschaften. Die Körperschaftsteuererklärung ist in allen Paketen enthalten, zum Beispiel kostet das eine UG im Basis-Paket ab 117 Euro im Monat.
  • Einnahmenüberschussrechnung/Bilanz: Die Einnahmenüberschussrechnung, bei der Einkünfte und Ausgaben gegenübergestellt werden, ist bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaften (etwa OHG) in allen Paketen von felix1.de schon inklusive. Wer eine Bilanz braucht, kann diese einfach dazu buchen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) brauchen zwingend eine Bilanz, deshalb ist diese in allen Paketen enthalten.
  • Einkommensteuer: Die persönliche Einkommensteuererklärung können Unternehmer in allen Steuerberatungspaketen hinzubuchen.
  • Lohnbuchhaltung: Wenn Sie Angestellte beschäftigen, können Sie alles rund um die Lohnabrechnung ebenfalls einen Steuerberater für Einzelhandel machen lassen. Bei felix1.de bezahlen Sie dafür 15,90 Euro pro Monat und Arbeitnehmer.


Wir hatten es schon kurz im vorherigen Abschnitt erwähnt. Steuerberater berechnen meist für jede Leistung eine Gebühr. Die richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese gibt aber keine exakte Gebühr vor, sondern nur einen Gebührenrahmen, in dem sich die Gebühr bewegen darf. Dabei dreht es sich nicht um marginale Unterschiede zwischen Mindest- und Höchstgebühr, sondern um erhebliche. Und je größer Ihr Umsatz, desto deutlicher werden die Unterschiede. Das lässt natürlich jede Menge Spielraum zu – für Sie als Unternehmer bedeutet das aber eine große Unsicherheit für die Planung Ihrer Ausgaben für die Steuerberatung. 
Bei felix1.de gibt es, wie eben an den Beispielen schon gezeigt, Planungssicherheit und ein Höchstmaß an Transparenz. Sie wissen vorher exakt, welche Kosten bei der Steuerberatung in den zwei verschiedenen Paketen entstehen. Probieren Sie es doch gleich mal aus: Wählen Sie dazu hier Ihre Unternehmensform aus und anschließend Ihr Wunschpaket. Geben Sie dann Ihren Jahresumsatz per Schieberegler ein – sofort sehen Sie den Preis und was darin enthalten ist. Ändern Sie den Umsatz oder buchen zusätzliche Leistungen dazu, ändert sich der Preis sofort. 
Und übrigens: felix1.de findet für Sie auch noch den passenden Steuerberater. Noch eine Sorge weniger!

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