Praxisratgeber
Dienstfahrrad

Ihr Weg zum Dienstfahrrad

So machen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles richtig.

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Mit diesem Praxisratgeber geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen umfassenden Überblick rund ums Dienstrad. Lesen Sie, welche Schritte notwendig sind, um ein Dienstfahrrad-Modell in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Dabei legen wir steuerliche Fallen offen und geben Tipps, wie man das Optimum herausholen kann. Sollten Sie sich für Leasing als Finanzierungsform entscheiden, nutzen Sie am besten unsere Anbieterliste als Entscheidungshilfe. Abschließend erhalten Sie von uns einen Mustervertrag an die Hand, den Sie als Arbeitgeber gerne als Grundlage für die Überlassungsverträge an Ihre Arbeitnehmer verwenden dürfen.


Als Arbeitgeber erfahren Sie:

  • ob es sich für Sie lohnt, ein Dienstfahrrad anzuschaffen
  • welche für Sie die beste Finanzierungform ist und
  • welche Schritte notwendig sind, um ein Dienstradmodell in Ihrem Unternehmen einzuführen.

Als Arbeitnehmer erfahren Sie:

  • ob Sie günstiger an Ihr Wunschrad kommen, wenn Sie mit Ihrem Chef sprechen,
  • in welchen Fällen sich ein Dienstrad für Sie lohnt und
  • wie Sie Ihren Chef davon überzeugen, dass er ein Dienstradmodell einführt.

Dienstfahrrad - ein Überblick

Das Dienstfahrrad wird immer interessanter für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schließlich leben Dienstradler nicht nur gesünder als Bahnfahrer. Sie tun auch etwas für die Umwelt. Und Arbeitgeber freuen sich über zufriedene Mitarbeiter, eine besseres Image und ganz nebenbei können sie auch noch Werbung für ihr Unternehmen machen. Doch das ist nicht alles: Das Dienstfahrrad hat auch finanzielle Vorteile – wenn Sie alles richtig machen. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Dienstfahrrad.

Fragen und Antworten rund um das Dienstfahrrad

Mit den gleich lautenden Erlassen vom 23. November 2012 (BStBl 2012 I S. 1224) wurden der Dienstwagen und das Dienstrad dem Grunde nach steuerlich gleichgestellt. Das bedeutete: Die 1%-Methode konnte seitdem auch auf die Privatnutzung von Firmenfahrrädern angewandt werden. Damit musste ein Dienstradler also kein Fahrtenbuch mehr führen, um die Privatnutzung dem Finanzamt nachzuweisen. Dieses war ohnehin schwer durchführbar und nicht praktikabel. Die Folge war ein Boom der Dienstfahrräder – darunter sieht man viele klassische Räder, aber auch das moderne E-Bike findet seine Abnehmer. Über 200.000 Diensträder sind mittlerweile auf deutschen Straßen und Rad- und Arbeitswegen unterwegs, Tendenz steigend. Dabei geht es aber nicht um 199-Euro-Räder, sondern um hochwertige Mountainbikes, Rennräder und E-Bikes – also um richtig teure Räder. 

Kürzlich wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die das Dienstfahrrad noch ein ganzes Stück attraktiver macht: Die 1%-Regel für Dienstfahrräder wird komplett abgeschafft. Damit muss der Arbeitnehmer seinen geldwerten Vorteil - die Privatnutzung - nicht mehr versteuern. Aktuell soll diese Erleichterung zumindest bis 2021 gelten. Das bedeutet für den Arbeitnehmer nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern hat auch für den Arbeitgeber einen positiven Effekt. Denn ein ganzer Batzen an bürokratischem Aufwand entfällt damit für ihn.

Der Gedanke dahinter: Wer vom Auto aufs Rad umsteigt, soll dafür belohnt werden. Und wer das durch Einführung von Dienstfahrrädern für Mitarbeiter im eigenen Unternehmen fördert, soll ebenfalls von der Erleichterung profitieren.

Das Dienstrad ist ein Paradebeispiel für eine Win-Win-Situation, denn sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bietet es viele Vorteile. Steuerliche Begünstigung ist hier das Stichwort – von der Arbeitnehmer und Chef profitieren können. Traumbike nicht vom Fahrradhändler des Vertrauens kaufen, sondern stattdessen über den Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung vereinbaren und ihn das gute Stück leasen lassen? Klingt perfekt. Aber – wie so oft – liegt die Herausforderung im Detail.

Um steuerlich eine Begünstigung zu erhalten, muss man nämlich einiges beachten. In der Vergangenheit haben es dabei manche Dienstrad-Leasing-Anbieter nicht so genau genommen und über steuerliche Stolpersteine nicht hinreichend aufgeklärt. Man müsse nur über den jeweiligen Anbieter des Dienstrad-Leasing die Ersparnis berechnen. So wurde vornehmlich betont, dass man das teure Rad am Ende der Leasingzeit zu einem Bruchteil seines ursprünglichen Preises erwerben könne und man dabei bis zu 40% (!) spare! Das ist eine ganze Menge Geld - und dieses Versprechen war leider zu schön, um wahr zu sein.

Denn es wurde oftmals unterschlagen: Kauft der Arbeitnehmer das Fahrrad nach drei Jahren vom Leasinganbieter zu einem vergünstigten Preis – meistens sind es 10 % des ursprünglichen Kaufpreises - muss der den Preisvorteil besteuern. Und der Preisvorteil liegt in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (das BMF sieht 40% des ursprünglichen Kaufpreises als angemessen an) und dem tatsächlichen Kaufpreis. In der Regel mussten also zusätzliche 30% versteuert werden.

Glücklicherweise sind die Anbieter aber etwas transparenter geworden. Nach der Klarstellung des BMF, dass auch der Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlichem Wert und Kaufpreis des Gebrauchtrades besteuert werden muss, haben die Anbieter ihre Berechnungen entsprechend angepasst. Und einige Anbieter haben sogar einen „Kniff“ gefunden: Sie übernehmen für den Arbeitnehmer die pauschale Steuer und erhöhen im Gegenzug den Kaufpreis um ein paar Prozent. So müssen sich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer um die Versteuerung kümmern. Mehr Informationen inklusive Beispielberechnung finden Sie in unserem Praxisratgeber Dienstfahrrad.

Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten, wenn das Dienstrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung dem Arbeitnehmer überlassen wird. Aus diesem Grund sind Dienstfahrräder auch eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Anstatt dem Arbeitnehmer also 100 Euro mehr Gehalt auszuzahlen und zusätzlich ca. 20 Euro Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, stellt man einfach ein Fahrrad zur privaten Nutzung zur Verfügung und spart sich die Sozialversicherung auf die Leasingraten. Insbesondere wenn der Spielraum in einer Gehaltsverhandlung ausgereizt ist, kann das Dienstfahrrad in Verbindung mit einer Gehaltsumwandlung eine Möglichkeit sein, dem Arbeitnehmer doch noch entgegen zu kommen, ohne zu hohe Kosten zu verursachen.

Dem Angestellten ein Dienstrad anzuschaffen ist eigentlich für jeden Chef eine Überlegung wert. Denn wer möchte nicht gerne als umwelt- und arbeitnehmerfreundlich nach außen treten und mit zufriedenen und gesunden Mitarbeitern punkten? Ein Dienstfahrrad ist ein gutes Mittel zur Mitarbeiterbindung.

Wer kann sich schon ein hochwertiges Cross-E-Bike, ein 7kg-Carbon-Rennrad oder ein Pedelec für über 3.000 Euro leisten? Das Dienstrad-Modell macht so etwas möglich. Auch Arbeitnehmer können mit dem Dienstfahrrad-Argument in Gehaltsverhandlungen gehen – und den Arbeitgeber dazu bringen, dass er die Kosten (oder einen Teil davon) übernimmt. Auf diese Weise kann sich der Arbeitnehmer mit der Option Dienstrad eine hochwertige Alternative zum Dienstfahrzeug erhandeln und so zu seinem Wunschrad, zum Beispiel einem E-Bike oder einem schicken Pedelec, kommen. Abhängig von der Verhandlungsstärke des Arbeitnehmers übernimmt der Arbeitgeber die Kosten ganz oder der Arbeitnehmer kann sein Wunschrad wenigstens etwas günstiger finanzieren. Das Zauberwort lautet: Barlohnumwandlung.

Wichtig ist natürlich die „richtige“ Form der Anschaffung. In unserem „Praxisratgeber“ nehmen wir die verschiedenen Möglichkeiten zur Anschaffung von Dienstfahrrädern unter die Lupe.

a) Der Arbeitgeber kauft das Fahrrad.

b) Der Arbeitgeber finanziert das Fahrrad durch Darlehen.

c) Der Arbeitgeber wählt das Fahrradleasing.

Kauf, Darlehen oder Fahrradleasing? Prüfen Sie, welche Finanzierungsform für Ihr Unternehmen die beste ist. Das hängt zum Beispiel auch von der finanziellen Lage Ihres Unternehmens ab. Wir geben Ihnen eine Entscheidungshilfe an die Hand, damit Sie wissen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Inklusive: Muster-Überlassungsvertrag
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auch beim Überlassungsvertrag müssen Sie zwingend einige Regeln beachten, damit der Steuervorteil erhalten bleibt. Welche Regeln das sind und wie der Vertrag aussehen muss, damit keine wichtigen Punkte unter den Tisch fallen, haben wir in unserem kostenfreien Ratgeber zusammengefasst.

Inklusive: Anbieterliste im Praxisratgeber

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Fachhändlern, die einen Rundum-Service zur Abwicklung des Dienstrad-Leasings übernehmen. Wir haben uns einmal die größten davon angeschaut.

Die wichtigsten Inhalte haben wir in einem Vergleich erfasst: Das betrifft z.B. Mindest- und Höchstpreis, Leasingrate und Übernahme der Pauschalversteuerung. Weiterhin haben wir anhand von Beispielen dargestellt, welche besonderen Services angeboten werden.

Die wichtigsten Inhalte haben wir in einem Vergleich erfasst: Das betrifft z.B. Mindest- und Höchstpreis, Leasingrate und Übernahme der Pauschalversteuerung. Weiterhin haben wir anhand von Beispielen dargestellt, welche besonderen Services angeboten werden. Beispiel: Einige Versicherungen enthalten die Verpflichtung des Radlers, sein Fahrrad durch Verwendung eines bestimmten Schlosses gegen Diebstahl zu sichern. In der Regel muss sich der Arbeitnehmer oder auch der Selbstständige nur das E-Bike seiner Träume beim Fachhändler aussuchen, der Arbeitgeber muss einen Leasingvertrag inkl. Leasingrate etc. abschließen und alles andere übernimmt der Anbieter des Dienstradleasing.

Anders als beim Dienstwagen muss der Jobrad-Fahrer den Weg zur Arbeit nicht als geldwerten Vorteil in Höhe von 0,03 Prozent des Listenpreises versteuern. Damit fällt aber nicht automatisch auch die Entfernungspauschale weg. Im Gegenteil: Dienstrad-Fahrer dürfen die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz als Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.  

Wenn Sie eine Frage zum Dienstfahrrad haben oder ein Dienstradmodell in Ihrem Unternehmen einrichten wollen, ist felix1.de genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Denn wir kennen uns nicht nur aus steuerlicher Sicht aus. Wir arbeiten auch eng mit den ETL Rechtsanwälten zusammen, die sich um die Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge kümmern. Und die ETL Leasing bietet Ihnen die Möglichkeit des Sale-and-Lease-Back. Das ist zu tun:

  1. felix1.de anrufen
  2. Dienstradmodell erstellen lassen

a)     Steuerliche Einschätzung (felix1.de-Steuerberater)

b)     Arbeitsvertrag mit Arbeitnehmer (ETL Rechtsanwälte)

  1. Traumrad aussuchen
  2. Traumrad kaufen oder leasen
  3. Wenn Traumrad gekauft, evtl. innerhalb von 3 Monaten nach Kauf Sale-and-Lease-Back mit der ETL Leasing vereinbaren
  4. Arbeitnehmer glücklich machen

So sind rumdum gut beraten, wenn es das Dienstfahrrad geht. Also: Worauf warten Sie noch? Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie uns an unter , schreiben Sie eine Mail an [email protected] oder nutzen Sie unseren kostenfreien Rückrufservice (oben rechts unter "Kontakt").

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