Steuerberater für Freiberufler
Mit felix1.de können Sie sich entspannt zurücklehnen
und auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist!
Steuerberatung in erfahrene Hände geben!
Ersten Schritt machen - Formular ausfüllen und kostenlosen Rückruf anfordern.
-
Einfache und bequeme Zusammenarbeit
felix1.de hat sich zum Ziel gesetzt, die einfachste Steuerberatung Deutschlands zu sein.
-
Persönlicher
SteuerberaterJeder Mandant erhält seinen persönlichen Steuerberater, der für die Erstellung aller Leistungen verantwortlich ist.
-
Transparente
PreiseMit wenigen Klicks erhält jeder Interessierte sofort online den für ihn gültigen Preis.
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Steuerberater auch für Freiberufler.
Von der Rechtsanwältin über den Heilmasseur bis zum Journalisten – in Deutschland sind aktuell ungefähr eine Million Menschen freiberuflich tätig. Aus gutem Grund: Freiberufler haben weder Gewerbesteuer zu zahlen, noch müssen sie überhaupt ein Gewerbe anmelden oder die komplexe doppelte Buchführung betreiben. Das klingt zunächst einfach.
Doch auch auf jeden Freiberufler kommen bestimmte betriebswirtschaftliche und steuerliche Aufgaben zu. Diese haben leider meist nichts mit dem eigenen Fachgebiet zu tun, können aber über Erfolg und Misserfolg des Projekts entscheiden. So gehört etwa die Buchführung nicht zum Standardrepertoire einer Hebamme und die korrekte Erstellung einer Steuererklärung ist nicht unbedingt Königsdisziplin eines Physiotherapeuten.
Dennoch kann das Absetzen von Betriebsausgaben bares Geld wert sein, die falsche Versteuerung von Umsätzen ist hingegen geschäftsschädigend. Auch für Freiberufler ist es daher durchaus sinnvoll, bestimmte Aufgaben auf einen Steuerberater zu übertragen. Ganz nach Wunsch, abhängig von eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Bei felix1.de haben wir daher zwei Beratungspakete erstellt, die sich ganz an Ihren persönlichen Präferenzen orientieren. Das klingt interessant für Sie? Mehr zum Thema verraten wir in diesem Beitrag!
Unsere Leistungen
Steuerberatung für Unternehmen
Egal ob Freiberufler, Einzelunternehmer, GbR oder GmbH - felix1.de hat das passende Beratungspaket.
Steuerberater wechseln
Sie wollen zu felix1.de? Kein Problem! Wir organisieren den Wechsel für Sie kostenfrei.
Private Einkommensteuer
Einfacher geht es nicht: Lassen Sie die Steuererklärung von einem felix1.de-Steuerberater erstellen.
Gründung
Aller Anfang ist schwer - oder auch nicht. Gründen Sie Ihr Unternehmen mit felix1.de.
Steuergestaltung
Wie können Sie steuerlich am meisten rausholen? Mit felix1.de sind Sie immer gut beraten.
Doch braucht man überhaupt einen Steuerberater für Freiberufler?
Auf diese und viele weitere Fragen gehen wir auf dieser Seite ein.
Wann gelte ich in Deutschland als Freiberufler?
Im Einkommensteuergesetz gibt es eine Regelung, die eine ganze Reihe freier Berufe aufzählt. Hier werden beispielsweise Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Vermessungsingenieure genannt. Diese ist jedoch nicht abschließend. Schließlich gibt es zahlreiche neue Berufsfelder, die nicht in dieser Vorschrift genannt werden und trotzdem den Charakter eines freien Berufs haben. Dazu gehören zum Beispiel viele Medien- und IT-Berufe. Die Einordnung dieser Tätigkeiten kann manchmal streitig sein und letztlich von der Einzelfallentscheidung des Finanzamtes bzw. der Rechtsprechung abhängen.
Abzugrenzen von Freiberuflern sind trotz der begrifflichen Nähe die Freelancer, zu Deutsch „freie Mitarbeiter“. Ein Freelancer kann jedem Unternehmen seine Arbeitskraft anbieten und ist insbesondere nicht weisungsgebunden. Ein Freiberufler kann dagegen auch Angestellter sein. Freelancer sind zudem oftgewerblich tätig und haben dann, anders als Freiberufler, Gewerbesteuer abzuführen.
Wie hilft mir ein Steuerberater zu einem perfekten Start in die Selbstständigkeit als Freiberufler?
Sie möchten Ihr Projekt, bei dem Sie freiberuflich tätig sind, endlich realisieren? Auch bei der Gründung ihres Unternehmens haben Sie als Freiberufler einige Vorteile: Da kein Gewerbe angemeldet werden muss, ist Ihnen der Schritt in die Selbstständigkeit mit relativ geringem Aufwand und vergleichsweise niedrigen Kosten möglich. Zudem brauchen Sie kein Startkapital, haften jedoch mit Ihrem gesamten Vermögen für die Tätigkeit. Wollen Sie Haftungsrisiken ausschließen, sollten Sie sich dagegen einmal mit anderen Rechtsformen auseinandersetzen, etwa mit der GmbH.
Dass eine Gründung trotzdem mit vielen Risiken, Unsicherheiten und Stress verbunden ist, muss nicht näher erläutert werden. Und dass das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für das zuständige Finanzamt manchen Gründer an seine Grenzen stoßen lässt, ist mehr als nachvollziehbar. Schließlich werden Sie sich zum ersten Mal mit Begriffen wie „Soll- und Ist-Versteuerung“ konfrontiert sehen.
Gleichwohl empfiehlt es sich nicht, gegenüber dem Finanzamt ungenaue, unvollständige oder ungeschickt kalkulierte Angaben zu machen. Das könnte Ihnen den Start in die Selbstständigkeit sehr erschweren!
Ihr Steuerberater klärt für Sie in diesem Zusammenhang alle offenen Fragen. Dabei gilt es stets, Ihre Bedürfnisse als Gründer zu berücksichtigen: Schließlich wollen Sie zwar hohe Einkünfte erzielen, jedoch keine horrenden Steuervorauszahlungen leisten.
Ob Sie für Ihre Tätigkeit Umsatzsteuer zu zahlen haben, hängt zudem davon ab, ob Sie Kleinunternehmer sind oder nicht. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Sie im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz erzielen werden. Doch Vorsicht – für manchen angehenden Freiberufler kann es sogar günstig sein, Umsatzsteuer zu zahlen. Ob das auf Sie zutrifft, verrät Ihnen Ihr Steuerberater!
Übrigens: Die Klärung der Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und alle anderen Gründungsfragen sowie die laufende steuerliche Betreuung erhalten Sie in unserem All-In-One-Gründungspaket für Freiberufler.
Welche Steuern muss ich als Freiberufler eigentlich zahlen?
Freiberufler unterliegen, wie bereits angesprochen, nicht der Gewerbesteuer.
Einnahmen, die über dem jährlich etwas variierenden Grundfreibetrag liegen (9.000 Euro sind es in 2018), sind jedoch einkommensteuerpflichtig und müssen daher versteuert werden.
Zudem sind Freiberufler grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Jedoch gibt es Ausnahmen: Wer im Gründungs- bzw. Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz erzielt und im Folge- bzw. Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Bruttoumsatz erwirtschaften wird, ist Kleinunternehmer und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Klingt kompliziert? Fragen Sie einfach Ihren Steuerberater, ob Sie unter die Regelung fallen!
Wann ist die Beauftragung eines Steuerberaters für mich als Freiberufler sinnvoll?
Es gibt viele Situationen in denen Sie als Freiberufler den Service eines Steuerberaters in Anspruch nehmen können. Einige sind Pflicht, andere Kür.
...Bei Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung.
Als Freiberufler haben Sie Umsatzsteuer abzuführen. Die Erstellung einer jährlichen Umsatzsteuererklärung fällt aber nicht jedem leicht. Beispielsweise die Unterscheidung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze ist essentiell für Ihre Erklärung, schließlich wollen Sie sich selbst keine unnötigen Ausgaben auferlegen.
Ihr Erfolg als Freiberufler ist daher auch von der korrekten Versteuerung Ihrer Umsätze abhängig. Denn wer an falscher Stelle Steuern zahlt, läuft Gefahr sich selbst einen gravierenden Wettbewerbsnachteil zu verschaffen. Wer hingegen zu versteuernde Posten wissentlich oder leichtfertig nicht angibt, macht sich sogar strafbar.
Dass Sie kein Experte im Steuerrecht und der Erstellung einer Umsatzsteuererklärung sind, nimmt Ihnen niemand übel. Diese Aufgabe überlassen Sie am besten Ihrem erfahrenen Steuerberater und konzentrieren sich wieder auf das, was Ihnen wirklich liegt.
Ihr Steuerberater erstellt gerne die Umsatzsteuererklärung für Sie. Auch die Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge, die Abstimmung Ihrer Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Finanzamt und die Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung übernimmt Ihr Steuerberater für Sie. Einer eventuellen Betriebsprüfung durch das Finanzamt sehen Sie so entspannt entgegen!
Übrigens: Diese Leistung ist bei felix1.de schon im Basis-Paket (ab 54 Euro monatlich) enthalten!
...Zur Prüfung Ihres Umsatzsteuerbescheids.
Mit der Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung ist es häufig leider nicht vorbei: Das Finanzamt meldet gerne mal Zweifel an Ihrer Berechnung an und nimmt diese erneut vor. Das Ergebnis der Berechnung seitens des Finanzamtes erhalten Sie dann per Post in Form des Umsatzsteuerbescheids.
Nun sollten Sie keinesfalls in blinder Obrigkeitshörigkeit zahlen, was das Finanzamt verlangt. Rund 80 Prozent der Bescheide des Finanzamts sind nämlich fehlerhaft, insofern sollte entsprechenden Bescheiden stets mit gesundem Misstrauen begegnet werden.
Ihr Steuerberater nimmt an dieser Stelle eine umfassende Prüfung Ihres Umsatzsteuerbescheids für Sie vor. Ist der Bescheid fehlerhaft, stimmen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen ab.
Übrigens: Diese Leistung ist bei felix1.de schon im Basis-Paket (ab 54 Euro monatlich) enthalten!
...Bei Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Für Freiberufler wird die abzuführende Einkommensteuer in der Regel auf Grundlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechnet. Hierbei werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, übrig bleibt der Überschuss der Betriebseinnahmen als Gewinn des Freiberuflers im jeweiligen Steuerjahr. Das ist zunächst deutlich einfacher als die im gewerblichen Bereich für viele Unternehmer erforderliche Bilanzierung.
Jedoch steckt auch bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns wie so oft der Teufel im Detail. Eine Nichtberücksichtigung abzugsfähiger Betriebsausgaben kann die Steuerlast deutlich vergrößern und sich geschäftsschädigend für Sie auswirken. Um eine korrekte Gewinnberechnung zu erstellen, sind einigermaßen fundierte Kenntnisse des deutschen Einkommensteuergesetzes oder eine gute Beratung erforderlich.
Dass die Steuergesetze bei Ihrer Arbeit normalerweise keine Rolle spielen, wissen wir. Dass Sie sich deswegen im Bereich Steuerrecht und in der Buchhaltung kaum auskennen, wissen wir auch. Überlassen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung daher einfach Ihrem Steuerberater. Dieser erstellt für Sie zudem Ihre Anlagenbuchhaltung und führt Ihr Anlagenverzeichnis. So versteuern Sie nur das, was Sie tatsächlich versteuern müssen. Im Fall einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt können Sie zudem entspannt bleiben.
Übrigens: Diese Leistung ist bei felix1.de schon im Basis Paket (ab 54 Euro monatlich) enthalten!
...Für Ihre Finanzbuchhaltung.
Finanzbuchhaltung ist kein Sonntagsspaziergang. Dennoch gehört sie zum absoluten Pflichtprogramm eines jeden Freiberuflers.
Die korrekte und umfassende Buchhaltung ist nicht nur Spiegel der Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts, sondern auch Grundlage Ihrer Einkommensteuererklärung.
Selbstverständlich können Sie auch diese Aufgabe selbst übernehmen. Dafür sollten Sie sich jedoch wirklich gut mit Buchhaltung auskennen und ein einschlägiges Buchhaltungsprogramm nutzen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, sich selbst und dem Finanzamt Märchen aufzutischen.
Sie können diese Aufgabe auch ganz bequem Ihrem Steuerberater überlassen. Ihr Steuerberater führt Ihre Bücher für Sie und erstellt Ihren Jahresabschluss. So stellen Sie nicht nur eine fehlerfreie Berechnung Ihrer Gewinne sicher, sondern vermeiden auch Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuererklärung.
Übrigens: Bei felix1.de können Sie die Finanzbuchhaltung nach Wunsch entweder selbst machen oder an felix1.de abgeben: Im Premium-Paket übernehmen wir die Finanzbuchhaltung für Sie.
...Für die Erstellung Ihrer Bilanz.
Viele Freiberufler sind froh, nicht bilanzieren zu müssen. Die Bilanzierung ist jedoch nicht nur ungeliebte Pflichtaufgabe größerer Unternehmen, sondern vermittelt Ihnen vor allem ein verlässliches und nachvollziehbares Bild über den Zustand Ihres Unternehmens. Wer den Tatsachen hin und wieder ins Gesicht schauen möchte, sollte daher eine regelmäßige Bilanzierung in Erwägung ziehen.
Ihr Steuerberater übernimmt die Erstellung Ihrer umfassenden Handelsbilanz für Sie. So behalten Sie den Überblick über Ihr Unternehmen.
Übrigens: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist bei felix1.de schon im Basis-Paket (ab 54 Euro monatlich) enthalten. Möchten Sie freiwillig bilanzieren, können Sie gegen einen Aufpreis die "Bilanz statt EÜR" hinzubuchen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater ist Ihr Experte in Steuerfragen und damit Teil Ihres Teams. Besonders wichtig ist daher, dass er sich in Ihrer Branche auskennt und die Chemie zwischen Ihnen stimmt.
Bei felix1.de haben wir mit Sicherheit den passenden Berater für Ihr Projekt. Schließlich besteht unsere Steuerberatungsgesellschaft deutschlandweit aus mehr als 130 erfahrenen Steuerberatern mit Spezialisierung in den verschiedensten Branchen.
Zudem steht und fällt Ihre Arbeit mit einer reibungslosen Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater.
Ihre betrieblichen Steuern mögen durch regelmäßige Telefonate oder persönliche Treffen regelbar sein. Spätestens bei der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung müssen Sie aber beinahe täglich Belege und Quittungen an Ihren Steuerberater übermitteln. Das bedeutet Zettelwirtschaft.
Wir bei felix1.de finden, dass archivierte Papierquittungen und Pendelordner nicht mehr zeitgemäß sind. Daher nutzen unsere Steuerberater und Mandanten das Online-Unternehmerportal ETL PISA. Hier können Sie Rechnungen für Leistungen anderer Unternehmen ganz bequem hochladen. Diese werden von uns digital archiviert, Originalbelege brauchen Sie nicht mehr.
Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihre eigenen Rechnungen in unserem Portal PISA Finanzen erstellen. Das erleichtert Ihnen nicht nur die Kontrolle über Zahlungseingänge, sondern hilft auch bei der Archivierung.
Was kostet mich der Steuerberater?
Steuerberater haben sich bei der Abrechnung an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu orientieren. Darin werden eine Mindest- und eine Höchstgebühr für jede vom Steuerberater vorzunehmende Leistung festgesetzt. Der Steuerberater kann sich innerhalb dieses festgelegten Rahmens jedoch frei bewegen, die Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten können Sie auf dieser Grundlage also nur ansatzweise ermitteln.
Daher sollten Sie sich im Vorhinein über das voraussichtliche Honorar Ihres Steuerberaters erkundigen.
Oder Sie wenden sich an felix1.de: Hier können Sie als Freiberufler zwischen zwei verschiedenen Beratungspaketen wählen. Diese haben jeweils einen Ausgangspreis, der sich abhängig von Ihrem geschätzten Jahresumsatz erhöht. Und das Beste: Anhand eines Schiebreglers können Sie den Preis direkt einsehen. So können Sie ganz bequem online Ihre Kosten kalkulieren. Einfach, oder?
Sie haben Fragen zu unseren Paketen oder Steuerberatern?
Nutzen Sie einfach unseren Rückrufservice.Jetzt Rückruf anfordern
felix1.de-Steuerberater vor Ort gesucht?
felix1.de Steuerberater für jede Rechtsform
Sie möchten mehr über die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Unternehmensform erfahren? Lesen Sie hier mehr:
Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GmbH UG GmbH & Co KGWas unsere Mandanten sagen
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
kostenlos aus allen deutschen Netzen
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
[email protected]
Sie sind bereits Mandant?
Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
[email protected]
Kostenfreier Rückruf gewünscht?
Jetzt anfordern