Firmengründung in Deutschland

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Firmengründung in Deutschland – ein guter Standort

Deutschland ist seit Jahren ein attraktiver Standort für Unternehmen - vor allem in der Industrie - und zählt regelmäßig zur Spitzengruppe weltweit. Das verdanken wir vor allem unserer Exportstärke, der Qualität der Produkte und natürlich auch der guten Infrastruktur. Es sprechen also für ausländische Unternehmen einige Gründe dafür, über eine Expansion nach Deutschland nachzudenken. Doch bevor die Firmengründung in Deutschland Realität wird, müssen viele Dinge bedacht werden. Um welche Art der Niederlassung soll es sich handeln, was ist bei einer Gründung in Deutschland generell zu beachten und welche Rechtsformen gibt es dafür? Welche Steuern kommen auf Ausländer hierzulande zu und was kostet eine Gründung? Und zu guter Letzt: Warum sind die Gründungspakete von felix1.de eine gute Wahl?

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Wer sich als ausländisches Unternehmen in Deutschland niederlassen will, hat prinzipiell vier verschiedene Organisationsformen zur Auswahl: die Tochtergesellschaft, die Zweigniederlassung, die Betriebsstätte und die Repräsentanz. Wie sich diese unterscheiden, erfahren Sie jetzt.

  • Tochtergesellschaft: Das ist zwar ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, aber mehrheitlich Eigentum der Muttergesellschaft. Die Gründung einer solchen Tochtergesellschaft unterliegt den deutschen Gesetzen. Gewählt werden oft die GmbH und die AG als Kapitalgesellschaften oder die OHG und die KG als Personengesellschaften. Genaueres zu diesen Rechtsformen erfahren Sie später in diesem Beitrag.
  • Zweigniederlassung: Mit dieser Form der Existenzgründung entsteht „nur“ ein neuer Teil des bestehenden Unternehmens. Die Zweigniederlassung besitzt ausdrücklich keine eigene Rechtspersönlichkeit. Wichtig: Die Zweigniederlassung muss bei Wegfall der Hauptniederlassung weiter bestehen können. Das bedeutet unter anderem, dass die Zweiniederlassung nicht nur Hilfsgeschäfte macht, sondern typische Geschäfte des Unternehmens. Zudem muss eine räumliche Selbstständigkeit mit eigenem Geschäftskonto und eigener Buchhaltung gegeben sein. Der Chef der Zweigniederlassung muss diese selbstständig vertreten können. Nötig sind hier eine Gewerbeanmeldung und ein Eintrag ins Handelsregister.
  • Betriebsstätte: Hier ist die Abhängigkeit vom Gesamtunternehmen noch größer. Die Betriebsstätte ist eine unselbstständige Niederlassung, die in der Regel nur Hilfsgeschäfte abwickelt. Dazu gehören etwa Lager, Fabrikverkäufe, Vermittlungsstellen oder reine Produktionsstellen. Verträge werden ausschließlich mit der Muttergesellschaft geschlossen. Hier ist kein Eintrag in das Handelsregister notwendig, aber mindestens die Gewerbeanmeldung.
  • Repräsentanz: Etwas paradox – die Repräsentanz ist im deutschen Recht nicht definiert. Trotzdem wählen so einige ausländische Unternehmen diesen Begriff. Gemeint ist in der Regel eine Niederlassung, die ein externer und selbstständiger Gewerbetreibender führt. Die Repräsentanz ist rechtlich gesehen unselbstständig. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht notwendig, die Gewerbeanmeldung hingegen schon.

Bei allen Unterschieden muss doch in jedem Fall eine Gewerbeanmeldung erfolgen. Das läuft nahezu gleich mit einem „normalen“ deutschen Unternehmen. Wer den Antrag stellt, muss sich auf jeden Fall ausweisen können. Nicht-EU-Bürger brauchen im Gegensatz zu EU-Bürgern zudem eine Aufenthaltserlaubnis. Tochtergesellschaften müssen einen Registerauszug vorlegen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten Nachweise über das Bestehen der ausländischen Gesellschaft und das Bestehen der inländischen Niederlassung. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung betragen je nach Ort zwischen 10 und 60 Euro. Es können aber zusätzliche Kosten entstehen, wenn weitere Genehmigungen und Bescheinigungen notwendig sein sollten. Dazu gehören unter anderem der erwähnte Registerauszug, eine Gaststättenkonzession, eine Handwerks- oder Gewerbekarte oder die Anmeldung bei der Handwerkskammer.

Bei Zweigniederlassung, Betriebsstätte und Repräsentanz wird ja wie schon beschrieben rechtlich kein selbstständiges Unternehmen gegründet. Womit die Firmengründung in Deutschland mit der Gewerbeanmeldung auch schon mehr oder weniger abgeschlossen ist.
Bei einer Tochtergesellschaft sieht das anders aus. Hier bieten sich verschiedene Rechtsformen für die Gründung an, z.B. die GmbH oder UG. Welche am besten passt, hängt natürlich immer von den Umständen ab. Was will die Muttergesellschaft in Deutschland geschäftlich erreichen und welche Rechtsform besteht im Heimatland? Von diesen konkreten Bedingungen abgesehen gibt es natürlich bei allen Rechtsformen Vor – und Nachteile.

  • Gewerbliche Einzelunternehmer: Hier geht die Gründung schnell und preiswert. Neben der Gewerbeanmeldung (10 bis 60 Euro) kommen nur für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) noch Kosten für Handelsregister und Notar von 200 bis 300 Euro dazu. Sie brauchen kein Stammkapital und sind (abgesehen von der Muttergesellschaft) Ihr eigener Herr. Nachteilig ist natürlich, dass Sie unbeschränkt und persönlich haften. Auch mit Ihrem privaten Vermögen. Sie können auch keinen Geldgeber mehr an Bord holen, der bei finanziellen Engpässen aushelfen könnte.
  • OHG: Für die offene Handelsgesellschaft brauchen Sie kein Mindestkapital und die Gründungskosten sind immer noch recht günstig: zwischen 210 und 360 Euro für Gewerbeanmeldung und die Eintragung im Handelsregister. Doch auch hier haften die Gesellschafter (mindestens zwei) persönlich und unbeschränkt, sogar mit dem privaten Vermögen. Ein Gesellschaftsvertrag ist für diese Personengesellschaft prinzipiell nicht zwingend, sollte aber trotzdem erstellt werden. Und nicht zu unterschätzen: Da mindestens zwei Personen für die Gründung notwendig sind, sollten diese sich vertrauen (können).
  • KG: Auch das ist eine Personengesellschaft. Der große Unterschied zur OHG: Es gibt einen Komplementär, der voll haftet – wie in der OHG. Auf der anderen Seite ist der Kommanditist, der nur bis zur Höhe der Haftsumme haftet. Der Komplementär ist zur Geschäftsführung verpflichtet, der Kommanditist ist in der Regel davon ausgeschlossen. Die Sachlage ist klar, die Haftung liegt nicht mehr bei beiden Gründern, sondern nur bei einem. Das ist ein großer Vorteil. Die Gründungskosten sind mit denen der OHG vergleichbar, es braucht auch kein Mindestkapital für die Gründung. Die Nachteile sind ähnlich der OHG: Es braucht absolutes Vertrauen. Und der Komplementär haftet immer voll. Der Kommanditist gibt in der Regel nur das Geld, hat aber kaum Mitbestimmungsrechte. Zudem ist in der KG die doppelte Buchführung Pflicht.
  • GmbH: Diese Kapitalgesellschaft trägt die wohl wichtigste Eigenschaft im Namen. Es gibt eine beschränkte Haftung. Die erstreckt sich auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Es bedarf also schon etwas Geld für die Finanzierung, dafür bleibt das private Vermögen im Schadensfall unangetastet. Die Gründung ist aufwendiger und teurer. Es braucht einen ausgefeilten Gesellschaftsvertrag, der auch noch notariell beurkundet werden muss. Mit dem Eintrag im Handelsregister sollte man mit etwa 800 Euro Kosten rechnen. Wer diese Summe drücken will, weil er Sachen selbst versucht zu machen, spart am falschen Ende. Denn Fehler in dieser Phase können sich erheblich auswirken – mit einem Vielfachen an zusätzlichen Kosten.
  • AG: Die Aktiengesellschaft ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Sie erfordert ein doppelt so hohes Stammkapital (also mindestens 50.000 Euro). Die Gründung ist noch mal deutlich teurer und um allen Anforderungen des Aktiengesetzes zu genügen, braucht es Zeit, Wissen und Geld. Deshalb kommt die AG deutlich weniger zum Einsatz.
  • GmbH & Co. KG: Dies ist, wie der Name schon sagt, eine spezielle KG. In dieser ist der Komplementär eine GmbH, was die Haftung auf die Stammeinlage beschränkt. Der Kommanditist haftet ja eh nur bis zur Haftsumme. Damit sind die Vorteile der KG und der GmbH verknüpft. Nachteil: Die Gründung ist teurer und dürfte im Regelfall mehr als 1.000 Euro kosten, da ja eine GmbH und eine KG gegründet werden müssen.Übrigens: Die Amtssprache ist Deutsch. In allen Fällen werden daher zusätzliche Kosten für die Übersetzung auf Sie zukommen.

Es könnte also schon die Qual der Wahl sein. Guter Rat ist aber nicht teuer. Bei felix1.de findet Sie auch in diesem Punkt fachkundige Beratung.

Das ist ein weites Feld. Und natürlich ist es sehr sinnvoll, sich schon in der Gründungsphase mit den Steuern zu beschäftigen. Denn je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Steuern, die erhoben werden. Generell gilt für Niederlassungen ausländischer Unternehmen, dass in Deutschland erzielte Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings werden diese dann im Heimatland angerechnet. Das genaue Verfahren regeln die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern. Auf welche Steuern muss geachtet werden?

  • Umsatzsteuer: Alle Produkte und Dienstleistungen unterliegen in der Regel der Umsatzsteuerpflicht in Höhe von 19 Prozent (Regelsatz) und 7 Prozent (ermäßigter Satz).
  • Körperschaftsteuer: Die wird für Kapitalgesellschaften auf die Gewinne fällig. Der aktuelle Satz beträgt 15 Prozent, zuzüglich davon 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Macht also 15,875 Prozent.
  • Gewerbesteuer: Auch die muss gezahlt werden, wobei die Berechnung recht kompliziert ist. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt in großem Maße vom sogenannten Hebesatz ab, den die Gemeinden festlegen. Es kann also Sinn machen, den Firmensitz nicht in der Metropole (mit hohem Hebesatz) zu haben, sondern im Umland mit niedrigerem Hebesatz. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro.
  • Einkommensteuer: Die müssen Unternehmen erst mal nicht zahlen. Bei Personengesellschaften zum Beispiel werden aber die Gewinne des Unternehmens auf die Gesellschafter verteilt, die diese dann in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen.
  • Lohnsteuer: Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeiter, wird für diese selbstverständlich Lohnsteuer fällig.

Sie sehen, bei der Firmengründung in Deutschland ist einiges zu beachten. Mal schnell einen Businessplan machen und loslegen, kann nach hinten losgehen. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht alles selbst machen – sondern können es in die Hände der Experten von felix1.de legen.

Natürlich können Sie sich im Vorfeld der Gründung informieren: Steuerberater, Gründungsberater und Rechtsberater bieten ihre Dienste an. Sie müssen aber nicht alle abklappern – und viel Zeit und Geld investieren. Bei felix1.de bekommen sie die perfekte Mischung aus Gründungs-, Steuer- und Rechtsberatung. So sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen zudem noch nützliche Tipps in der Gründungsphase.
Und auch die Kosten sind transparent: Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden (auch dabei kann Ihnen felix1.de übrigens helfen), wählen Sie einfach auf dieser Seite das entsprechende All-In-One-Gründerpaket aus. Sie sehen sofort, was Sie dafür erhalten und was Sie zahlen müssen. Verträge, Bilanzen, Anmeldungen etwa beim Finanzamt und vieles mehr sind inklusive. Überzeugen Sie sich doch einfach selbst davon. Und nach der Gründung bleibt Ihnen Ihr persönlicher Steuerberater von felix1.de erhalten und kümmert sich um die Steuern und auf Wunsch auch um die Buchhaltung.

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Firmengründung in Deutschland für jede Rechtsform

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