Steuerberater für Friseurunternehmer
Steuerberatung in erfahrene Hände geben!
Ersten Schritt machen - Formular ausfüllen und kostenlosen Rückruf anfordern.
-
Einfache und bequeme Zusammenarbeit
felix1.de hat sich zum Ziel gesetzt, die einfachste Steuerberatung Deutschlands zu sein.
-
Persönlicher Steuerberater
Jeder Mandant erhält seinen persönlichen Steuerberater, der für die Erstellung aller Leistungen verantwortlich ist.
-
Transparente Preise
Mit wenigen Klicks erhält jeder Interessierte sofort online den für ihn gültigen Preis.
Steuerberater für Friseurunternehmer – so machen Sie einen guten Schnitt
Von rund 60.000 auf über 80.000 ist die Zahl der Friseurbetriebe in Deutschland in den letzten 20 Jahren gestiegen. Die spannende Frage: Brauchen die alle einen Steuerberater für Friseurunternehmer? Oder kann ein Friseur seine Finanzen auch ohne Steuerberatung stemmen? Um diese Entscheidung treffen zu können, braucht es natürlich Informationen über den Umfang der steuerlichen Aufgaben. Was brauchen Friseure in der Gründungsphase? Welche Rechtsformen gibt es – und welche passt zum Friseurhandwerk? Wie sieht es mit der Buchführung aus, was ist bei der Rechnungslegung zu beachten und wo liegen die Besonderheiten bei der Kassenführung? Welche Steuern sind zu zahlen und welche Steuererklärungen sind zu machen?
Steuerberatung für Friseurunternehmer
Finanzbuchhaltung- Erstellung der Finanzbuchhaltung
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz)
- Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
- Prüfung aller betrieblichen Steuerbescheide
Viele Fragen – wir geben die Antworten und verraten Ihnen natürlich auch, wie Sie einen Steuerberater für Friseurunternehmer finden und was dieser kostet.
So unterstützt ein Steuerberater für Friseurunternehmer bei der Gründung
Wer einen Friseurbetrieb aufmachen will, muss sich um viele Dinge kümmern. Da ist die Suche nach einem geeigneten Ladengeschäft in guter – aber nicht zu teurer – Lage. Es müssen zudem baurechtliche Fragen (Belüftung, Toilettenräume) beachtet werden. Die Einrichtung muss angeschafft, Arbeitsmaterialien und Pflegeprodukte besorgt werden. Manchmal macht es Sinn, gleich zu Anfang über eine Erweiterung in Richtung Kosmetik nachzudenken. Doch das ist natürlich noch längst nicht alles. Denn schon bevor Sie Ihren Friseurladen aufmachen, warten jede Menge steuerliche und amtliche Aufgaben. Das fängt mit der Wahl der geeigneten Rechtsform an. Soll das Friseurunternehmen etwa als gewerblicher Einzelunternehmer, als Personengesellschaft (zum Beispiel GbR) oder als Kapitalgesellschaft (etwa GmbH) betrieben werden? Für die GmbH spricht etwa die Haftungsbeschränkung, dagegen die höheren Gründungskosten inklusive des Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro. Die Vorteile der anderen Rechtsformen liegen unter anderem in geringeren Gründungskosten und einer einfacheren Gründung. Allerdings haftet der Friseur dann hier komplett, im schlimmsten Fall geht es sogar an sein Privatvermögen (Geld und Immobilien). Die Entscheidung für die richtige Rechtsform bestimmt den weiteren Geschäftsverlauf erheblich – und sie ist nicht nur eine Kostenrechnung, rein betriebswirtschaftlich gesehen. Ein Steuerberater für Friseurunternehmer kann Ihnen sowohl dabei und bereits bei den ersten Schritten helfen. Er unterstützt Sie zum Beispiel bei der Anmeldung beim Gewerbeamt, übernimmt die Anmeldung beim Finanzamt und setzt mit einem Rechtsanwalt den Gesellschaftsvertrag auf. In einem Beratungsgespräch lassen sich die wichtigsten Fragen vor Geschäftsaufnahme klären. Dabei erfahren Sie auch, ob eine Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung bei der Handwerkskammer zwingend sind. Die gute Nachricht: Bei felix1.de erhalten Sie einen Mix aus Gründungs-, Steuer- und Rechtsberatung. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dieser Seite. Sie haben Fragen? Dann fordern Sie auf dieser Internetseite einfach einen Rückruf an.
Das müssen Friseurunternehmer bei der Kassenführung beachten
Wie in vielen anderen Branchen herrscht noch immer große Unsicherheit über das richtige Führen der Kasse. Grund dafür sind neue Gesetze, die Manipulationen bei elektronischen Registrierkassen verhindern sollen. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es weiterhin keine Verpflichtung dafür gibt: Die gute alte Ladenkasse ist wie bisher erlaubt. Um bei einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein, gibt es aber auch hier Regeln zu beachten. So ist ein täglich erstellter Kassenbericht Pflicht. Darin ist der Kassenendbestand einzutragen. Von diesem werden der Kassenendbestand des Vortags und die Bareinlagen abgezogen, addieren müssen Sie Ausgaben und Barentnahmen. Das Ergebnis sind die Tageseinnahmen.
Wer auf eine elektronische Kasse setzt, muss mehr beachten. Die Kasse muss schon seit Anfang 2017 in der Lage sein, jeden einzelnen Geschäftsvorfall zu speichern – für mindestens zehn Jahre. Ältere Kassen mit zwei Druckern für den Kundenbon und für die Journalrolle sind seitdem nicht mehr erlaubt. Was also tun? Im Prinzip gibt es dafür drei Möglichkeiten: Sie schauen, ob die alte Kasse aufrüstbar im Sinne des neuen Gesetzes ist. Oder Sie schaffen sich eine neue Kasse an. Die wohl eleganteste Möglichkeit ist die PC-Kasse. Hier passiert alles digital, alle Daten laufen auf Wunsch direkt in die Finanzbuchhaltung ein. Übrigens: Dafür braucht es nicht mal mehr einen PC! Ein Tablet mit der entsprechenden App reicht schon. Auch dabei kann Ihnen sicher ein Steuerberater für Friseurunternehmer helfen.
Achtung: Im Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium festgelegt: Friseurbetriebe haben Einzelaufzeichnungspflichten! Lesen Sie mehr dazu in unserem felix1.de-Blogartikel "Kassenführung: Friseurbetriebe haben ab sofort mehr zu tun".
Steuerberater für Friseurunternehmer: die Betriebsprüfung
Wie bei allen Unternehmern müssen auch Friseure mit einer Betriebsprüfung rechnen. Die muss das Finanzamt aber vorher ankündigen. Wir können nicht sagen, wann und wie oft Sie damit rechnen müssen. Aber klar ist: Wer seine Bücher nicht richtig führt, große Gewinnschwankungen oder immer wieder hohe Verluste hat, ist im Regelfall eher früher als später dran. Ein Steuerberater für Friseurunternehmer gibt Ihnen auf jeden Fall doppelt Sicherheit. Erstens wird er alle Unterlagen nach steuerlichen Vorschriften bearbeiten, was Sie in der Betriebsprüfungsschlange weiter nach hinten rücken lässt. Und zweitens: Er ist auch da, wenn es zur Betriebsprüfung kommt und kann die Fragen des Finanzamts rechtssicher beantworten.
Welche Steuern müssen Friseure zahlen?
Wie die meisten Unternehmer müssen auch Friseure Umsatzsteuer zahlen. Auf jeder Kundenrechnung ist die Umsatzsteuer von 19 Prozent auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Davon abziehen lassen sich die Vorsteuerbeträge. Das ist die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, etwa für den Kauf der Einrichtung und für Pflegemittel.
Ebenfalls ein Muss: die Gewerbesteuer. Bei dieser gibt es immerhin einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro, allerdings nicht für Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Diese müssen zudem Körperschaftsteuer zahlen. Wer Angestellte hat, muss auch deren Lohnsteuer ans Finanzamt überweisen. Zu guter Letzt: An der Einkommensteuer kommen auch Friseure nicht vorbei. Das ist schon eine ganze Menge. Hinzu kommen noch der Jahresabschluss und oft auch Bilanzierungen, von den Steuererklärungen ganz zu schweigen. All das macht klar, dass Steuern auch für Friseure eine große Aufgabe sind, die sie im Regelfall in die Hände eines Steuerberaters geben sollten. Sie sparen viel Zeit – und auch viel Nerven, wenn Sie das tun. Denn wenn Sie es selbst machen, sind Sie auch der Verantwortliche. Wenn Sie Fehler machen, haften Sie auch dafür (und nicht der Steuerberater). Geben Sie eine unsaubere Steuererklärung ab, wird das Finanzamt mindestens zweimal drüber gucken und Sie auch in den Folgejahren nicht in Ruhe lassen. Ganz klar: Ein Steuerberater für Friseurunternehmer lohnt sich! Die durchaus berechtigte Frage nach dem Preis beantworten wir weiter unten.
Wie hilft ein Steuerberater für Friseurunternehmer konkret?
Generell kann ein Steuerberater ausgewählte oder alle steuerlichen Aufgaben eines Friseurs übernehmen. Wie das konkret bei felix1.de aussieht, zeigen wir gleich an den verschiedenen steuerlichen Leistungen. Für alle Unternehmensformen bietet felix1.de zwei Steuerberatungspakete: das Basis-Paket mit den grundlegenden steuerlichen Leistungen und das umfangreichere Premium-Paket. Was in welchem Paket inklusive ist, erklären wir jetzt:
- Gewerbesteuer: In beiden Steuerberatungspaketen von felix1.de sind die Gewerbesteuererklärung und die Prüfung des Gewerbesteuerbescheids enthalten.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuererklärung, eine Plausibilitätsprüfung, die Umsatzsteuerverprobung sowie die Prüfung des Umsatzsteuerbescheids – all das in beiden Paketen inklusive. Im Premium-Paket übernimmt felix1.de zudem die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen, die entweder monatlich oder quartalsweise fällig sind.
- Körperschaftsteuer: Wie bereits erwähnt, betrifft das nur Kapitalgesellschaften. Sowohl die Körperschaftsteuererklärung als auch die Prüfung des Bescheids sind in beiden Paketen drin.
- Finanzbuchhaltung: Wer sich selbst um die Finanzbuchhaltung (FiBu) kümmert, kommt mit dem Basis-Paket aus. Im Premium-Paket übernehmen wir von felix1.de Ihre FiBu komplett.
- EÜR/Bilanz: Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowohl im Basis- als auch im Premium-Paket inklusive. Wer bilanzieren will oder muss, kann einfach die Bilanz zum jeweiligen Paket hinzubuchen. Kapitalgesellschaften haben die Pflicht zur Bilanzierung. Deshalb ist die Bilanz bei ihnen in beiden Steuerberatungspaketen von felix1.de dabei.
- Lohnbuchhaltung: Wer Angestellte hat, muss sich auch um die Lohnabrechnung kümmern. Oder Sie lassen das den Experten machen. Bei felix1.de zahlen Sie einen fixen Preis für jede Lohnabrechnung.
- Einkommensteuer: Die persönliche Einkommensteuererklärung können Sie ebenfalls zu jedem Steuerberatungspaket hinzubuchen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Friseurunternehmer?
Bei felix1.de gehören dicke Steuerordner und der regelmäßige Gang zum Steuerberater der Vergangenheit an. Wenn wir Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen (diese ist im meist gewählten Premium-Paket inklusive), läuft alles online. (Sie können uns natürlich auch Ihre Papierbelege senden – ganz wie Sie wünschen). Im Zentrum steht dabei unsere Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen. Wir erklären Ihnen zuerst die Funktionen und schon kann es losgehen. Rechnungen an Ihre Kunden erstellen Sie direkt in ETL PISA Finanzen, Eingangsrechnungen laden Sie einfach hoch, alle Dokumente sind verschlüsselt sicher auf Servern in Deutschland gespeichert. Darauf Zugriff haben Ihr persönlicher Steuerberater und natürlich Sie. Der Clou: Sie sehen jederzeit online, wie Ihre Geschäfte laufen, welche Rechnungen noch nicht beglichen sind und vieles mehr. Das alles von jedem Ort der Welt, Sie brauchen nur einen Internetzugang. Zudem können Sie mit Ihrem Steuerberater für Friseurunternehmer online auch Nachrichten austauschen. Wenn Sie den direkten Kontakt brauchen, reicht ein Skype-Anruf. Die Zusammenarbeit ist somit zeitgemäß: online, einfach und sicher.
Was kostet ein Steuerberater für Friseurunternehmer?
Ehrliche Antwort vorab: Anders als bei felix1.de kann man das in vielen Fällen nicht auf Heller und Pfennig vorhersagen. Woran liegt das? Steuerberater verlangen meist für jede einzelne Leistung (und davon gibt es viele) eine Gebühr. Wie hoch die ist, soll eigentlich die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festlegen. Aber: Dort steht nie ein fixer Preis, sondern nur ein Gebührenrahmen. Das Problem also: Die Gebühr liegt zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr. Und das können finanzielle Welten sein. Wie hoch die Gebühr am Ende ist, können Sie als Mandant vorher nicht wissen. Und es ist auch kaum nachvollziehbar, warum der Steuerberater für Friseurunternehmen eine höhere oder niedrigere Gebühr ansetzt. Es fehlt somit an Planbarkeit (der Gebührenrahmen greift für jede einzelne Leistung) und an Transparenz.
Wie schon eingangs in diesem Abschnitt erwähnt, sieht das bei felix1.de ganz anders aus. Hier wissen Sie vorher, welche Kosten für Sie beim Steuerberater entstehen und welche Leistungen Sie dafür bekommen: das Basis-Paket mit allen betrieblichen Steuererklärungen oder das Premium-Paket, in dem zusätzlich die FiBu und die Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten sind. Überzeugen Sie sich am besten selbst davon! Wählen Sie auf dieser Seite Ihre Unternehmensform und danach Ihr gewünschtes Steuerberatungspaket aus. Geben Sie auf der sich öffnenden Seite Ihren erwarteten Jahresumsatz per Schieberegler ein. Fertig! Sofort sehen Sie, wie viel Sie monatlich zahlen müssen und was Sie dafür kriegen. Einfacher und transparenter geht es kaum.
Fehlt jetzt eigentlich nur noch der zu Ihnen passende Steuerberater für Friseurunternehmer. Kein Problem, denn den findet felix1.de auch noch gleich für Sie. Hand drauf!
Sie haben Fragen zu unseren Paketen oder Steuerberatern?
Nutzen Sie einfach unseren Rückrufservice.Jetzt Rückruf anfordern
Was unsere Mandanten sagen
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
kostenlos aus allen deutschen Netzen
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr
[email protected]
Sie sind bereits Mandant?
Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
[email protected]
Kostenfreier Rückruf gewünscht?
Jetzt anfordern