Freiberufler werden

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Freiberufler werden – alles zum Sprung in die Selbstständigkeit

Freiberufler werden ist nicht schwer, Freiberufler sein dagegen sehr. An diesem Spruch mag vielleicht etwas dran sein. Doch auch wer seine Geschäftsidee freiberuflich verwirklichen will, muss als Gründer schon am Anfang einiges beachten. Das beginnt damit zu wissen, wer überhaupt freiberufliche Tätigkeiten ausüben kann. Welche Unternehmensformen bieten sich alternativ an? Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig? Wann kommt das Finanzamt ins Spiel und ist ein Steuerberater zwingend? Was brauche ich überhaupt für die Existenzgründung außer Geschäftsideen und einem Businessplan?

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Es gibt viele Gründe, Freiberufler zu werden. So ist es für einige der Absprung aus einem immer weniger zufriedenstellenden Angestelltenverhältnis oder einer (drohenden) Entlassung. Als Motivation dienen aber auch ein höheres Einkommen (also ein höherer Stundensatz), Unabhängigkeit und flexible Arbeitszeiten. Viele andere können sich aber quasi von klein auf nichts anderes vorstellen als den selbstständigen, freiberuflichen Weg zu gehen.
An dieser Stelle noch eine kurze Klärung der Begriffe Freelancer/Freiberufler. Das englische Wort Freelancer wird in verschiedenen Bedeutungen verwendet. Mal sind damit „nur“ festfreie Mitarbeiter gemeint und an anderer Stelle werden alle fast fünf Millionen Selbstständigen in Deutschland damit bezeichnet. Da das in der Tat sehr schwammig ist, bleiben wir beim Freiberufler.


Mal abgesehen von den Vorteilen im Vergleich zum Angestelltendasein gibt es auch einige im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Das gilt insbesondere im Verhältnis zum gewerblichen Einzelunternehmer, der sich in einer ähnlichen Ausgangsposition wie der Freiberufler befindet, aber eben zu den Gewerbetreibenden zählt.

  • Ein Freiberufler muss keine Gewerbe anmelden. Er ist demnach auch kein Gewerbetreibender.
  • Er muss auch keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Freiberufler brauchen kein Eigenkapital, die Gründungskosten und Gründungsformalitäten sind zudem gering. Trotzdem empfehlen wir, auf das Gründerpaket für Freiberufler von felix1.de zu setzen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, weil damit schon in der Gründungsphase Fehler vermieden werden, etwa beim Finanzplan.
  • Für eine freiberufliche Tätigkeit müssen Sie kein (Zwangs-) Mitglied bei der IHK werden.
  • Freiberufler müssen sich nicht mit einer doppelten Buchführung rumschlagen. Eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) reicht völlig aus.
  • Mehrere Freiberufler können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammentun. Die hat Vorteile gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), so ist die Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft bei Fehlern auf den Verursacher beschränkt – in der GbR haften alle.

Der wohl größte Nachteil des Freiberuflers ist, dass er mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Wer ein großes Risiko scheut, weil er vielleicht auch tatsächlich ein nennenswertes Privatvermögen hat, sollte über haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften nachdenken, wie UG oder GmbH.


Nach dem wir die Vorteile gehört haben, stellt sich nun die entscheidende Frage, wer sich so nennen darf? Das Einkommensteuergesetz zählt in Paragraph 18 eine ganze Latte von konkreten Berufen auf, beschließt die Aufzählung aber mit „und ähnlicher Berufe“, was natürlich einiges offen lässt. Generell lässt sich sagen, so steht es im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art ... zum Inhalt.“ Definitiv lässt sich also nicht jede Berufsgruppe hier einordnen. 

Prinzipiell unterscheidet man drei Gruppen unter den Freiberuflern, Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe:

  1. Katalogberufe: Hier gibt es noch eine grobe Unterteilung in vier Gruppen. 
    Heilberufe, dazu gehören Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Dentisten, Heilmasseure, Physiotherapeuten und Diplom-Psychologen.
    Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Architekten, Handelschemiker, Ingenieure, Lotsen und Sachverständige.
    Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte.
    Informationsberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer.
  2. Katalogähnliche Berufe: Da sagt der Begriff schon alles. Da immer wieder neue Berufsbilder entstehen, muss man sehen, ob sie nicht auch zu den freien Berufen zählen, wenn sie mit den Katalogberufen vergleichbar sind – und zwar gemessen an Ausbildung und beruflicher Tätigkeit.
  3. Tätigkeitsberufe: Hier tauchen nun noch Berufsbilder auf, die auf bestimmten Tätigkeiten berufen – und noch nicht bei den ersten beiden Kategorien erfasst sind. Davon gibt es fünf: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten.

Wer die Vorteile des Freiberuflers in Anspruch nehmen darf, ändert sich in der Tat fortwährend, da, wie schon erwähnt, auch neue Berufe hinzukommen. Die letztliche Entscheidung, ob man in Zweifelsfällen als Freiberufler sein Geld verdienen kann, fällt das Finanzamt per Einzelfallprüfung.

Grob gesagt besteht der Unterschied zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Freiberufler darin, dass der Erste vor allem Produkte und Dienstleistungen verkauft, der Zweite Honorare für eine meist kreative Leistung erhält. So dürfte eine Tierarztpraxis-Gemeinschaft, die auch Tierarzneimittel (also ein Produkt) verkauft, Probleme mit der Freiberuflichkeit bekommen. Das lässt sich aber lösen, wenn man den gewerblichen Verkauf in eine separate Gesellschaft ausgliedert und zum Beispiel ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmeldet.


Zwar bleiben viele Freiberufler Einzelkämpfer, doch das muss nicht sein. Einerseits können sich Freiberufler zusammenschließen, speziell für sie gibt es die Partnerschaftsgesellschaft als Form einer Personengesellschaft. Aber auch eine GbR wird oft und gern genommen. Die Partnerschaftsgesellschaft bietet sich zum Beispiel für Ärzte an, da es hier möglich ist, dass bei Fehlern nur der Verursacher mit seinem Privatvermögen haftet, die Kollegen jedoch nicht. In einer GbR ist eine solche Haftungsregel nicht möglich. Zudem gibt es sogar noch die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Es ist aber auch jederzeit möglich, dass ein Freiberufler Mitarbeiter einstellt. Ist das schon in der Gründungsphase absehbar, sollte der Freiberufler auf jeden Fall Rat von Experten einholen. Neben den Gründerpaketen, die bereits die anschließende steuerliche Betreuung beinhalten, bietet felix1.de auch Lohnpakete und zwei verschiedene Unternehmenspakete für Freiberufler, die zahlreiche steuerliche Dienstleistungen enthalten. Wichtig bei Angestellten: Diese müssen auch fachlich vorgebildet sein, der Freiberufler selbst muss auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und verantwortlich tätig werden.


Wer bisher Arbeitnehmer war, wird sich ganz schön umstellen müssen. Denn gingen Krankenversicherung und auch die Rentenversicherung bisher automatisch vom Bruttogehalt ab, ist es nun am Freiberufler selbst, sich um Krankenversicherung und die Altersvorsorge zu kümmern. Und die Zeiten, dass der Arbeitgeber die Hälfte übernommen hat, sind für die meisten dann auch vorbei.
Ausgewählte Berufe und Berufsgruppen gelten aber als schutzbedürftig und sind deshalb rentenversicherungspflichtig (etwa Lehrer und Hebammen), bei anderen Freiberuflern gibt es berufsständige Versorgungswerke, in die sie für ihre Altersvorsorge einzahlen. Eine Sonderrolle spielt die Künstlersozialkasse (KSK), auf die wir gleich noch ausführlicher kommen. Alle übrigen Freiberufler müssen aktiv werden. Sie können zum Beispiel freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder auf private Vorsorgemodelle setzen. 
Bei der Krankenversicherung haben Freiberufler die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ohne geht auf jeden Fall nicht, es besteht in Deutschland auch für Freiberufler Krankenversicherungspflicht. Für welches System (privat vs. gesetzlich) – und dann für welche Versicherung man sich schließlich entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem das Alter und ob es Kinder gibt. Auf jeden Fall ist das eine Frage, die man sich rechtzeitig stellen und beantworten sollte. 
Eine Sonderrolle spielt wieder die Künstlersozialkasse, die für freiberuflich tätige Künstler aller Art und Publizisten (etwa Journalisten) die erste Wahl sein sollte. Zuerst muss über einen ausführlichen Fragebogen geklärt werden, ob Versicherungspflicht besteht. Ist das der Fall, wird der „KSK-Freiberufler“ in puncto Versicherung fast wie ein Arbeitnehmer behandelt. Er ist pflichtversichert in Kranken- und Rentenversicherung (und Pflegeversicherung auch). Die Beitragshöhe richtet sich nach dem erwarteten Gewinn für das Jahr, wobei der Freiberufler die eine Hälfte des jeweiligen Beitrags selbst zahlt, die andere übernimmt die KSK. 


Bevor es zum Amt geht – es ist im Normalfall sogar wirklich nur eins – gilt es richtig zu überlegen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Vergessen Sie zum Beispiel nicht das Geschäftskonto einzurichten, am besten bei einem Bankgespräch. Denken Sie auch an Fördermöglichkeiten vom Staat, zum Beispiel einen Kredit von der KfW. Machen Sie Pläne, wie die Kundenakquise effektiv möglich ist. Denken Sie auch über eine SWOT-Analyse nach und erfahren Sie damit schon vor der eigentlichen Gründung, wie Sie Risiken minimieren und Chancen erhöhen können.
Um Freiberufler zu werden, ist es auf jeden Fall Pflicht, sich beim Finanzamt anzumelden. Dazu müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig ausfüllen – um dann eine Steuernummer zu erhalten, die Sie für Ihre Geschäfte unbedingt brauchen. Dabei und bei allen anderen Gründungsfragen können Ihnen die Gründungsexperten von felix1.de tatkräftig zur Seite stehen. Was ist mit der Umsatzsteuer? Gelte ich noch als Kleinunternehmer, kann die entsprechende Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (bis 17.500 Euro Jahresumsatz) und muss ich deshalb keine Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen? Wo liegt der Unterschied zwischen Ist- und Soll-Versteuerung und was ist für mich die richtige Wahl?
Sie sehen, das sind doch ein paar mehr Fragen. Die Antworten kann man sich mühselig aus dem Netz zusammensuchen oder entsprechende Ratgeber lesen. Alternativ lässt man das einfach Fachleute wie die von felix1.de machen. Diese betreuen Gründer nicht nur in der Startphase, sie übernehmen auch danach alles rund um Steuern und Buchführung. Wenn Sie bereits Freiberufler sind und laufende steuerliche Betreuung benötigen, wählen Sie einfach das Steuerberatungspaket, das am besten zu Ihnen passt: das Basis-Paket oder das Premium-Paket.
Unterschätzen Sie nicht den Aufwand, den Sie als Laie mit der Steuer neben ihren geschäftlichen Aktivitäten haben würden. Und das alles trotz der Gewerbesteuerfreiheit, von der Sie als Freiberufler profitieren. Auch die jährliche Erklärung der Einkommensteuer müssen Sie pünktlich abgeben. 

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