Einzelunternehmen gründen

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Einzelunternehmen gründen – das müssen Sie wissen

Selbst ist der Mann – oder die Frau. Die mit Abstand meisten Gründer starten in Deutschland als Einzelunternehmer in die Selbständigkeit. Ein Einzelunternehmen zu gründen klingt erst mal sehr einfach, doch gibt es auch hier – etwa im Rahmen einer Gründungsberatung – viele Fragen im Vorfeld zu klären. Welche Unternehmensform ist für meine Geschäftsidee die richtige, passt die Einzelunternehmung überhaupt zu mir? Was wäre die Alternative? Wie sieht es mit dem Firmennamen aus, sollte ich mir auch eine Geschäftsbezeichnung zulegen und wo muss ich mich als Gewerbetreibender anmelden? Und zu guter Letzt: Wie sieht es mit den Steuern aus?

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Lesen Sie hier, was ein Einzelunternehmen ausmacht, wo die Vor- und Nachteile liegen, welche Schritte Sie bei der Existenzgründung gehen müssen und noch vieles mehr, das Ihnen bei der Gründung eines Einzelunternehmens helfen kann.


Der Sprung in die Selbständigkeit ist prinzipiell nicht nur mit einer bestimmten Rechtsform möglich. Ausgeschlossen sind für Einzelkämpfer aber generell Personengesellschaften. Einzelunternehmen als GbR geht also ebenso wenig wie die Gründung einer OHG, einer Kommanditgesellschaft oder einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Das liegt einfach am Wesen der Personengesellschaft, in der sich mindestens immer zwei Personen zusammenschließen, also eine Art Teamgründung.

Als Unternehmensformen stehen neben dem Einzelunternehmen aber auch Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Dazu gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und die kleine Aktiengesellschaft. Da diese immer von jeweils einer Person gegründet werden, spricht man von der Ein-Personen-GmbH, der Ein-Personen-UG und der Ein-Personen-AG. In diesem Artikel soll es aber um Einzelunternehmen im Sinne des „Einzelkämpfers“ gehen – auch da gibt es mehrere Möglichkeiten. Generell gilt: Überprüfen Sie immer, ob für Sie eine Finanzierung über die Förderdarlehen der KfW für Gründerinnen und Gründer in Frage kommen.

 

Selbständig ist nicht gleich selbständig. Und so unterscheidet der Gesetzgeber im Wesentlichen drei Rechtsformen für Einzelunternehmen.

  • Freiberufler: Den Begriff hat jeder sicher schon mal gehört. Dazu gehören unter anderem selbständige Ärzte, Krankengymnasten, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater und Journalisten. Diese üben kein Handelsgewerbe aus.
  • Landwirt: Das erklärt sich fast von selbst. Auch hier ist keine Gewerbeanmeldung nötig, der Landwirt beschäftigt sich selbständig zum Beispiel mit Tierzucht, Forstwirtschaft oder Weinbau.
  • Gewerbetreibender Einzelunternehmer: Auch das ist eine klare Begrifflichkeit – und um die soll es in diesem Artikel auch gehen. Unterschieden wird hier noch zwischen dem Kleingewerbetreibenden und dem Kaufmann. Wir kommen gleich dazu, wo die Unterschiede liegen. 

 

Wer ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen will, kann sich als Kleingewerbetreibender oder Kaufmann versuchen. Doch wo liegen die Unterschiede? Prinzipiell darin, ob das jeweilige Gewerbe einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht – oder eben nicht. Doch wann ist das der Fall? Die Grenzen sind an gewissen Stellen durchaus fließend, da hier mehrere Kriterien eine Rolle spielen und oft sogar jedes für sich nicht eindeutig ist. Dazu gehören unter anderem der Umsatz, die Mitarbeiterzahl, der Umfang der Geschäftstätigkeit, Betriebsvermögen und Kredite. Spätestens hier wird klar, dass auch Einzelunternehmer die Gründung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Mit Gründungspaketen wie denen von felix1.de holen Sie sich die professionelle Hilfe, die Sie schon bei der Gründungsplanung gut gebrauchen können (und im Anschluss an die Gründung erhalten Sie auch gleich noch die laufende steuerliche Betreuung).

  • Kleingewerbetreibender: Das ist ungefähr das, was man sich drunter vorstellt. Zum Beispiel ein kleiner Zeitungsladen, ein Friseur oder ein Blumenladen. Keine oder ganz wenige Angestellte, ein Einzelgeschäft (und nicht gleich eine ganze Kette) und kein riesiger Umsatz. Der Vorteil dieses Typs des Einzelunternehmers: Als Kleingewerbetreibender müssen Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Tun Sie es mit Ihrem Kleingewerbe doch, weil Sie etwa als „e.K.“, als eingetragener Kaufmann, firmieren wollen, müssen Sie auch die „Konsequenzen“ der Eintragung tragen. Und die heißen vor allem: Bilanzierungspflicht bzw. Buchführungspflicht, also doppelte Buchführung nach den Regeln des HGB (Handelsgesetzbuches). Die ist sonst erst ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro notwendig - so sagt es das Handelsgesetzbuch.
  • Kaufmann: Wer die oben erwähnten Kriterien für den kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfüllt, muss sich im Handelsregister eintragen lassen. Wie das funktioniert, erklären wir später. Die klassische Erfolgsgeschichte eines Kleingewerbetreibenden ist übrigens die, dass er organisch wächst und schließlich ob seiner wirtschaftlichen Kraft automatisch zum Kaufmann wird. 

 

Nachdem wir nun wissen, was ein gewerblicher Einzelunternehmer ist, wird es Zeit, die Vorteile dieser Rechtsform aufzuzeigen. Die Nachteile kommen im nächsten Abschnitt. Diese Übersicht ist eine gute Gelegenheit, die eigenen Geschäftsideen und den Businessplan zu überprüfen, bevor Sie Ihr Einzelunternehmen gründen. Die Experten von felix1.de sind Ihnen dabei gern behilflich. Mit dem Gründungspaket von felix1.de ist alles rund um die Gründung und die anschließende steuerliche Betreuung des Einzelunternehmers abgedeckt.

  • Sehr schnelle Gründung ohne große Formalitäten und Verträge. Sie können flott loslegen – auf einen Behördenwegweiser können Sie getrost verzichten. Sie brauchen als Einzelunternehmer keinen Gesellschaftsvertrag und schon gar keine notarielle Beurkundung, wie sie bei Kapitalgesellschaften erforderlich ist. Ein Notar wird nur dann nötig, wenn Sie sich als Kaufmann im Handelsregister eintragen lassen wollen beziehungsweise müssen. Übrigens: Als Einzelunternehmer brauchen Sie auch kein Geschäftskonto. Sie können theoretisch Ihr Privatkonto verwenden.
  • Geringe Gründungskosten: Jeder Einzelunternehmer muss zwar sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, was je nach Gemeinde zwischen 10 und 60 Euro kostet. Das war es aber auch schon. Lediglich der Kaufmann muss für Handelsregister und Notar 200 bis 300 Euro oben drauf tun.
  • Kein Stammkapital: Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der UG oder GmbH gibt es kein Mindestkapital, das Sie aufbringen müssten. Sie können theoretisch ohne Startkapital gründen.
  • Schnelle Entscheidungen: Sie müssen sich nicht mit anderen abstimmen, Entscheidungen können Sie immer ganz allein treffen.
  • Gewinnaufteilung: Sie tragen zwar das Risiko, doch dafür liegt es auch ausschließlich an Ihnen, was mit dem Gewinn passiert.
  • Kleingewerbetreibende profitieren zudem davon, dass sie in der Regel keine Bilanzierungspflicht haben, einige dürfen sogar die Kleinunternehmerregelung nutzen, auf die wir ausführlich im Abschnitt zum Thema Steuern kommen. 

 

Ganz klar, einige Nachteile resultieren daraus, dass Einzelunternehmer Einzelkämpfer sind. Aber das ist nicht immer der Fall. Hier nun die Nachteile, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen:

  • Unbeschränkte und persönliche Haftung: Als Einzelunternehmer sind Sie „dran“, wenn es mal schlecht läuft. Sie haften für alle Schulden, im Zweifel auch mit Ihrem Privatvermögen bis zu den gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Das kann besonders fatal sein, wenn bei Ihnen wirklich was zu holen ist, etwa ein größeres Barvermögen oder eine Immobilie. Wägen Sie also besonders in diesem Fall genau ab, ob Sie nicht doch lieber eine Kapitalgesellschaft für Ihre Gründung wählen sollten. Der Aufwand ist zwar größer und die Gründungskosten höher – aber Sie können Ihr Privatvermögen dann auch sauber vom Geschäft trennen.
  • Verlustaufteilung: Ja, Verluste können entstehen, und Sie müssen diese tragen. In solchen Momenten wäre es dann doch gut, jemanden zu haben, der vielleicht in der Lage wäre, frisches Geld zu besorgen. Von neuen Gesellschaftern kann das aber nicht kommen, denn die sind bei einem Einzelunternehmer nicht vorgesehen.
  • Die Unternehmensnachfolge ist generell recht kompliziert. Wenn zum Beispiel das Einzelunternehmen vererbt wird, etwa an die drei Kinder, muss sich fast zwangsläufig die Rechtsform ändern. Und so kann aus dem Einzelunternehmen auch eine GbR werden.

 

Der Prozess der Gründung ist für Einzelunternehmer unterschiedlich lang und kompliziert. Doch selbst wenn er gerade für Kleingewerbetreibende überschaubar aussehen mag, ist eine Beratung in der Gründungsphase unbedingt zu empfehlen. Denn selbst kleine Fehler, die Sie in dieser Phase machen, können im Laufe der Zeit große Auswirkungen haben. Nutzen Sie deshalb die Gründerpakete von felix1.de – damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Auch im Anschluss an die Gründung.

Zuerst sollten Sie über den Namen Ihres Einzelunternehmens nachdenken.
Das ist beim Kleingewerbetreibenden, der sich nicht im Handelsregister eintragen lässt, recht einfach. In der Regel müssen Sie Ihren eigenen Namen nehmen, den Sie durch eine Geschäftsbezeichnung ergänzen können. Also etwa „Manuela Mustermann – Blumenladen“. Sie können bei der Geschäftsbezeichnung aber auch Fantasiebegriffe verwenden.
Kaufleute dürfen einen Handelsnamen einsetzen, also eine Firma, wie es im „Handelsdeutsch“ heißt. Erlaubt ist hier eigentlich alles, Namens- Fantasiefirma oder Sachfirma. Sie müssen lediglich beachten, dass sich Ihr Handelsname von bereits bestehenden unterscheidet und Sie mit der Bezeichnung niemanden in die Irre führen. Eine Nachfrage bei der örtlichen IHK ist mehr als empfehlenswert. Zudem muss die Firma den Nachsatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ beziehungsweise die jeweiligen Abkürzungen „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ haben.
Jeder gewerbliche Einzelunternehmer muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Kosten betragen wie bereits erwähnt zwischen 10 und 60 Euro. Die Vordrucke gibt es in der Regel im Internet zum Download. Kaufleute sind zudem verpflichtet, sich zuvor im Handelsregister eintragen zu lassen. Das muss ohne Ausnahme ein Notar erledigen, die Gesamtkosten liegen zwischen 200 und 300 Euro. Bei all diesen Schritten und auch im Anschluss an die Gründung können Sie die professionelle Hilfe von felix1.de in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, sollten Sie auch schon in dieser Phase an die Steuern denken und Fachleute wie die von felix1.de hinzuziehen. Hier wird die steuerliche Betreuung im Anschluss an die Gründung automatisch von Ihrem felix1.de-Steuerberater übernommen. Aber welche Steuern kommen eigentlich auf Einzelunternehmer zu?

  • Gewerbesteuer: Ganz klar, wer gewerblich tätig ist, muss auch die entsprechende Steuer zahlen. Die Höhe dieser Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die gute Nachricht für den Gewerbetreibenden, der einzeln unterwegs ist: Für Einzelunternehmer gibt es einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihr Gewerbeertrag unter dieser Summe liegt. Liegt er drüber, wird die Steuer nur auf die Differenz aus Ihrem Gewerbeertrag und dem Freibetrag fällig. Die eigentliche Gewerbesteuer berechnet sich anhand der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Letzteren legen die Gemeinden in Eigenregie fest, da sie auch die Empfänger der Gewerbesteuer sind.
  • Umsatzsteuer: Einzelunternehmer zahlen auf ihre Produkte oder Dienstleistungen Umsatzsteuer, entweder den Regelsatz von 19 Prozent oder den ermäßigten in Höhe von 7 Prozent. Ausnahme: Sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das dürfen Sie, wenn Sie im Gründungsjahr voraussichtlich höchstens 17.500 Euro Umsatz erzielen werden. Erfolgt die Gründung nicht zu Jahresanfang, müssen Sie den erwarteten Umsatz bis Jahresende entsprechend auf das ganze Jahr hochrechnen. Wenn Sie die Regelung nutzen, dürfen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und können auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Einkommensteuer: Jeder Einzelunternehmer muss Einkommensteuer zahlen. Nach der ersten Einkommensteuererklärung legt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, die Sie vierteljährlich zahlen müssen. So kann es im zweiten Geschäftsjahr wegen der Steuerzahlungen zu Engpässen kommen. Denn in der Regel müssen Sie die Einkommensteuer für das erste Jahr zahlen und zudem die Vorauszahlungen leisten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren oder eventuell gar in eine finanzielle Schieflage geraten, sollten Sie von Anfang an auf einen Steuerberater setzen, der gut zu Ihnen passt. felix1.de hat nicht nur den passenden Steuerberater für Sie, sondern bietet auch noch zwei Unternehmerpakete für gewerbliche Einzelunternehmer zur Auswahl: das Basis-Paket oder das Premium-Paket - je nachdem, ob Sie die Buchhaltung selbst übernehmen oder abgeben möchten.

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