Unternehmens­gründung

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Von der Idee zum gegründeten Unternehmen

Haben Sie eine richtig gute Gründungsidee, mit der Sie es mal versuchen wollen? Eine Unternehmensgründung sollte genau geplant werden. Sie gliedert sich in verschiedene Gründungsschritte. Entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens ist nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern auch die richtige Umsetzung. Dazu gehört ein Konzept - der Gründer sollte einen Businessplan erstellen. Schon bei der Erarbeitung dieses Plans wird sich der Gründer mit vielen unternehmerischen Fragen auseinandersetzen müssen, die für sein zukünftiges Unternehmen entscheidend sind.

Was ist eigentlich ein Businessplan? Im Businessplan setzt sich der Gründer neben der richtigen Rechtsform, auch mit der Finanzierungund dem nötigen Eigenkapital auseinander. Letztendlich wird der Businessplan auch benötigt, um Kredite und Fördermittel zu erhalten. Sie sind überfragt? Dann lassen Sie sich von felix1.de zu den grundlegenden Gründerfragen beraten - oder entscheiden Sie sich für ein Gründerpaket von felix1.de.

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Doch was ist alles zu tun und welche Fragen kommen bei der Unternehmensgründung auf?

Welche Gründungsformalitäten erledigt werden müssen, hängt von den Rechtsformen ab. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen einen Vertrag schließen, der von einem idealerweise auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt geprüft sein sollte. Diese Verträge werden von einem Notar beurkundet.  UG´s und GmbH´s müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Benötigen Sie hierbei Hilfe? Dann schauen Sie doch mal in die Pakete für Gründer von felix1.de. Hier wird die Gründung zum Kinderspiel.

Wichtig ist natürlich auch die Anmeldung bei verschiedenen Ämtern. Die Behördengänge sind für viele ein Graus. Früh aufstehen, Wartenummer ziehen und den ganzen Vormittag in grauen Wartesälen verbringen – das ist die Vorstellung vieler, wenn sie an Ämter und Formalien denken. Doch heutzutage ist vieles online möglich – vom Herunterladen des Fragebogens über die Terminvergabe bis hin zur kompletten Übersendung der Formulare. Doch was sind es eigentlich für Behördengänge, die der Existenzgründer hinter sich bringen muss?

Was jeder machen muss, ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Hierzu muss der steuerliche Erfassungsbogen eingereicht werden, der 8 Seiten hat. Hier sind auch einige wichtige steuerliche Entscheidungen zu treffen, z.B. die Frage nach der Kleinunternehmerregelung und der Soll- oder Istversteuerung. Sehen Sie sich speziell zur Anmeldung eines Kleinunternehmers auch unser Video an.

Wer kein Freiberufler ist, sondern ein Gewerbe betreibt, muss sich zudem beim Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt oder des Bezirks, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Übrigens: Meldet sich der Unternehmer beim Gewerbeamt, wird dieses das Finanzamt informieren. Der Gewerbetreibende bekommt dann automatisch den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Ein Schritt weniger, den der Unternehmer anstoßen muss!

Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Mit unseren Paketen speziell für Existenzgründungen helfen wir Ihnen z.B. auch beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Zusätzlich können – je nach Unternehmen – weitere To-Do´s auf dem Plan stehen: Wer sich zum Beispiel den Traum von der eigenen Gaststätte erfüllen möchte, braucht einen langen Atem. Erforderlich sind Unterlagen wie

  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
  • ein Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts,
  • eine Teilnahmebestätigung an einem Gaststättenkurs bei der IHK
  • sowie gegebenenfalls eine Alkoholausschankgenehmigung.

Handwerker müssen in den meisten Fällen eine Meisterprüfung ablegen. Nur zulassungsfreie Handwerksbetriebe brauchen diese Genehmigungen nicht. Achtung: Sowohl zulassungspflichtige als auch zulassungsfreie Handwerksbetriebe müssen Mitglied in der Handwerkskammer sein. Auf der anderen Seite gibt es auch bestimmte Tätigkeiten, für die man seine Sachkunde nachweisen muss. Beispiel: Berufskraftfahrer oder der Verkauf freier Arzneimittel. Eine entsprechende Prüfung muss dann vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden.

Sind Sie knapp bei Kasse aber total überzeugt, dass Ihre Geschäftsidee der Renner ist? Dann brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken – Fördermöglichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Förderungen sind wichtige Bestandteile der deutschen Wirtschaft. Nicht nur der Staat oder die Bundesländer, sondern auch Städte oder Gemeinden unterstützen gerade neu gegründete Unternehmen.

Diese Förderungen bestehen nicht nur aus Geldern, die der Unternehmer erhält. Gerade städtische Förderungen sehen oft ganz anders aus. Manche Städte bieten dem Start-up Gewerberäume an, die zu einer besonders günstigen Miete vermietet werden. Dabei legen die Städte auch Technologieparks an. Besonders praktisch an der Sache: Dort kann der Gründer neben der günstigen Anmietung auch von der Infrastruktur des Technologieparks profitieren. In solchen Technologieparks werden den Mietern z.B. Kopierer, Drucker und Internetzugänge zur Verfügung gestellt. Dadurch ist in der Gründungsphase ein geringerer Eigenkapitalbedarf notwendig.

Daneben haben viele Städte und Gemeinden Beratungsstellen eingerichtet, die dem Unternehmen bei der Gründung des Unternehmens unterstützen. Dort kann sich der Gründer auch über finanzielle Fördermöglichkeiten informieren, die die Stadt anbietet.

Förderungen von Bundesländern und dem Staat sind meistens finanzielle Förderungen. Für die Vergabe der Förderungen haben die Bundesländer fast immer eigene Gesellschaften gegründet, die die aktuellen Fördermöglichkeiten kennen und verteilen.

Besonders beliebt: Eine weitere wichtige Fördereinrichtung ist die KFW-Bank. Diese Bank vergibt besonders zinsgünstige Kredite und das selbst dann, wenn nicht ausreichende Sicherheiten bestehen. 

Die Anzahl der Fördermöglichkeiten ist riesig und abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig wird. Der Gründer sollte deshalb eine Beratung durch einen Steuerberater oder der IHK bereits vor Unternehmensgründung in Anspruch nehmen.

Der Steuerberater sollte bereits in den Gründungsprozess mit einbezogen werden. Denn schon in dieser Phase lauern steuerliche Fallen. Das ist z.B. die Wahl der Rechtsform. Von dieser Entscheidung hängt nämlich ab, wie viel Steuern das Unternehmen zahlen muss. Auch die Haftung der einzelnen Gesellschafter ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig.

Außerdem unterstützt der Steuerberater den Gründer auch bei der Erstellung des Businessplans. Das ist besonders wichtig, wenn der Businessplan benötigt wird, um ein Darlehen zu bekommen. Die Banken schauen nämlich beim Businessplan ganz genau an und entscheiden daraufhin, ob der Kredit genehmigt wird. Das Ärgerliche: Eine zweite Chance bei derselben Bank gibt es nicht. Jede Kreditanfrage wird nämlich in der Schufa-Akte vermerkt. Und auch hier sind Banken echten Füchse: Sie achten bei der Kreditvergabe darauf, wie viele Anfragen bereits gemacht wurden. Daraus schließen sie, ob bereits andere Banken Kredite abgelehnt haben.

Bevor die Bank ein Darlehen genehmigt, wird sie immer ein persönliches Gespräch mit den Gründern führen. Hiervon hängt also viel ab. Aber keine Angst: Auch bei diesem Gespräch kann der Steuerberater die Gründer unterstützen. Wichtig ist dabei, dass der Steuerberater genau über das zukünftige Unternehmen Bescheid weiß. Das ist sichergestellt, wenn der Steuerberater bereits von Anfang an in die Gründung des Unternehmens einbezogen wurde. 

Der Steuerberater wird den Gründer auch bei der Beantragung von Förderungen unterstützen. Manche Förderungen werden nur genehmigt, wenn von einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle bescheinigt wird, dass das Unternehmenskonzept tragfähig ist. Übrigens: Auch der richtige Zeitpunkt, um eine Förderung zu beantragen, ist wichtig. Hier ist der erfahrene Steuerberater Gold wert.

Die richtige Wahl der Rechtsform für das neue Unternehmen ist das A und O für den Erfolg. Nicht jede Rechtsform ist nämlich für jedes Unternehmen geeignet.

Es gibt EinzelunternehmenPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG).

Beim Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen. Das wissen auch die Geschäftspartner und Banken. Deshalb ist es für neu gründete Personengesellschaften oft einfacher, an Kredite und Aufträge zu kommen.

Bei Kapitalgesellschaften hingegen haften die Gesellschafter nur mit dem Stammkapital, aber nicht mit dem Privatvermögen. Gerade, wenn nur ein geringes Stammkapital vorhanden ist, bedeutet das für Geschäftspartner ein zusätzliches Risiko. Bei der UG ist das Risiko für den Geschäftspartner besonders hoch: Die UG kann schon mit nur einem Euro gegründet werden. Zu diesem günstigen Geldbetrag verschafft sich der Unternehmer auch gleich den Haken: Das bedeutet nämlich, die Haftung liegt ebenfalls für die Gesellschafter bei nur einem Euro. Folge: Ein Bauunternehmen beispielsweise, welches als UG gegründet wurde, wird immer schlechter Aufträge erhalten als eine Personengesellschaft oder eine GmbH, die mit viel Eigenkapital ausgestattet wurde.   

Nun zu der lieben Steuer: Von der Rechtsform ist auch abhängig, welche Steuern das Unternehmen zu zahlen hat und wie hoch die Steuern sind. Bei Personengesellschaften ist die Steuerhöhe vom Gewinn abhängig. Mit steigendem Gewinn steigt auch die prozentuale Steuerlast. Glück im Unglück: Bei einem sehr geringen Gewinn wird die Personengesellschaft sogar gar keine Steuern zahlen müssen. Bei Kapitalgesellschaften ist der prozentuale Steuersatz ist die effektive Steuerlast unabhängig vom Gewinn immer gleich hoch und beträgt bei Ausschüttung des Gewinns ca. 50 %. 

Denken wir einmal an die Zukunft: Die Rechtsformwahl ist auch entscheidend, wenn neue Gesellschafter zukünftig aufgenommen werden sollen. Denn hier sind Kapitalgesellschaften klar im Vorteil. Kapitalgesellschaften können nämlich jederzeit, und ohne großen bürokratischen Aufwand neue Gesellschafter aufnehmen und dadurch an „neues Geld“ kommen. Bei Personengesellschaften ist das schon erheblich aufwändiger und bürokratischer. Jeder Gesellschafter braucht nämlich einen Gewerbeschein – wenn die Personengesellschaft gewerblich ist.

Es ist später übrigens möglich, ein Unternehmen von einer Rechtsform in eine andere umzuwandeln. Allerdings ist das fast immer ein enormer Aufwand. Deshalb ist die wohlüberlegte Rechtsformwahl bereits bei Unternehmensgründung definitiv die bessere Idee.

 

Nichts ist umsonst - jede Unternehmensgründung kostet Geld. Allerdings unterscheidet sich die Höhe der Kosten erheblich bei den einzelnen Rechtsformen.

Die günstigste Variante: nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Gründung geht nicht nur viel schneller, sie ist auch günstiger.

Am günstigsten ist die Gründung eines Einzelunternehmens und einer GbR. Diese werden nämlich nur beim Gewerbeamt angemeldet und nicht ins Handelsregister eingetragen. Die Gründer brauchen also nur die Gewerbeanmeldung bezahlen. Die Kosten für den Gewerbeschein werden von der Stadt erhoben und sind unterschiedlich hoch. Berlin z.B. erhebt 26 Euro je Gesellschafter.   

OHGs, KGs und eingetragene Einzelunternehmen müssen zusätzlich die Gebühren der Handelsregistereintragung zahlen. Die Eintragung kann nur durch einen Notar beantragt werden. Die Kosten für diese Eintragung eines Einzelunternehmens ins Handelsregister liegen bei ca. 300 Euro.

Kapitalgesellschaften benötigen ebenfalls einen Gewerbeschein. Dieser kostet in Berlin 31 Euro und 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften werden immer ins Handelsregister eingetragen. Die Höhe der Kosten variiert erheblich und ist davon abhängig, wie die komplex die Gesellschaftsverträge sind und mit wie viel Stammkapital die Gesellschaft ausgestattet wird.

Tiefer in die Tasche greift man bei der GmbH: Eine GmbH muss mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital ausgestattet werden. Dieses Geld müssen die Gründer ebenfalls selbst aufbringen. Für die Eintragung ins Handelsregister sind dann etwa 800 Euro zu zahlen. Wird mehr Stammkapital eingebracht, steigt auch die Gebühr für die Eintragung.

Wird eine UG gegründet, sind die Gründungskosten erheblich geringer. Für den Gewerbeschein müssen in Berlin 31 Euro gezahlt werden. Auch hier müssen für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der UG 13 Euro ans Gewerbeamt bezahlt werden. Das Stammkapital liegt bei mindestens einem Euro. Die Eintragung ins Handelsregister ist ab ca. 281 Euro möglich. Das bedeutet: Eine UG kann bereits ab ca. 320 Euro gegründet werden. Zusätzlich sind aber immer Kosten für Steuerberater und Rechtsanwälte einzuplanen, denn ohne wird es nicht gehen. Mit den felix1.de Gründerpaketen sind die Kosten überschaubar. Und Sie erhalten auch gleich noch die laufende steuerliche Betreuung.

Personengesellschaften und Einzelunternehmen können theoretisch ohne Eigenkapital gegründet werden. Hat eine Bank ein Darlehen gegeben, kann das Unternehmen auch ausschließlich mit diesem Fremdkapital betrieben werden. Ohne ein Darlehen ist aber fast immer Eigenkapital notwendig, damit die ersten Anschaffungen gemacht werden können.

Bei Kapitalgesellschaften braucht man immer Eigenkapital. Die günstigste Form ist die UG. Diese kann mit nur einem Euro Stammkapital ausgestattet werden. Tatsächlich benötigen auch UGs aber ein erheblich höheres Eigenkapital. Denn bei einem Euro Stammkapital droht der UG schon an den ersten Tagen die Überschuldung. Das bedeutet, die UG müsste bei Überschuldung sofort Insolvenz anmelden.

Beispiel: Die UG wird mit einem Euro Stammkapital gegründet. Sie kauft einen Briefumschlag für 20 Cent und eine Briefmarke für 1,45 Euro um das erste Angebot an einen Kunden zu verschicken.
Dadurch hat die UG 1,65 Euro ausgegeben und ist damit bereits um 65 Cent überschuldet.  Für die UG muss sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Sie kauft eine Büroausstattung und nutzt dafür den Kontokorrentkredit der Bank in Höhe von 1.000 Euro. 8 Euro Zinsen sind deshalb monatlich zu zahlen. Schon nach dem ersten Monat ist also das Stammkapital von einem Euro vollständig aufgebraucht und das Unternehmen mit 7 Euro überschuldet, wenn die UG noch keine Einnahmen hat. Die UG muss sofort einen Insolvenzantrag stellen.

Damit das nicht passiert, ist unsere Empfehlung: UGs sollten mit nicht zu knapp bemessenem Stammkapital ausgestattet werden.

Für eine GmbH müssen die Gesellschafter mindestens 25.000 Euro Stammkapital selbst aufbringen. Das muss allerdings nicht unbedingt Geld sein. Auch ein Grundstück oder ein Auto in diesem Wert kann als Stammkapital eingebracht werden. Die GmbH kann mit mehr Stammkapital ausgestattet werden. Eine Grenze gibt es nicht.

Das meiste Eigenkapital müssen die Gründer (Aktionäre) einer AG aufbringen. Denn diese muss mit mindestens 50.000 Euro Eigenkapital ausgestattet werden.

Das Hobby zum Beruf machen – so sind schon viele Erfolgsgeschichten entstanden. Das Ganze geht mit Freunden natürlich am besten. Allerdings sollte jeder vor dem Gründen bedenken: Ein Unternehmen muss auch Geld erwirtschaften. Freunde als Geschäftspartner sind nur zu empfehlen, wenn diese auch tatsächlich was zum Unternehmen beitragen können - denn ein Unternehmen ist ein Geschäft und eben kein Hobby.

Gerade wenn unterschiedliche Interessen und Ausbildungen vorhanden sind, kann ein Unternehmen, das mit Freunden gegründet wurde, durchaus sehr erfolgreich sein. Hat z.B. ein Gesellschafter eine kaufmännische Ausbildung und der andere eine technische Ausbildung, kann sehr gut aufgeteilt werden. Jeder Gesellschafter übernimmt nur einen Teil der Geschäfte.

Wichtig ist aber immer, dass vorher genau vereinbart wird, wofür jeder Gesellschafter verantwortlich ist. Denn schnell werden aus Freunden sonst Feinde. Verträge zwischen Freunden sind eigentlich nicht üblich. Aber ein ordentlicher Gesellschaftsvertrag ist auch zwischen den besten Freunden unbedingt notwendig.

Übrigens: In den felix1.de-Gründerpaketen ist die Vertragserstellung durch einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt der ETL Rechtsanwälte mit enthalten.

Wer sich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einmal zu Gemüte führt, wird schnell erkennen, dass es sich nicht nur um eine stumpfe Datenabfrage handelt. Hier sind auch Entscheidungen zu treffen, die es richtig in sich haben und steuerlich gesehen sehr wichtig sind. Wer einfach lax irgendetwas ankreuzt, um schnell fertig zu werden, wird dies bald bereuen.

Hierzu gehört zunächst die folgenschwere Beantwortung der Frage: Handelt es sich um eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder aber um die Beteiligung an einer Personengesellschaft. Knifflig bei den Unternehmensformen ist dabei meistens die Abgrenzung vom Freiberufler zum Gewerbetreibenden. Wer sich nicht in der Liste der gesetzlich festgelegten Freiberufler (z.B. Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte) wiederfindet, muss tiefer in die Materie einsteigen. Hierunter fällt jede selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische und unterrichtende Tätigkeit. Die Faustformel: Freiberufliche Tätigkeiten sind nicht gerade auf jedem Wochenendseminar erlernbar, sondern bedürfen einer besonderen Qualifikation und werden fachlich unabhängig erbracht.

Als Freiberufler hat man klare Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden: Man muss weder ein Gewerbe anmelden (und damit auch keine Gewerbesteuer zahlen) noch eine Bilanz erstellen. Das bedeutet nicht nur Geld- sondern auch Zeitersparnis.

Eine weitere wichtige Entscheidung:  Wie hoch sind die voraussichtlichen Einkünfte? Das ist meistens nicht einfach – wer kann schon in die Zukunft schauen? Man sollte hier aber so genau wie möglich sein, denn anhand der Angaben werden zu hohe oder zu niedrige Vorauszahlungen auf die Steuer festgesetzt. Auf das Schätzen kommt es übrigens auch bei der Frage an: Kann ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Das geht nur, wenn der Umsatz im Gründungsjahr nicht über 17.500 Euro liegt. Dieser muss auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, wenn unterjährig gegründet wird. Wer von der Regelung Gebrauch machen kann, hat Glück: Er muss keine Umsatzsteuer zahlen. Die Kleinunternehmerregelung kann allerdings in bestimmten Fällen auch nachteilig sein.

Noch ein Renner unten den steuerlichen Fragen bei Gründungen: Soll ich die Ist-Versteuerung wählen? Ist-Versteuerung bedeutet, dass die Steuer fällig wird, wenn das Geld des Kunden auf dem Konto eingegangen ist. Klingt logisch – ist aber alles andere als selbstverständlich. Denn standardmäßig gilt die Soll-Versteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer bereits dann fällig, wenn die Leistung erbracht ist. Ein klarer Liquiditätsnachteil, weil der Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten muss, obwohl der Kunde möglicherweise noch nicht gezahlt hat.

Zum kompliziert? Mit unseren Gründerpaketen von felix1.de helfen wir Ihnen auf dem Weg in die Selbständigkeit.

Welche Steuern zu zahlen sind, hängt davon ab, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat.

Selbständige bzw. Freiberufler haben es am besten: Sie zahlen nur Umsatzsteuer, Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag. Gewerbliche Einzelunternehmer müssen – wie der Name schon verrät – zusätzlich Gewerbesteuer abführen.

Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) wird es schon komplizierter: Fast alle müssen Gewerbesteuer zahlen, es sei denn, die Gesellschaft verwaltet nahezu ausschließlich Vermögen der Gesellschafter oder die Gesellschafter sind Freiberufler. Den Gewinn versteuert das Finanzamt bei jedem Gesellschafter einzeln. Wichtig: Die Gesellschafter dürfen aber die Gewerbesteuer teilweise gegenrechnen.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind als einzige körperschaftsteuerpflichtig. Eine weitere Besonderheit: Schüttet die Gesellschaft Gewinne an die Gesellschafter aus, muss die Abgeltungsteuer einbehalten werden.

Und was muss man jetzt also als Unternehmen an Steuern zahlen? Das bis ins kleinste Detail zu erklären, würde wohl den Rahmen sprengen. Hier nur einige kurze Punkte:

  • Einkommensteuer: Es gilt ein progressiver Steuersatz – demnach ist ein höherer Steuersatz anzuwenden – d.h. es werden prozentual mehr Steuern gezahlt - wenn das zu versteuernde Einkommen höher ist. Der Höchststeuersatz liegt bei 45%. Es gilt aber auch ein Freibetrag: Wer darunter liegt (2018: 9.000 Euro), muss keine Einkommensteuer zahlen.
  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird vom Endkunden an den Unternehmer gezahlt, der diese an das Finanzamt weiterleitet. In der Regel werden 19% fällig, der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen angewendet. Unternehmer, denen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird, können sie sich vom Finanzamt erstatten lassen (Vorsteuerabzug).
  • Gewerbesteuer: Die Höhe richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, den die Gemeinden festlegen. Durchschnittlich sind ca. 14 % Gewerbesteuer zu zahlen. Für  Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt allerdings ein Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften haben dieses Privileg hingegen nicht.
  • Körperschaftsteuer: Im gesamten Bundesgebiet beträgt der Steuersatz 15%. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf diese 15% - also fallen 15,825% Steuern an.
  • Abgeltungsteuer: Hier liegt der Satz bei 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag.  

Bei Unternehmensgründungen gibt es mehr Stolperfallen, als viele denken. Weisheiten wie „Kleinunternehmer haben immer Vorteile“ sollte man schnell wieder aus seinem Gedächtnis streichen.

Das fängt bereits bei der Wahl der Unternehmensform an: Entgegen der „Mode“ ist die UG nicht in jedem Fall die richtige Wahl. Zwar ist es richtig, dass man schnell gewisse Vorteile hat, die man mit der GmbH erst dann bekommt, wenn man 25.000 Euro investiert. Denn schließlich muss man für die „kleine GmbH“ nur einen Euro zahlen und bekommt dafür die Haftungsbeschränkung. Allerdings hat man mit dem schmalen Euro auch keine Sicherheiten. Natürlich ist der Kapitalbedarf höher. Überspitzt ausgedrückt: Ist der erste Textmarker für die Geschäftsausstattung gekauft, ist das Unternehmen sofort pleite. Auch müssen 25% der Gewinne als Rücklagen gebucht werden, bis die lang ersehnten „GmbH-üblichen“ 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind. Ein Einzelunternehmen kann sich manchmal sogar eher lohnen und diese Wahl nimmt dem Unternehmer ein ganzes Stück an bürokratischem Aufwand ab.

Zurück zum beliebten Finanzamtsfragebogen: Bei der Schätzung der Einkünfte sollte man es nicht darauf absehen, die Steuervorauszahlungen möglichst gering zu halten und die Einkünfte entsprechend niedrig schätzen. Denn wenn sich dann doch „überraschend“ die finanzielle Lage besser entwickelt, kann auf einmal das dicke Ende kommen: Hohe Nachzahlungen und hohe Vorauszahlungen sind die Konsequenz – und Liquiditätsprobleme vorprogrammiert.

Auch die Option zur Umsatzsteuer sollte sich jeder Unternehmer einmal durch den Kopf gehen lassen. Denn keinesfalls ist es immer vorteilhaft, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Sind die Kunden (fast) ausschließlich selbst Unternehmer, kommt am Ende in der Regel sogar ein höherer Gewinn heraus, als wenn man keine Umsatzsteuer zahlt.

Eine ganz schlechte Idee ist es, das Thema Steuern wegzuschieben und das leidige Thema einfach abzuhaken, ohne sich groß Gedanken zu machen. Denn am Ende kann man unter Umständen dumm aus der Wäsche gucken. Ein Beispiel: Der frischgebackene Unternehmer holt sich Hilfe von seiner Ehefrau, die ihn bei Bürotätigkeiten unterstützt. Das scheint am einfachsten und ohne großen bürokratischen Aufwand. Aber weit gefehlt: Gerade hier ist es wichtig, dass ein ordentlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Denn an Verträge mit Familienmitgliedern werden nicht nur höhere Anforderungen gestellt. Das Finanzamt schaut auch ganz genau hin. Liegt hier ein Fehler vor, ist der Abzug des Gehalts als Betriebsausgabe plötzlich futsch.

Auch mit den Umsatzsteuervorauszahlungen sollte man nicht spaßen. Wer hier meint, kurzfristig Geld zu sparen, indem er geringere Umsätze angibt, um die Vorauszahlungen zu minimieren, läuft in eine böse Falle. Kommt die Wahrheit bei der Umsatzsteuersonderprüfung oder Umsatzsteuernachschau ans Licht, wird es teuer: Nachzahlung, Strafzuschläge, Zinsen sind nicht selten. Besonders gefährlich ist aber, dass der Unternehmer Gefahr läuft, wegen Steuerhinterziehung auf Zeit angezeigt zu werden.

Es gibt also einige steuerliche Ideen, die gerade beim Unternehmensstart böse ins Auge gehen können. Sinnvoll ist es deswegen, sich bereits während der Existenzgründung Hilfe von einem Steuerberater zu suchen. Die passenden Pakete finden Sie bei felix1.de.

Jede noch so gut geplante und durchgeführte Unternehmung unterliegt immer Risiken. Möglicher Rettungsanker: Damit das private Vermögen geschützt ist, kann eine haftungsbeschränkte Unternehmensform gewählt werden. Das allein reicht aber nicht aus, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auch genug Geld abwirft, damit die Gesellschafter von dem Unternehmen auch leben können.

Gerade in der Gründungsphase wird das Geld bei vielen Unternehmen knapp. Ausreichendes Eigenkapital ist deshalb notwendig. Ist kein Eigenkapital vorhanden, kann ein Darlehen von der Bank weiterhelfen. Bei der Planung und Höhe des Darlehns sollte unbedingt ausreichend viel Spielraum eingeplant werden. Der Businessplan sollte deshalb auch einen realistischen Finanzplan enthalten und nicht nur die Bank von dem Unternehmen überzeugen, damit der Kredit gewährt wird.

Auch wir Steuerberater wissen: Die eigene Arbeitskraft sollte jeder Gründer realistisch einschätzen. In der Anfangsphase wird das Arbeitsaufkommen sehr hoch sein. Arbeitszeiten von 80 Stunden in der Woche sind in dieser Zeit keine Seltenheit. Ein Dauerzustand darf das aber nicht werden. Hier droht Burnout. Jeder Gesellschafter muss Urlaubsphasen einplanen. In dieser Zeit muss ein anderer die Arbeiten mit übernehmen. Schon das muss bei der Planung des Unternehmens mit einkalkuliert werden – sonst ist ganz schnell Schluss mit lustig.

Und krank wird auch jeder einmal: Auch für den Fall, dass der Gesellschafter krank wird, muss vorgesorgt werden. Auch dann muss das Geschäft weiterlaufen. Idealerweise muss sogar Geld für zusätzliches Personal vorhanden sein.

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