Berlin, 22. Oktober 2019. Auch im dritten Quartal des Jahres 2019 sind die Umsatzzahlen im Onlinehandel stark angestiegen. So sind die Umsätze in diesem Quartal mit über 17 Mrd. Euro gegenüber dem dritten Quartal im Vorjahr 12,3 Prozent höher. In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 verzeichnete die Branche damit einen Anstieg von 11,6 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). Mehr denn je sind damit Steuerberater gefragt, die sich mit Onlinehandel und den gesetzlichen Änderungen des laufenden und kommenden Jahres auskennen.
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Dirk Kappenhagen
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Onlinehändler, die auf dem Amazon-Ableger in Frankreich verkaufen, müssen ab dem 1. Oktober 2019 höhere Verkaufsgebühren zahlen. Grund ist die Digitalsteuer in Frankreich, die Amazon auf seine Kunden abwälzt.
Amazon, ebay und Co. dürfen Onlinehändler von ihrer Plattform werfen. Das gilt seit Beginn des Jahres jedenfalls dann, wenn Händler den Betreibern keine Bescheinigung über ihre steuerliche Registrierung beim Finanzamt vorlegen. Die Gnadenfrist für Händler aus der EU läuft am 30. September ab. Ab dem 1. Oktober 2019 kann auch sie dieses Schicksal nun also treffen. Dagegen gibt es nur das Mittel, sofort eine Erfassungsbescheinigung zu beantragen.
Unternehmer können ab sofort ihre Belege per Smartphone scannen und die Buchhaltung in der Cloud speichern. Möglich macht das die Neufassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD), die das Bundesfinanzministerium kürzlich veröffentlicht hat. Fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung.
Ein Grund zur Freude für viele Arbeitnehmer: Das Dienstfahrrad lohnt sich nun auch dann, wenn der Chef es ihnen statt des Gehalts überlässt. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass Arbeitnehmer in diesem Fall nur noch monatlich 1% des halben statt des vollen Bruttolistenpreises versteuern müssen.
Der Onlinehandel befindet sich weiter auf Erfolgskurs: Die Umsätze im Internet- und Versandhandel (Einzelhandel) sind im Februar 2019 gegenüber dem Februar des Vorjahres um 9,2 Prozent gestiegen. Damit erzielte die Branche den größten Umsatzanstieg im Vergleich zu anderen Branchen im Einzelhandel. Für 2019 wird der Umsatz auf insgesamt 58,2 Mrd. Euro geschätzt. Auch Steuerberater, die sich im Bereich E-Commerce auskennen, werden dadurch immer wichtiger.
Unternehmen, die über ausländische Internetkonzerne wie Google Werbung schalten, werden zur Kasse gebeten: 15% Steuer plus Solidaritätszuschlag sollen diese nun plötzlich zahlen, und das rückwirkend auf die vergangenen Jahre. Die Folge können sehr hohe rückwirkende Steuernachforderungen sein. felix1.de bietet für betroffene Unternehmen daher zusammen mit ETL SteuerRecht eine Erstberatung an.
Das Bundesfinanzministerium sorgt mit einem zunächst unscheinbaren Umsatzsteueranwendungserlass doch für viel Aufregung: Unternehmer, die das Finanzamt eigentlich von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) befreit hatte, können plötzlich zur Abgabe im vierteljährlichen Takt verpflichtet werden. Berliner Finanzämter haben bereits begonnen, betroffene Unternehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) anzuschreiben.
Seit dem 1.1.2019 gilt: Onlinehändler müssen Onlinemarktplätzen wie Amazon oder ebay eine Bescheinigung über ihre steuerliche Registrierung vorlegen, sonst können sie von der Plattform entfernt werden. Zwar gibt es für Händler in der EU noch eine Übergangsfrist bis zum 1.10.2019, dennoch sollten sie daran denken, die Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen. Mit der neuen Regelung reagiert der Gesetzgeber auf ausländische Händler, die jährlich bis zu einer Milliarde Euro Umsatzsteuer am Fiskus vorbeischleusen.
Jetzt ist es amtlich: Die 1%-Regel für die Besteuerung der Privatnutzung von Dienstfahrrädern entfällt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen. Nie war die Einführung eines Dienstradmodells im Unternehmen sinnvoller. Die Sache hat allerdings zwei Haken.
Nutzer von Dienstfahrrädern können aufatmen – die komplizierte 1%-Besteuerung soll entfallen. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags mit dem gestern veröffentlichten Gesetzesentwurf vorgeschlagen – und trifft damit bei felix1.de voll ins Schwarze. Damit wird das Dienstfahrradmodell für alle Unternehmer auf einen Schlag hochattraktiv.
Friseure, Kosmetiker und einige andere Dienstleister haben guten Grund, verärgert zu sein. Denn ab sofort dürften sie erheblich mehr zu tun haben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ihnen mit einem neuen Anwendungserlass zur Kassenführung eine Einzelaufzeichnungspflicht aufgedrückt.
Endlich ist er da: Der neue Praxisratgeber zum Dienstfahrrad. Die felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft hat die dritte Auflage des beliebten Praxisratgebers veröffentlicht. Neu sind die Berücksichtigung eines BMF-Schreibens zur Besteuerung des Preisvorteils und die Reaktion der Leasinganbieter darauf.
Ab dem 1. Januar 2019 sollen ebay, Amazon und Co. stärker in die Haftung genommen werden. Die Betreiber elektronischer Marktplätze müssen dann unter Umständen für die Umsatzsteuer haften, die Unternehmer beim Verkauf ihrer Waren über den Marktplatz selbst hätten abführen müssen. Weitere Folge der neuen Regelungen: Das Finanzamt darf den Plattformbetreiber zwingen, nichtzahlende Unternehmer von der Plattform zu werfen.
Die Finanzverwaltung hat die Regeln für die Kassen-Nachschau konkretisiert, Unsicherheiten bestehen weiterhin. Ein guter Grund für den Unternehmer, sich mit dem Thema genauer zu beschäftigen.
Gründer haben viele Fragen. Antworten auf die Kernfragen gibt es ab sofort in den neuen Orientierungsveranstaltungen von felix1.de. Hier erfahren zukünftige Unternehmer von einem erfahrenen felix1.de-Gründungsberater, worauf es beim Start in die Unternehmung ankommt.
Arbeitgeber können ihre Lohnbuchhaltung ab sofort ohne ein einziges Blatt Papier abwickeln: Mit dem perfektionierten Lohnbuchhaltungspaket von felix1.de. Denn mit dem neuen Bestandteil „eMitarbeiter“ kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Lohnbescheinigungen nunmehr komplett digital zur Verfügung stellen.
Das Handelsblatt hat die felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft erneut in die Liste „Beste Steuerberater 2018“ aufgenommen. Jedes Jahr wählt das Handelsblatt die Top-Steuerberater in den größten deutschen Städten aus.
Crowdfunding boomt. Über 320 Millionen Euro wurden laut Alternative Finance Benchmarking Report im Jahr 2016 in Deutschland eingesammelt. Doch Achtung, die Bundesregierung hat Anfang Januar nochmal klargestellt: Das Crowdfunding ist keine Geldmaschine ohne Regeln. Denn beim klassischen Crowdfunding werden sofort nach der Gründung Steuern fällig.
Gründer bekommen ab sofort bei felix1.de alles, was für die Gründung wichtig ist, aus einer Hand: Das Gründerkomplettpaket. Nie war es für Gründer einfacher. Steuerberater, Gründungsberater und Rechtsanwalt arbeiten vom ersten Moment an eng zusammen. Der Gründer kann sich so voll auf die Entwicklung seines Geschäftsmodells konzentrieren.
Unternehmer, die Bargeldgeschäfte haben und eine Kasse führen, müssen strenge Aufzeichnungspflichten erfüllen. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann das bei der nächsten Betriebsprüfung auffliegen. Zum 1.1.2018 wird es für Unternehmer mit Kasse noch heikler: Denn dann droht die Kassennachschau – eine unangekündigte Prüfung der Unterlagen durch den Außenprüfer des Finanzamts.
Immer wieder verschenken viele Steuerzahler Geld, weil sie wichtige Regelungen nicht kennen. Das geht auch anders, denn beim Thema Handwerkerleistungen kann jeder mit ein paar Überlegungen und Terminverschiebungen ganz legal Steuern sparen. Leider wissen das die wenigsten, wie sich in der Beratungspraxis der felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft immer wieder zeigt. Handeln Steuerzahler sofort, retten sie ihr Geld vor dem Finanzamt.
Der neue Praxisratgeber von felix.de liefert einen umfassenden Überblick
Seitdem die obersten Finanzbehörden der Länder das Modell des Dienstwagens auf das der Diensträder übertragen hat, setzen immer mehr Arbeitgeber auf das Dienstfahrrad. Über 200.000 Diensträder sind auf deutschen Straßen und Radwegen unterwegs, Tendenz steigend. Und das aus gutem Grund: Das Dienstrad ist ein Paradebeispiel für eine Win-Win-Situation, von der sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer profitieren – steuerliche Begünstigung ist hier das Stichwort. Wie das funktioniert erklären die Steuerexperten von felix1.de nun in einem umfassenden Praxisratgeber.
Wenn der Chef das neue Fahrrad bezahlt
Entspannt am Stau vorbeiradeln, den Kreislauf in Schwung bringen und frisch im Büro ankommen. Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren ist nicht nur gesund, sondern schont auch die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Und seit 2012 kann man sich das Fahrrad sogar vom Chef finanzieren lassen. Die digitale Steuerberatung felix1.de erklärt in einem umfassenden Ratgeber, was man als Arbeitnehmer beim Thema Dienstfahrrad beachten muss und welche Vor- und Nachteile das Modell in sich birgt.
Jetzt Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen und Steuererstattung holen!
Manche berichten darüber, doch die Brisanz der Nachricht wird eigentlich kaum spürbar: Als Steuerpflichtiger können Sie möglicherweise eine höhere Steuererstattung herausholen, wenn Sie schnell sind. Grund: Der BFH hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil die jahrelang in den Finanzämtern geübte Berechnungspraxis zu den außergewöhnlichen Belastungen über den Haufen geworfen – und beschert damit dem Steuerzahler, der diese in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht, mit einem Schlag mehr Geld.
Das Handelsblatt hat die 150 Top-Steuerberater in den 30 größten deutschen Städten ermittelt. Die felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft gehört zu den bestplatzierten Kanzleien in Berlin und erhält hiermit die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2017“.
Können Fahrtenbuch-Apps ein finanzamtssicheres Fahrtenbuch erzeugen? Die Steuerberatung felix1.de testete 10 nicht fahrzeug- oder zusatzgerätgebundene Apps für Android- und iOS-Betriebsysteme. Ergebnis: 8 von 10 Apps erzeugen ein finanzamtkonformes Fahrtenbuch, aber offensichtliche Fehler passieren bei allen. Ihr Einsatz ist nur bedingt zu empfehlen. Unternehmer mit mehreren Fahrzeugen oder Fahrern sollten auf Fahrtenbuch-Apps besser verzichten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass Steuerberatungsgesellschaften ihre Mandanten identifizieren müssen. Dieser Schritt wird für angehende Mandanten der felix1.de Steuerberatungsgesellschaft jetzt noch einfacher, denn nun gibt es noch mehr Möglichkeiten der Identifizierung. Anstatt die Arbeitszeit für den Gang zum Steuerberater oder zur Post aufzuwenden, nutzen die Mandanten ihr Smartphone oder Tablet, ihren Laptop oder PC bequem von einem Ort ihrer Wahl aus, zum Beispiel von zu Hause aus.
Aus 2.000 echten Rechnungen schaffen die Steuerberatung felix1.de und Werbeagentur GLÜCK Berlin das lebensgroße Steuermonster „Bill“ für ihre Kampagne „Steuererklärung 2015“. Das Steuermonster raschelt in Videos und animierten Bannern durch die Netzwelt und nervt alle, die ihre Steuererklärung noch vor sich haben.
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e. V. hat den Steuerberatungsservice von felix1.de in ihr Angebot für CDH-Mitglieder aufgenommen. Die Vertriebsunternehmen können damit ihre steuerrechtlichen Verpflichtungen zu transparenten Preisen und von einem persönlichen Steuerberater erledigen lassen, der sich mit der Branche auskennt.
Ab heute können beim Gastronomie-Ausstatter Gastivo.de registrierte Gastronomen den Steuerberatungs-Service von felix1.de nutzen. Das Angebot von felix1.de beinhaltet Buchhaltung, Steuererklärung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Die felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft beruft Steuerberater Andreas Reichert (40) mit sofortiger Wirkung in den Vorstand. Als Mitgründer von felix1.de hat er maßgeblich am Aufbau der Gesellschaft mitgewirkt und dabei insbesondere die strategische und operative Entwicklung des Produktportfolios sowie die Webpräsenz vorangetrieben. Er wird auch künftig in enger Zusammenarbeit mit seinen Vorstandskollegen zur Weiterentwicklung von felix1.de beitragen.
Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) müssen Steuerberatungsgesellschaften ihre Mandanten identifizieren. Dies war lange Zeit nur mittels Postident-Verfahren oder durch persönlichen Besuch in der Kanzlei möglich. Als erste deutsche Steuerberatungsgesellschaft bietet felix1.de nun die Identifizierung über das Internet an. Unternehmern ist es somit erstmals möglich, das Thema Steuerberatung komplett online abzuwickeln – vom Vertragsabschluss über die Finanzbuchhaltung bis hin zur Steuererklärung.
Am 18.11.2014 von 14 bis 16 Uhr konnten Existenzgründer, Jungunternehmer und Interessierte bundesweit an über 150 felix1.de-Niederlassungen ihre Fragen rund um das Thema Gründung kostenfrei loswerden.
Ähnlich wie Amazon den Einzelhandel oder Apple die Musikindustrie revolutioniert hat, kommt nun auch die digitale Revolution in der Steuerberatungsbranche an. Einfache Online-Lösungen versetzen Unternehmer in die Lage, ihre Buchhaltung selbst zu erledigen. Auch die Steuerberatung in Deutschland wird für Unternehmer radikal vereinfacht. Von der Rechnungserstellung, über die Buchhaltung, bis hin zur Steuererklärung kann alles online erledigt werden.
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