Steuerberatung für Immobilienanleger
Sie sind Immobilienanleger und Eigentümer mehrerer Immobilien? Vielleicht befinden sich sogar Ladengeschäfte in Ihrem Vermietungsobjekt oder Sie haben noch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer dieser Immobilien? Stellen Sie sich vor, Sie hätten bereits im laufenden Jahr eine geordnete Übersicht über all die verschiedenen Mietverträge und Ihre laufenden Mieteinnahmen und –ausgaben und wüssten, wie es am Ende des Jahres finanziell aussehen wird. Wenn Ihnen dieser Gedanke gefällt, dann ist unser felix1.de-Paket für Immobilienanleger genau das richtige für Sie. Sehr gern arbeiten wir auch mit Ihrem Hausverwalter zusammen. Unser Paket für Immobilienanleger bietet Ihnen rechtzeitig einen kompetenten Überblick über all Ihre Vermietungsobjekte und stets die nötige Planungssicherheit.
Paket für Immobilienanleger
Wir erstellen die Buchhaltung für Sie
Alle Anlagen V
Photovoltaikanlage
Umsatzsteuer
zzgl. 149,- € Einrichtungsgebühr
Bestandteile dieses Paketes
Wir erstellen die Buchhaltung für Sie
Wir erstellen monatlich die Buchhaltung im Zusammenhang mit Ihren Vermietungsobjekten und sorgen für ein stets aktuelles Ergebnis. So haben Sie immer einen laufenden Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Sie nutzen für den laufenden Datenaustausch unsere Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen. Ihr Vorteil: Sie haben auf Ihrem Dashboard einen laufenden Überblick über Ihre Mieteinnahmen und –ausgaben und können Ihre Kosten bequem laufend erfassen. Das ist effizient und sicher.
Und so einfach geht's:
- Einfacher Einstieg: Wir zeigen Ihnen alle Funktionen unserer Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen und verhelfen Ihnen zu einem einfachen Start. Für Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Er kennt sich nicht nur mit Ihrer Buchhaltung aus, sondern auch mit der Software.
- Rechnungen hochladen: Ihre Rechnungen wie z.B. über Reparaturen laden Sie laufend in ETL PISA Finanzen hoch. Ihre Belege werden in unserem Rechenzentrum in Deutschland sicher archiviert und können von Ihnen weltweit und jederzeit abgerufen werden.
- OCR-Erkennung nutzen: Sie erfassen die Belege mit Hilfe unserer unterstützenden OCR-Erkennung (automatische Texterkennung) und ordnen sie einer Kategorie zu. So geben Sie Ihrem Steuerberater einen Hinweis auf die Art der Leistung.
- Bankkonto einbinden: Mit Ihnen zusammen binden wir Ihre Bankkonten an ETL PISA Finanzen an (elektronischer Bankabruf). Auf diesem Weg erhalten Sie eine Übersicht über Ihre gezahlten und offenen Rechnungen – und sehen sofort, welcher Mieter noch nicht bezahlt hat.
- Wir machen den Rest! Wir kümmern uns um richtige Zuordnung der Mietekonten und versenden laufend Ihre Umsatzsteuervoranmeldung, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Ihre Original-Belege können Sie weit wegpacken. Denn diese liegen sicher verschlüsselt archiviert in unserem deutschen Rechenzentrum.
Alle Anlagen V
Wir erstellen für Sie die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Hierzu ermitteln wir für Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, das heißt den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Sind die Werbungskosten höher als die Einnahmen, können Ihre Einkünfte auch negativ sein.
Wir berücksichtigen z.B. auch:
- Kosten für leer stehende Mietwohnungen
- Gemischt genutzte Gebäude
- Schuldzinsen, Renten
- Abzüge von Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten
- Vermietung an nahe Angehörige – Kennen Sie z.B. die 66%-Grenze?
Photovoltaikanlage
Sofern vorhanden, erfüllen wir gern auch alle steuerlichen Pflichten rund um Ihre Photovoltaikanlage. Dazu gehören insbesondere:
- Gewinnermittlung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuer
Vermieten Sie an Unternehmer oder befindet sich z.B. auch eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach und Sie haben somit umsatzsteuerpflichtige Umsätze, erstellen wir Ihnen die Umsatzsteuererklärung. Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung erledigen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Prüfung Ihrer steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze auf Plausibilität
- Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge auf Plausibilität
- Abstimmung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Finanzamt
- Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung
- Ausfüllen des amtlichen Umsatzsteuer-Formulars und der Anlage UR
- Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
- Steuerbescheidprüfung
Zusatzleistungen
Einkommensteuer-Paket 2018
Selbstverständlich können Sie das Einkommensteuer-Paket bequem hinzubuchen. So erhalten Sie alles aus einer Hand. Das Produkt enthält alle wesentlichen Leistungen rund um die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018
- Berechnung der Einkommensteuererstattung bzw. -nachzahlung
- Authentifizierte Übermittlung der Einkommensteuererklärungen per ELSTER an das Finanzamt
- Prüfung der Einkommensteuerbescheide
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit und geben Ihnen im Fall einer Abweichung unsere Empfehlung zum Rechtsbehelf. Circa 80 % der erstellten Steuerbescheide sind derzeit fehlerhaft und bedürfen einer fachlichen Prüfung durch den Steuerberater. Um Ihr Recht in Sachen Steuern zu wahren, zeigen wir Ihnen nach gründlicher Steuerbescheidprüfung Ihre Möglichkeiten, dieses auch durchzusetzen.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann können Sie zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Erfassen Sie einfach die gemeinschaftlichen Bruttoeinnahmen bzw. die Jahresumsätze beider Partner. Wir ermitteln für Sie die bestmögliche Veranlagungsform und erstellen für Sie die gewünschten Steuererklärungen. Das felix1.de-Honorar ändert sich dadurch aber nicht.
Bei Auslandsbezug: individuelles Angebot
Die auf der Webseite angezeigten Preise gelten nur bei Steuererklärungen ohne Auslandsbezug. Unsere spezialisierten Steuerberater erstellen Ihre Steuererklärung aber gerne auch bei Auslandssachverhalten.
Wenn Sie also z.B. beschränkt steuerpflichtig sind, nicht das volle Jahr in Deutschland gelebt haben oder im Ausland tätig sind, sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Laufende Lohnbuchhaltung
Beschäftigen Sie einen Hausmeister oder einen Hausverwalter? Dann haben Sie die Möglichkeit, auch die Lohnabrechnung über felix1.de erstellen zu lassen.
Zum Preis von 14,90 Euro je Lohnabrechnung bietet felix1.de Ihnen ein Paket, in dem alles für die laufende Lohnabrechnung enthalten ist, was Sie brauchen. Wenn Sie Sonderleistungen brauchen, werden diese nach Einzelfall abgerechnet.
Besonderheiten
- Bei Abrechnungen im Baugewerbe wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Abrechnung erhoben.
- Bei Abrechnungen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Abrechnung erhoben.
- Meldungen von 0 Euro Arbeitslohn (sog. "Nullmeldungen") werden mit 14,90 Euro je Lohnabrechnung berechnet.
- Auslandssachverhalte, z.B. Entsendungsfälle, sind nicht in diesem Paket enthalten. Wir erstellen Ihnen aber gerne ein individuelles Angebot.
Kostenpflichtige Sonderleistungen
Folgende Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden im Einzelfall wie folgt abgerechnet:
- Prüfung Finanzamt, Preis je Prüfungsjahr: 75 Euro
- Prüfung Sozialversicherungsträger, Preis je Prüfungsjahr: 75 Euro
- Prüfung Zoll / Agentur für Arbeit / Unfallversicherung, Preis je Prüfungsjahr: 75 Euro
- Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Preis je Prüfungsjahr: 75 Euro
- Datenträger Lohn-Achiv, Preis je Datenträger: 75 Euro
- Datenträger GoBD Daten, Preis je Datenträger: 75 Euro
- Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) an das Bundesamt für Statistik, Preis je Berichtsperiode: 65 Euro
- Datenaufbereitung für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Preis je Datenaufbereitung: 75 Euro
- Beantragung einer Betriebsnummer, Preis einmalig: 30 Euro
- Unterstützung bei der erstmaligen Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Preis einmalig: 90 Euro
Alle Preise sind Netto-Preise und werden zzgl. 19% Umsatzsteuer berechnet.
Leistungsverzeichnis
1. Abrechnungen
Folgende Leistungen sind im Leistungsumfang enthalten:
Anlage / Pflege der Firmenstammdaten
- Datenerfassung Zahlungsverkehr (Zahlungstermine/Zahlungsarten)
- Datenerfassung Finanzamt (Steuernummer)
- Datenerfassung Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
- Datenerfassung Arbeitszeittabellen
- Datenerfassung Kostenstellen
- Pflege der Krankenkassenbeiträge
- Pflege aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen
Anlage / Pflege der Mitarbeiterstammdaten
- Erfassung der Mitarbeiterstammdaten
- Erfassung Sozialversicherungsdaten
- Erfassung/Abruf von persönlichen Lohnsteuermerkmalen, Freibeträgen, Steuerdaten etc.
- Erfassung der Vortragsdaten
- Anlage sonstiger Daten wie VWL-Verträge, Direktversicherung, Pensionskassen, Sachbezüge
- Festbezüge/Be- und Abzüge
- Arbeitnehmer Eintritt/Austritt
Laufende Abrechnung
- Erfassung und steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Bewegungsdaten
- Erstellung der monatlichen Abrechnungen
- Erstellung der monatlichen Beitragsschätzungen und Beitragsnachweise
- Elektronische Übermittlung an die Meldestellen der Sozialversicherungsträger
- Erstellung der monatlichen Lohnsteueranmeldungen
- Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt und zum Jahresende
- Bereitstellung der Buchungslisten im elektronischen Format zur Weiterverarbeitung
- Erstellung der Zahlungsdateien (xml-Dateien) bzw. Bereitstellung Bankenclearing-Datei
- Berechnung und Durchführung von Lohn- und Gehaltspfändungen
- Sozialversicherungsmeldungen bei Ein- und Austritt, Wechsel der Beschäftigungsart, Unterbrechung, Krankenkassenwechsel, Systemwechsel einschließlich der elektronischen Übermittlung an die Meldestellen der Sozialversicherungsträger
- Erstellung der Jahresmeldung an die Sozialversicherungsträger einschließlich der elektronischen Übermittlung
Leistungen Rechenzentrum
- Archivierung und Datenzugriff sämtlicher Unterlagen – entsprechend der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
2. Bescheinigungen und Meldungen
Folgende Bescheinigungen sind im Leistungsumfang enthalten:
Bescheinigungen Kategorie I
- Arbeitsbescheinigung §312 SGB III
- Entgeltbescheinigung Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld
- Einkommensbescheinigung, Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
- Nebenverdienstbescheinigung §313 SGB III
- Neutrale Verdienstbescheinigung
- Verdienstbescheinigung bei Erkrankung des Kindes
- Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag
Bescheinigungen Kategorie II
- Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
- Entgeltbescheinigung für Mutterschaftsgeld
- Lohnfortzahlung Krankheit
- Lohnfortzahlung Mutterschaft /Beschäftigungsverbot
- Verdienstbescheinigung zum Arbeitslosengeld II
Bescheinigungen Kategorie III
- Arbeits- und Zwischenbescheinigung
- Erklärung zur steuerlichen Behandlung der Direktversicherung
- Einkommensbescheinigung
Elektronische Bescheinigungen
- Sofortmeldung* (branchenabhängig)
- Lohnfortzahlung-Antrag Mutterschutz / Mutterschutz (Storno)
- Lohnfortzahlung-Antrag Krankheit / Krankheit (Storno)
- Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)-Meldung / EEL-Meldung (Storno)
Besondere Jahresmeldungen / Entgeltnachweise
- Meldung Berufsgenossenschaft
- Meldung Schwerbehindertenabgabe
- UV-Jahresmeldung
3. Bereitstellung von Auswertungen
Auszahlungslisten, Buchungslisten, Entgeltabrechnungen und Zahlungsdateien werden mit der monatlichen Abrechnung online bereitgestellt und archiviert und können jederzeit abgerufen werden.
*Sofortmeldepflicht
Der Gesetzgeber fordert seit Januar 2009 für Betriebe aus bestimmten Branchen zusätzlich eine unverzügliche Meldung neu eingetretener Arbeitnehmer. Entsprechende Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden. Der Arbeitgeber hat außerdem die gesetzliche Pflicht, seine Arbeitnehmer nachweislich einmalig auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht eines Ausweispapiers schriftlich hinzuweisen, wenn diese in den entsprechenden Gewerben beschäftigt sind.
Welche Branchen sind sofortmeldepflichtig?
Folgende Branchen / Wirtschaftszweige sind betroffen:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Warum Sofortmeldungen?
Die Sofortmeldungen sollen bei Kontrollen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit unterstützen. Liegt bei einer Kontrolle für einen Beschäftigten eine solche Meldung nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit.
Strafen und Bußgelder!
Bei einer Kontrolle durch entsprechende Behörden und Zoll kann schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit aufkommen. Ein Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht kann mit einem Bußgeld belangt werden. Gemäß § 111 SGB IV kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden!
Was müssen Sie als Arbeitgeber tun?
Vermeiden Sie die Schwarzarbeitsfalle, in dem Sie uns alle wichtigen Daten, noch vor Beschäftigungsaufnahme Ihres neuen Arbeitnehmers, schnell und unkompliziert bekannt geben.
3 Stunden Beratungspaket
felix1.de erstellt nicht nur Ihre Buchhaltung, Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung, sondern ist selbstverständlich auch steuerberatend und -gestaltend tätig. Mit dem "3 Stunden Beratungspaket" machen Sie es sich besonders einfach und sparen zusätzlich Geld - bis zu 91,- Euro.
Sie erhalten ein Kontingent in Höhe von drei Beratungsstunden, z.B. für die telefonische Beratung zum Kauf oder des Leasings eines Betriebs-PKWs. Die Beratung wird durch Ihren Steuerberater oder seine spezialisierten Mitarbeiter durchgeführt.
Ihre Vorteile
- Sie können Ihren Steuerberater bequem und sofort jederzeit beauftragen.
- Sie sparen Steuern durch eine vorausschauende Planung und Steuergestaltung.
- Sie sparen bis zu 91,- Euro gegenüber der Einzelbeauftragung nach Stundensatz*.
Kein Risiko
Sie gehen kein Risiko ein: Nicht genutzte Beratungsstunden verfallen nicht. Bei Vertragsbeendigung erstatten wir Ihnen das nicht genutzte Beratungskontingent zeitanteilig.
Beispiel: Haben Sie nach Beendigung des Vertrages mit felix1.de ein verbleibendes Beratungskontingent von 1,5 Beratungsstunden, erstatten wir Ihnen 164,50 Euro zzgl. MwSt.
Transparenz-Garantie
Ihr Steuerberater gibt Ihnen gerne Auskunft über das verbleibende Beratungskontingent. Wenn Sie eine Beratungsleistung in Auftrag geben, sprechen Sie mit Ihrem Berater und lassen Sie sich eine Zeitschätzung geben. Dann behalten Sie stets den Überblick.
*Leistungen, die nicht in einem Paket enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit einheitlichen Stundensätzen je angefangene Viertelstunde berechnet. Diese betragen (alle Beträge zzgl. 19% MwSt.):
- 140,- Euro pro Stunde für Leistungen eines Steuerberaters,
- 100,- Euro pro Stunde für Leistungen eines Mitarbeiters.
Steuerberater Wechselservice
Wenn Sie bereits von einem Steuerberater betreut werden, unterstützen wir Sie beim Wechsel zu uns. Gerne übernehmen wir auch die komplette Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Einkommensteuer-Paket 2017
Das Produkt enthält alle wesentlichen Leistungen rund um die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017
- Berechnung der Einkommensteuererstattung bzw. -nachzahlung
- Authentifizierte Übermittlung der Einkommensteuererklärungen per ELSTER an das Finanzamt
- Prüfung der Einkommensteuerbescheide
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann können Sie zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Erfassen Sie einfach die gemeinschaftlichen Bruttoeinnahmen bzw. die Jahresumsätze beider Partner. Wir ermitteln für Sie die bestmögliche Veranlagungsform und erstellen für Sie die gewünschten Steuererklärungen. Das felix1.de-Honorar ändert sich dadurch aber nicht.
Bei Auslandsbezug: individuelles Angebot
Die auf der Webseite angezeigten Preise gelten nur bei Steuererklärungen ohne Auslandsbezug. Unsere spezialisierten Steuerberater erstellen Ihre Steuererklärung aber gerne auch bei Auslandssachverhalten.
Wenn Sie also z.B. beschränkt steuerpflichtig sind, nicht das volle Jahr in Deutschland gelebt haben oder im Ausland tätig sind, sprechen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Zahlungs- und Vertragsinformationen
- Einfache Preisberechnung mittels Schieberegler.
- Jederzeit kündbar.
- Keine Vertragslaufzeit.
- Zahlung in zwölf monatlichen Raten.
- Jährlicher Abgleich der Vorauszahlung mit tatsächlich beanspruchten Leistungen.
- Einheitliche Stundensätze bei individueller Beratung, die über das Leistungspaket hinaus geht.
Ablauf
- 1. Paket konfigurieren Sie wählen Ihre Rechtsform aus und geben über den Schieberegler Ihren Jahresumsatz an - sofort sehen Sie den gültigen Preis.
- 2. Paket bestellen Sie geben Ihre persönlichen Daten an. Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ bestellen Sie Ihr persönliches Steuerberatungspaket.
- 3. Bestellbestätigung erhalten Sie erhalten sofort per E-Mail eine Bestellbestätigung. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Bestellung bei uns angekommen ist.
- 4. Online-Identifizierung Wir rufen Sie an, um mit Ihnen gemeinsam die Identifizierung nach Geldwäschegesetz durchzuführen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit identitytm (Entfällt bei Kapitalgesellschaften).
- 5. Vertragsbestätigung Im Anschluss an die Identifizierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist Ihr Steuerberatungsvertrag geschlossen.
- 6. Persönlicher Steuerberater Ihr felix1.de-Steuerberater stellt sich telefonisch bei Ihnen vor. Damit beginnt die gemeinsame Zusammenarbeit.
ETL PISA
ETL PISA
Als Tochtergesellschaft der ETL-Gruppe nutzt felix1.de das hauseigene Portal „ETL PISA“.
Dieser digitale Aktenschrank dient der Archivierung, dem Datenaustausch und der sicheren Kommunikation zwischen Mandant und felix1.de-Steuerberater.
Der Unternehmer kann hier jederzeit und von jedem Ort seine Auswertungen, Verträge, Belege und Dokumente einsehen und muss sich keine Gedanken mehr um eine ordnungsgemäße Ablage in seinem Unternehmen machen.
Mehr Informationen
ETL PISA Finanzen
ETL PISA Finanzen ist die Cloud-Lösung für Faktura und Banking. Von der Angebotserstellung bis hin zum Zahlungseingang können Unternehmer alle finanziellen Aufgaben in dieser Anwendung erledigen – natürlich rechtssicher und GoBD-konform. felix1.de bietet seinen Firmenmandanten somit ein praktisches Tool mit vielen wertvollen Funktionen:
- Angebote und Rechnungen erstellen
- Rechnungen hochladen und archivieren (inklusive OCR-Erkennung)
- Kassenbuch rechtssicher und GoBD-konform führen
- Lieferanten und Kunden verwalten
- Bankkonten verknüpfen und Rechnungen zuordnen
- Offene Posten einsehen und Debitorenmanagement betreiben
PISA Beleg
Zettelwirtschaft adé. Dank der App „PISA Beleg“ werden Dokumente schnell und einfach digitalisiert.
Fotografieren Sie Ihre Belege für die Einkommensteuererklärung, die Lohn- und Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen ab und laden Sie diese zur Weiterverarbeitung auf ETL PISA und ETL PISA Finanzen hoch.
Mehr Informationen
Made in Germany
Die Anwendungen ETL PISA und ETL PISA Finanzen werden im deutschen Hochleistungsrechenzentrum der eurodata AG in Saarbrücken gespeichert und stetig weiterentwickelt. Ihre Daten sind somit sicher und GoBD-konform aufbewahrt (zertifiziert nach ISO 27001).
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