GmbH-Gründung | All-In-One

Das Gründerpaket für die GmbH ist die perfekte Lösung für Unternehmer, die komplizierte steuerrechtliche Dinge vom Tisch haben wollen. Ihre persönliche felix1.de-Steuerberatungskanzlei erstellt die monatliche Finanzbuchhaltung, kümmert sich um die Umsatzsteuervoranmeldung, den Jahresabschluss und alle betrieblichen Steuererklärungen, und nimmt auch die Prüfung der Steuerbescheide vor.

GmbH-Gründung | All-In-One

Unternehmensgründung

  • Vertragserstellung und Beratung durch die ETL Rechtsanwälte
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung
  • Eröffnungsbilanz (Bargründung)
  • 3 Stunden Beratung
 

Finanzbuchhaltung

  • Monatliche Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
 

Betriebliche Steuern

  • Jahresabschluss
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen
  • Prüfung aller betrieblichen Steuerbescheide
 
ab 179,00 € netto monatlich

Bestandteile dieses Paketes

Wir erstellen monatlich Ihre Finanzbuchhaltung und sorgen für ein korrektes Ergebnis. Sie nutzen für den laufenden Datenaustausch unsere Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen. Und nebenbei erledigen Sie einen Großteil Ihrer Büroarbeit. Das ist effizient und sicher.

Und so einfach geht's:

  • Einfacher Einstieg: Wir zeigen Ihnen alle Funktionen unserer Cloud-Lösung ETL PISA Finanzen und verhelfen Ihnen zu einem einfachen Start. Für Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Er kennt sich nicht nur mit Ihrer Buchhaltung aus, sondern auch mit der Software.
  • Ausgangsrechnungen schreiben: Sie erstellen die Rechnungen an Ihre Kunden (Ausgangsrechnungen) in ETL PISA Finanzen. Vorteile: Sie können jederzeit von überall auf der Welt Rechnungen schreiben. Und über den Abgleich mit Ihren Bankkonten haben Sie automatisch eine Liste der noch ausstehenden Zahlungseingänge. Wenn Sie ETL PISA Finanzen nicht dafür nutzen möchten, ist das aber kein Problem: Laden Sie Ihre Ausgangsrechnungen einfach laufend in ETL PISA Finanzen hoch.
  • Eingangsrechnungen hochladen: Ihre Rechnungen von anderen Unternehmern (Eingangsrechnungen) laden Sie laufend in ETL PISA Finanzen hoch. Ihre Belege werden in unserem Rechenzentrum in Deutschland sicher archiviert und können von Ihnen weltweit und jederzeit abgerufen werden.
  • OCR-Erkennung nutzen: Sie erfassen die Belege mit Hilfe unserer unterstützenden OCR-Erkennung und ordnen sie einer Kategorie zu. So geben Sie Ihrem Steuerberater einen Hinweis auf die Art der Leistung und können hier auch SEPA-Zahlungsdateien erzeugen. In Kürze wird ETL PISA Finanzen um ein Online-Banking-Modul erweitert. So können Sie künftig direkt aus ETL PISA Finanzen Überweisungen tätigen.
  • Bankkonto einbinden: Mit Ihnen zusammen binden wir Ihre Bankkonten an ETL PISA Finanzen an (elektronischer Bankabruf). Auf diesem Weg erhalten Sie eine Übersicht über Ihre gezahlten und offenen Rechnungen.
  • Kasse GoBD-sicher führen: Wenn Sie eine Kasse führen, nutzen Sie dafür ebenfalls ETL PISA Finanzen. Das ist nicht nur bequem, sondern selbstverständlich auch GoBD-konform.
  • Wir machen den Rest! Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung und versenden laufend Ihre Umsatzsteuervoranmeldung. Ihre Original-Belege können Sie weit wegpacken. Denn diese liegen verschlüsselt archiviert in unserem deutschen Rechenzentrum.

Im Leistungsverzeichnis Finanzbuchhaltung erfahren Sie im Detail, welche Leistungen im Paket enthalten sind.

*Im Paketpreis enthalten ist die Einbindung von bis zu drei Bankkonten. Wenn mehr Bankkonten zu berücksichtigen sind, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Das A und O einer sauberen Unternehmensgründung sind die Gründungsverträge. Damit hier alles korrekt abläuft, erstellt ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Verträge auf Basis Ihrer Daten und berät Sie rechtlich.

felix1.de ist dabei eng an Ihrer Seite. Wir nehmen Sie an die Hand und führen Sie von Anfang an durch den Gründungsprozess. Dabei erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte, nehmen Ihre wichtigsten Daten für die Verträge auf und stellen den Kontakt zu den ETL Rechtsanwälten her.

Leistungen der ETL Rechtsanwälte

  • 30 Minuten Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages nach Muster
  • Erstellung eines Geschäftsführervertrags nach Muster
  • Namensprüfung bei der IHK/Handwerkskammer

Leistungen von felix1.de

  • Begleitung des Gründungsprozesses durch einen Gründungsberater
  • Telefonservice bis zur erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung ins Handelsregister wird durch einen Notar geführt. Die Notarkosten sind nicht Bestandteil dieses Pakets. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Suche nach einem Notar.
  • Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer, GbR, UG oder GmbH muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. felix1.de unterstützt Sie beim Ausfüllen des entsprechenden Fragebogens. Das ausgefüllte Formular muss anschließend an die zuständige Behörde übermittelt werden. Wenn für Ihr Gewerbe weitere Anmeldungen erforderlich sind, weist Sie felix1.de selbstverständlich darauf hin (z.B. bei Handwerkern oder Maklern). 

So können Sie sich auch beim Erstkontakt mit dem Finanzamt sicher sein

Als Gründer eines Unternehmens steht man vor einer Reihe komplizierter Fragen und sieht oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Die erste wichtige Hürde ist die Anmeldung beim Finanzamt – und zwar anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. felix1.de hilft Ihnen, den Fragebogen korrekt auszufüllen.

Diese steuerlichen Fragen klärt felix1.de für Sie:

  • Unternehmensangaben, z.B. die Frage, ob Sie Kaufmann und ins Handelsregister eingetragen sind oder wann Ihr Unternehmen gegründet wurde. Hierzu zählen nämlich bereits Vorbereitungshandlungen.

  • Das Wichtigste: Die voraussichtlichen Einkünfte – felix1.de gibt Ihre voraussichtlichen Einkünfte an und bedenkt dabei auch, dass Sie zu hohe Steuervorauszahlungen möglichst vermeiden wollen.

  • Gewinnermittlung: Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung? felix1.de klärt für Sie Ihre Gewinnermittlungsart.

  • felix1.de gibt Ihnen wichtige Hinweise, die Sie bedenken müssen, z.B. wenn Sie ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr angeben möchten.

  • Arbeitnehmer und die "liebe" Lohnsteuer. Auch hier sind die unterschiedlichen Anmeldezeiträume zu bedenken.

  • Die Umsatzsteuervoranmeldung: Kleinunternehmer oder nicht? felix1.de klärt, ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen.

  • Letzte Hürde: Soll- oder Ist-Versteuerung? felix1.de erörtert, ob es in Ihrem Fall günstiger ist, die Ist-Versteuerung zu wählen.

Bei Auslandsbezug: individuelles Angebot

Der auf der Webseite angezeigte Preis gilt nur bei Anmeldungen ohne Auslandsbezug. Unsere spezialisierten Steuerberater unterstützen Sie aber gerne auch bei Auslandssachverhalten. 

Bitte sprechen Sie uns bei Sonderfällen an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Zu jeder Gründung einer Kapitalgesellschaft gehört auch eine Eröffnungsbilanz. Denn schließlich muss ein neu gegründetes Unternehmen wie jedes andere bilanzierungspflichtige Unternehmen auch Aufschluss über seine Werte und Vermögensgegenstände und Kapitalverhältnisse geben. Wir übernehmen im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz unter anderem:

  • Angabe des Stammkapitals
  • Angabe der ausstehenden Einlagen
  • Bewertung der Vermögensgegenstände

Das Paket enthält ausschließlich die Eröffnungsbilanz bei Bargründungen. Möchten Sie eine Sachgründung vornehmen? Gegen Aufpreis erledigen wir selbstverständlich auch diese für Sie. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Wir erstellen Ihre Handelsbilanz auf Basis Ihrer Finanzbuchhaltung und erledigen alle weiteren wesentlichen Aufgaben rund um Ihren Jahresabschluss:

  • Erstellung der Bilanz und GuV
  • Ableitung der steuerlichen Bilanzwerte von der Handelsbilanz
  • Offenlegungsbilanz
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellung der handelsrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des handelsrechtlichen Anlagenverzeichnisses
  • Erstellung der steuerrechtlichen Anlagenbuchhaltung
  • Führen des steuerrechtlichen Anlagenverzeichnisses
  • GoBD-sichere Speicherung Ihrer Daten, GoBD-CD auf Wunsch

Die Publizitätspflicht, auch Offenlegungspflicht, ist die gesetzlich geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – im Bundesanzeiger spätestens zwölf Monate nach Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für:

  • alle Kapitalgesellschaften HGB)
  • Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, z.B. die GmbH & Co. KG HGB, seit dem Jahr 2000)
  • sonstige Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten Publizitätsgesetz)

Zweck der Regelung ist es, den Stakeholdern des Unternehmens, etwa Geschäftspartnern, Angestellten und Anteilseignern, zu ermöglichen, sich über dessen wirtschaftliche Lage zu informieren. Die Publizitätspflicht korrespondiert mit der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft.

Im Leistungsverzeichnis Bilanz erfahren Sie im Detail, welche Leistungen im Paket enthalten sind.

Im Premium-Paket versenden wir natürlich auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen. Wie oft Ihre Voranmeldung versendet werden muss, hängt von der Höhe der Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr ab. Um diese Details müssen Sie sich aber nicht kümmern, sondern felix1.de macht das für Sie.

Folgende Leistungen sind im Paket enthalten:

  • Erstellung und elektronischer Versand der laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung und elektronischer Versand der jährlichen Dauerfristverlängerung sowie Anmeldung der Sondervorauszahlung von 1/11
  • Erstellung und elektronischer Versand der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

Nicht im Paket enthalten ist die Erstellung der MOSS-Umsatzsteuererklärung (Mini-One-Stop-Shop). Diese Steuererklärung ist nur bei Erbringung bestimmter elektronischer sonstiger Leistungen erforderlich. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem felix1.de-Steuerberater. Er erstellt diese Steuererklärung bei Bedarf gerne für Sie und wird Ihnen vorab sein Honorar dafür nennen.

Wir prüfen Ihre Steuerbescheide (Umsatzsteuerbescheid, Gewerbesteuerbescheid, Körperschaftsteuerbescheid) auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit und geben Ihnen im Fall einer Abweichung unsere Empfehlung zum Rechtsbehelf.

Circa 80 % der erstellten Steuerbescheide sind derzeit fehlerhaft und bedürfen einer fachlichen Prüfung durch den Steuerberater. Um Ihr Recht in Sachen Steuern zu wahren, zeigen wir Ihnen nach gründlicher Steuerbescheidprüfung Ihre Möglichkeiten, dieses auch durchzusetzen.

Wir erstellen für Sie die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung. Also alles, was Sie zur Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen Pflichten benötigen.

Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung erledigen wir folgende Aufgaben für Sie:

  • Prüfung Ihrer steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze auf Plausibilität
  • Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge auf Plausibilität
  • Abstimmung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit dem Finanzamt
  • Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung
  • Ausfüllen des amtlichen Umsatzsteuer-Formulars und der Anlage UR
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER

Wir erstellen auch die Gewerbesteuererklärung für Sie. Dazu gehört:

  • Ausfüllen des amtlichen Gewerbesteuer-Formulars anhand Ihrer Unterlagen und Hinweise
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Gewerbesteuer

Wenn Sie mehr als eine Betriebsstätte haben, ist zusätzlich eine Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Erklärung gesondert in Rechnung gestellt wird. Sprechen Sie dazu mit Ihrem felix1.de-Steuerberater. Er wird Ihnen vorab den Preis für diese Leistung nennen.

Außerdem übernehmen wir für Sie die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung. Das bedeutet:

  • Ausfüllen des amtlichen Körperschaftsteuer-Formulars anhand Ihrer Finanzbuchhaltung und weiterer Angaben
  • Elektronischer Versand der Erklärung per ELSTER
  • Berechnung der Körperschaftsteuer
  • Erstellung der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach dem Körperschaftsteuergesetz

felix1.de erstellt nicht nur Ihre Buchhaltung, Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung, sondern ist selbstverständlich auch steuerberatend und -gestaltend tätig. Mit dem "3 Stunden Beratungspaket" machen Sie es sich besonders einfach und sparen zusätzlich Geld - bis zu 91,- Euro.

Sie erhalten ein Kontingent in Höhe von drei Beratungsstunden, z.B. für die telefonische Beratung zum Kauf oder des Leasings eines Betriebs-PKWs. Die Beratung wird durch Ihren Steuerberater oder seine spezialisierten Mitarbeiter durchgeführt.

Ihre Vorteile

  • Sie können Ihren Steuerberater bequem und sofort jederzeit beauftragen.
  • Sie sparen Steuern durch eine vorausschauende Planung und Steuergestaltung.
  • Sie sparen bis zu 91,- Euro gegenüber der Einzelbeauftragung nach Stundensatz*.

Kein Risiko

Sie gehen kein Risiko ein: Nicht genutzte Beratungsstunden verfallen nicht. Bei Vertragsbeendigung erstatten wir Ihnen das nicht genutzte Beratungskontingent zeitanteilig.

Beispiel: Haben Sie nach Beendigung des Vertrages mit felix1.de ein verbleibendes Beratungskontingent von 1,5 Beratungsstunden, erstatten wir Ihnen 149,70 Euro zzgl. MwSt.

Transparenz-Garantie

Ihr Steuerberater gibt Ihnen gerne Auskunft über das verbleibende Beratungskontingent. Wenn Sie eine Beratungsleistung in Auftrag geben, sprechen Sie mit Ihrem Berater und lassen Sie sich eine Zeitschätzung geben. Dann behalten Sie stets den Überblick.

*Leistungen, die nicht in einem Paket enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit einheitlichen Stundensätzen je angefangene Viertelstunde berechnet. Diese betragen (alle Beträge zzgl. 19% MwSt.):

  • 140,- Euro pro Stunde für Leistungen eines Steuerberaters,
  • 100,- Euro pro Stunde für Leistungen eines Mitarbeiters.

 Focus Top Steuerberater Siegel 2017Focus Top Steuerberater Siegel 2016Focus Top Steuerberater Siegel 2015

Zusatzleistungen

felix1.de bietet Ihnen die Möglichkeit, die Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbelege auch in Papierform zu Ihrem felix1.de-Steuerberater bzw. Buchhalter zu senden. 

Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie uns Ihre Bank- und Kassendaten elektronisch zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Bankkonto an unser Rechenzentrum anzubinden.

Zum Preis von 15,90 Euro je Lohnabrechnung bietet felix1.de Ihnen ein Paket, in dem alles für die laufende Lohnabrechnung enthalten ist, was Sie brauchen. Wenn Sie Sonderleistungen benötigen, werden diese nach Einzelfall abgerechnet.

Besonderheiten

  • Bei Abrechnungen im Baugewerbe wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Abrechnung erhoben.
  • Bei Abrechnungen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld wird ein Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Abrechnung erhoben.
  • Meldungen von 0 Euro Arbeitslohn (sog. "Nullmeldungen") werden mit 15,90 Euro je Lohnabrechnung berechnet.
  • Auslandssachverhalte, z.B. Entsendungsfälle, sind nicht in diesem Paket enthalten. Wir erstellen Ihnen aber gerne ein individuelles Angebot.

Kostenpflichtige Sonderleistungen

Folgende Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden im Einzelfall wie folgt abgerechnet:

  • Prüfung Finanzamt, Preis je Prüfungsjahr: 90 Euro
  • Prüfung Sozialversicherungsträger, Preis je Prüfungsjahr: 90 Euro
  • Prüfung Zoll / Agentur für Arbeit / Unfallversicherung, Preis je Prüfungsjahr: 90 Euro
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), Preis je Prüfungsjahr: 80 Euro
  • Datenträger Lohn-Achiv, Preis je Datenträger: 80 Euro
  • Datenträger GoBD Daten, Preis je Datenträger: 80 Euro
  • Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) an das Bundesamt für Statistik, Preis je Berichtsperiode: 90 Euro
  • Beantragung einer Betriebsnummer, Preis einmalig: 35 Euro
  • Unterstützung bei der erstmaligen Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Preis einmalig: 90 Euro

Alle Preise sind Netto-Preise und werden zzgl. 19% Umsatzsteuer berechnet. 

Leistungsverzeichnis

1. Abrechnungen

Folgende Leistungen sind im Leistungsumfang enthalten:

Anlage / Pflege der Firmenstammdaten

  • Datenerfassung Zahlungsverkehr (Zahlungstermine/Zahlungsarten)
  • Datenerfassung Finanzamt (Steuernummer)
  • Datenerfassung Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
  • Datenerfassung Arbeitszeittabellen
  • Datenerfassung Kostenstellen
  • Pflege der Krankenkassenbeiträge
  • Pflege aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen

Anlage / Pflege der Mitarbeiterstammdaten

  • Erfassung der Mitarbeiterstammdaten
  • Erfassung Sozialversicherungsdaten
  • Erfassung/Abruf von persönlichen Lohnsteuermerkmalen, Freibeträgen, Steuerdaten etc.
  • Erfassung der Vortragsdaten
  • Anlage sonstiger Daten wie VWL-Verträge, Direktversicherung, Pensionskassen, Sachbezüge
  • Festbezüge/Be- und Abzüge
  • Arbeitnehmer Eintritt/Austritt

Laufende Abrechnung

  • Erfassung und steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Bewegungsdaten
  • Erstellung der monatlichen Abrechnungen
  • Erstellung der monatlichen Beitragsschätzungen und Beitragsnachweise
  • Elektronische Übermittlung an die Meldestellen der Sozialversicherungsträger
  • Erstellung der monatlichen Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt und zum Jahresende
  • Bereitstellung der Buchungslisten im elektronischen Format zur Weiterverarbeitung
  • Erstellung der Zahlungsdateien (xml-Dateien) bzw. Bereitstellung Bankenclearing-Datei
  • Berechnung und Durchführung von Lohn- und Gehaltspfändungen
  • Sozialversicherungsmeldungen bei Ein- und Austritt, Wechsel der Beschäftigungsart, Unterbrechung, Krankenkassenwechsel, Systemwechsel einschließlich der elektronischen Übermittlung an die Meldestellen der Sozialversicherungsträger
  • Erstellung der Jahresmeldung an die Sozialversicherungsträger einschließlich der elektronischen Übermittlung

Leistungen Rechenzentrum

  • Archivierung und Datenzugriff sämtlicher Unterlagen – entsprechend der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

2. Bescheinigungen und Meldungen

Folgende Bescheinigungen sind im Leistungsumfang enthalten:

Bescheinigungen Kategorie I

  • Arbeitsbescheinigung §312 SGB III
  • Entgeltbescheinigung Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld
  • Einkommensbescheinigung, Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
  • Nebenverdienstbescheinigung §313 SGB III
  • Neutrale Verdienstbescheinigung
  • Verdienstbescheinigung bei Erkrankung des Kindes
  • Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag

Bescheinigungen Kategorie II

  • Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
  • Entgeltbescheinigung für Mutterschaftsgeld
  • Lohnfortzahlung Krankheit
  • Lohnfortzahlung Mutterschaft /Beschäftigungsverbot
  • Verdienstbescheinigung zum Arbeitslosengeld II

Bescheinigungen Kategorie III

  • Arbeits- und Zwischenbescheinigung
  • Erklärung zur steuerlichen Behandlung der Direktversicherung
  • Einkommensbescheinigung

Elektronische Bescheinigungen

  • Sofortmeldung* (branchenabhängig)
  • Lohnfortzahlung-Antrag Mutterschutz / Mutterschutz (Storno)
  • Lohnfortzahlung-Antrag Krankheit / Krankheit (Storno)
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)-Meldung / EEL-Meldung (Storno)

Besondere Jahresmeldungen / Entgeltnachweise

  • Meldung Berufsgenossenschaft
  • Meldung Schwerbehindertenabgabe
  • UV-Jahresmeldung

3. Bereitstellung von Auswertungen

Auszahlungslisten, Buchungslisten, Entgeltabrechnungen und Zahlungsdateien werden mit der monatlichen Abrechnung online bereitgestellt und archiviert und können jederzeit abgerufen werden.

 


*Sofortmeldepflicht

Der Gesetzgeber fordert seit Januar 2009 für Betriebe aus bestimmten Branchen zusätzlich eine unverzügliche Meldung neu eingetretener Arbeitnehmer. Entsprechende Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden. Der Arbeitgeber hat außerdem die gesetzliche Pflicht, seine Arbeitnehmer nachweislich einmalig auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht eines Ausweispapiers schriftlich hinzuweisen, wenn diese in den entsprechenden Gewerben beschäftigt sind.

Welche Branchen sind sofortmeldepflichtig?

Folgende Branchen / Wirtschaftszweige sind betroffen:

  1. Baugewerbe
  2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  3. Personenbeförderungsgewerbe
  4. Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  5. Schaustellergewerbe
  6. Unternehmen der Forstwirtschaft
  7. Gebäudereinigungsgewerbe
  8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  9. Fleischwirtschaft

Warum Sofortmeldungen?

Die Sofortmeldungen sollen bei Kontrollen und der Bekämpfung der Schwarzarbeit unterstützen. Liegt bei einer Kontrolle für einen Beschäftigten eine solche Meldung nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit.

Strafen und Bußgelder!

Bei einer Kontrolle durch entsprechende Behörden und Zoll kann schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit aufkommen. Ein Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht kann mit einem Bußgeld belangt werden. Gemäß § 111 SGB IV kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden!

Was müssen Sie als Arbeitgeber tun?

Vermeiden Sie die Schwarzarbeitsfalle, in dem Sie uns alle wichtigen Daten, noch vor Beschäftigungsaufnahme Ihres neuen Arbeitnehmers, schnell und unkompliziert bekannt geben.

Zahlungs- und Vertragsinformationen

  • Einfache Preisberechnung mittels Schieberegler.
  • Jederzeit kündbar.
  • Keine Vertragslaufzeit.
  • Zahlung in zwölf monatlichen Raten.
  • Jährlicher Abgleich der Vorauszahlung mit tatsächlich beanspruchten Leistungen.
  • Einheitliche Stundensätze bei individueller Beratung, die über das Leistungspaket hinaus geht.

ETL PISA

ETL PISA

Als Tochtergesellschaft der ETL-Gruppe nutzt felix1.de das hauseigene Portal „ETL PISA“. Dieser digitale Aktenschrank dient der Archivierung, dem Datenaustausch und der sicheren Kommunikation zwischen Mandant und felix1.de-Steuerberater. Der Unternehmer kann hier jederzeit und von jedem Ort seine Auswertungen, Verträge, Belege und Dokumente einsehen und muss sich keine Gedanken mehr um eine ordnungsgemäße Ablage in seinem Unternehmen machen.
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ETL PISA Finanzen

ETL PISA Finanzen ist die Cloud-Lösung für Faktura und Banking. Von der Angebotserstellung bis hin zum Zahlungseingang können Unternehmer alle finanziellen Aufgaben in dieser Anwendung erledigen – natürlich rechtssicher und GoBD-konform. felix1.de bietet seinen Firmenmandanten somit ein praktisches Tool mit vielen wertvollen Funktionen:

  • Angebote und Rechnungen erstellen
  • Rechnungen hochladen und archivieren (inklusive OCR-Erkennung)
  • Kassenbuch rechtssicher und GoBD-konform führen
  • Lieferanten und Kunden verwalten
  • Bankkonten verknüpfen und Rechnungen zuordnen
  • Offene Posten einsehen und Debitorenmanagement betreiben

Mehr Informationen

PISA Beleg

Zettelwirtschaft adé. Dank der App „PISA Beleg“ werden Dokumente schnell und einfach digitalisiert. Fotografieren Sie Ihre Belege für die Einkommensteuererklärung, die Lohn- und Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen ab und laden Sie diese zur Weiterverarbeitung auf ETL PISA und ETL PISA Finanzen hoch.
Mehr Informationen

Made in Germany

Die Anwendungen ETL PISA und ETL PISA Finanzen werden im deutschen Hochleistungsrechenzentrum der eurodata AG in Saarbrücken gespeichert und stetig weiterentwickelt. Ihre Daten sind somit sicher und GoBD-konform aufbewahrt (zertifiziert nach ISO 27001).

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

kostenlos aus allen deutschen Netzen
Mo. - Fr. 09:00 - 18:00 Uhr [email protected]

Sie sind bereits Mandant?

Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
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